Aufgepasst: Ab Januar gelten die neuen Verkehrsregeln für Velofahrende

Ab 1. Januar treten neue Verkehrsregeln für Velofahrende in Kraft, die der Bundesrat im Mai 2020 erlassen hat. Wir zeigen dir, was neu sein wird!

Der Bundesrat hat im Mai 2020 mehrere neue Bestimmungen erlassen, die anfangs 2021 in Kraft treten. Die aus Sicht des Veloverkehrs wichtigsten sind:

Rechtsabbiegen bei Rot bei Zusatztafel erlaubt

Aufgrund der guten Erfahrungen eines dreijährigen Versuches in Basel hat der Bundesrat im Mai 2020 beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Hierzu wurde eine neue Verkehrstafel in die Signalisationsverordnung eingeführt, die es Velofahrenden erlaubt, bei Rotlicht nach rechts abzubiegen. Das Rotlicht erhält in diesem Fall die Bedeutung von „Kein Vortritt“. Die Regel gilt nur dort, wo die Tafel angebracht ist.

Kinder bis 12 Jahre dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Trottoirs fahren

Wo Radstreifen und Radwege fehlen, dürfen Kinder bis 12 Jahre (genau: bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) auf dem Trottoir fahren. Sie müssen jedoch rücksichtsvoll fahren und den Fussgänger*innen den Vortritt lassen. Dies gilt auch auf verkehrsberuhigten Strassen (Tempo 30 oder Begegnungszonen). Pro Velo Schweiz und Veloplus empfiehlt, dass Kinder auf verkehrsberuhigten Strassen fahren, wenn sie sich sicher genug fühlen, auch wenn Radwege und Radstreifen fehlen.

Velostrasse wird als Minimalversion eingeführt

Es wird erlaubt sein, in Tempo-30-Zonen den Rechtsvortritt aufzuheben. Dies auf Achsen, die als Velorouten dienen. So kommen Velofahrende zügig voran, ohne bei jeder Kreuzung den Rechtsvortritt beachten zu müssen. Diese Strassen können mit gelben Velopiktogramm markiert werden; ein Signal „Velostrasse“ gibt es jedoch nicht.

Veloparkplätze

Motorfahrräder und schnelle E-Bikes mit elektrischer Unterstützung bis 45 km/h werden neu beim Parkieren gleich behandelt wie Motorräder und können auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden.

„Aufstellbereich“ bei Lichtsignalen

Bis Ende Jahr gibt es bei Lichtsignalen noch den „ausgeweiteten Radstreifen“, auch „Velosack“ genannt. Ab dem 1.1.2021 heisst die Einrichtung „Aufstellbereich“. Damit können gelbe Haltebalken vor dem weissen Haltebalken auch ohne Radstreifen markiert werden. Velos halten am gelben Balken, alle anderen Fahrzeuge am dahinterliegenden weissen Balken.

Diese Regeln gelten ab 1. Januar 2021. Falls du die letzten Verkehrsregeländerungen der letzten Jahre verpasst hast, oder nicht mehr genau weisst was bereits geändert hat, liefern wir die gleich noch einen Überblick:

Neu seit Februar 2019: E-Tandems sind erlaubt

Bisher durften „Motorfahrräder“ nur einplätzig sein (Ausnahme: für das Mitführen einer behinderten Person, also Rollstuhl-Velo o.ä.). Tandems mit Elektro-Unterstützung waren nicht zugelassen. 
Seit dem 1.2.2019 gilt für das Motorfahrrad – und dazu gehören explizit die (langsamen) E-Bikes bis 25 km/h Unterstützung – auch die Variante mit 2 Plätzen. Wer bisher schon ein E-Tandem gefahren ist, tut das nun legal (Quelle: VTS, Art. 18 Lit.b Ziff. 1). 

Neu seit 2017: Glocke und Sattel adieu; elektronischer Blinker hallo

  • Elektronische Blinker erlaubt
    Sie müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und dürfen nicht blenden. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig.
  • Veloglocke nicht mehr obligatorisch
    Die „gut hörbare Glocke“ am Velo ist nicht mehr obligatorisch. 
  • Sattelpflicht gestrichen
    Velos müssen nicht mehr über einen Sattel verfügen. In jüngster Zeit tauchen vermehrt fahrradähnliche Fahrzeuge auf dem Markt auf.   
  • Lenker mit einer Breite von einem Meter erlaubt
    Velolenker durften bis anhin höchstens 70cm breit sein. Neu darf der Lenker so breit sein wie die maximal zulässige Breite eines Velo, nämlich 1 Meter.

Genauere Informationen dazu haben wir auf diesem PDF zusammengefasst. 

Neue Bestimmungen ab 2016

  • Abweichen vom Rechtsfahrgebot
    In diesen Situationen müssen Velos nicht zwingend rechts fahren: Rechtsabbiegestreifen, auf denen die Fahrräder gemäss der Markierung geradeausfahren dürfen, in einspurigen und – neu – mehrspurigen Kreisverkehrsplätzen.
  • „Einfahrt verboten“ für Velos aufheben
    Die Behörden müssen Strassen mit „Einfahrt verboten“ (im Volksmund „Einbahnstrassen“) für den Veloverkehr öffnen, wenn nicht die Platzverhältnisse oder andere Gründe dagegensprechen. 
  • „Sackgasse“ für Fuss- und Veloverkehr öffnen
    Sofern am Ende der „Sackgasse“ ein Weg für den Fuss- oder Radverkehr weiterführt, kann das Signal mit den entsprechenden Symbolen ergänzt werden. 
  • Fussweg mit „Velos gestattet“
    Das Trottoir darf von Fahrrädern mitbenützt werden, wenn ein Trottoirabschnitt entsprechend signalisiert ist. 
  • Keine Kernfahrbahnen mehr ausserorts
    Das beidseitige Anbringen von Radstreifen ist ausserorts nur zulässig, wenn die Fahrbahnhälften durch eine Markierung („Mittellinie“) getrennt sind.
  • Das Loslassen der Pedale beim Fahren ist neuerdings erlaubt.
  • Velos mit Anhängern müssen neu Radwege benützen. 

Dokument mit mehr Details (PDF)

Strassenverkehrsrecht; wichtigste Erlasse für den Veloverkehr

Strassenverkehrsgesetz SVG
Signalisationsverordnung SSV
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS
Ordnungsbussenverordnung OBV
Verkehrsregelnverordnung VRV

42 Kommentare

Rechsteiner
11. Dezember 2020

Ich bin auch Velofahrer. Aber kann man die Bestimmungen für die Velos nicht auch noch komplizierter machen?

Rudolf Gschwind
11. Dezember 2020

Das dümmste was der Bundesrat beschlossen hat
Die Fahrrad Glocke nicht mehr
Meine sind noch am Lenker.

Steiner
11. Dezember 2020

Sehr interessant
Gilt „Einfahrt verboten“ für Velos aufheben auch bei Baustellen?
Da wurde mein Junior von der Polizei mal zurechtgewiesen und auf die Hauptstrasse verbannt. Die Platzverhältnisse wären aber zu genüge vorhanden gewesen, den sicheren Weg zu nehmen.

Minder Hans Rudolf
11. Dezember 2020

Viele der bisherigen Verkehrsregeln wurden und werden je länger je weniger beachtet und Verbote krass missachted (z. B. Vortritte und Rotlichter). Die Velofahrer sollten zuerst einmal mündige Verkehrsteilnehmer werden bevor man ihnen zusätzliche Zugeständnisse macht.
Bin aktiver Verkehrsteilnehmer. 74 Jahre alt. Unfallfrei! Autokilometer ca. 7000 km/Jahr, Rennradkilometer 15000 km/ Jahr.
Meine gefährlichsten Situationen im Verkehr bereiten mir meine „Velobegeisterten“ Mitbürger ohne Anstand und Rücksicht, die glauben alle Rechte für sich zu beanspruchen.

    Veloplus – Béla Brenn
    11. Dezember 2020

    Guten Tag
    Grundsätzlich sollten sich im Strassenverkehr immer alle Verkehrsteilnehmenden an sämtliche Regeln halten und wachsam sein. Es kann immer sein, dass andere Verkehrsteilnehmende einen Fehler machen und es trotz eigener Einhaltung der Regeln zu gefährlichen Situationen kommt. Die meisten Velofahrenden verhalten sich respektvoll. Natürlich gibt es aber leider immer Ausnahmen. Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

Walter Bischofberger
11. Dezember 2020

Viele Velofahrer missachten heute schon die Verkehrsvorschriften, z.B. allgemeines Fahrverbot etc.
Die meisten von Ihnen werden von den neuen Vorschriften überfordert sein .

Barth
11. Dezember 2020

Diese Übersicht ist goldwert und schafft Verkehrssicherheit! Danke

    Veloplus – Béla Brenn
    11. Dezember 2020

    Hallo Barth
    Besten Dank für das Feedback. Das freut uns sehr. Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Roland Moser
11. Dezember 2020

ich warte auf den ersten Unfall auf dem Trottoir. Das dürfte nicht lange dauern. Heute fahren schon diverse Farhrzeuge auf dem Trottoir, Kichboards, E-Trottis und anderes Abartiges.

    Veloplus – Béla Brenn
    11. Dezember 2020

    Hoi Roland
    Bei Fahrzeugen welche nicht für den Strassenverkehr zugelassen sind und die sich auf dem Trottoir aufhalten ist besondere Vorsicht angesagt. Die gemischten Verkehrszonen wo Velos, Fussgänger*innen und andere Fahrzeuge wie Kickboards etc… den selben Weg benutzen müssen, sollten unserer Meinung nach wenn möglich immer abgeschafft werden, da es so häufig zu gefährlichen Situationen kommen kann. Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Feri Arnold
11. Dezember 2020

Wo Velo und Wanderer den gleichen Weg benutzen, bin ich immer sehr froh darüber, dass der Belofahrer klingelt. Wenn der Velofahrer so neben mir als Wanderer ungehört vorbeischleicht erschrecke ich jedes mal. Wahrscheinlich habe nicht nur ich dieses Problem.
KLINGELN !!!
Dies sollte ein MUSS sein. Dies sollte einheitlich geregelt werden. Dumm nur, dass die Klingel nicht mal mehr obligatorisch ist!!
PS: Bin selber auch Velofahrer.

Lothar Wohlers
11. Dezember 2020

Das mit der (resp. ohne) Glocke ist schon sehr dumm!
Neulich hatte mich ein Velofahrer auf kombinierten Trottoir/Veloweg fast umgefahren; beim anschliessenden Wortwechsel fiel auf, dass der gar keine Glocke hatte. Darauf angesprochen, hörte ich nur ein schnippisches, die sei nicht mehr vorgeschrieben. Warum braucht mein Auto dann noch eine Hupe…..?

Robi
11. Dezember 2020

Selbst Velofahrer, z.T. Autofahrer, aber am meisten Fussgänger. Leider haben die Radfahrer die Autofahrer als Rowdies längst überholt. Kein Trampelpfad, Wildschutzweg usw. ist einigen schützenswert. Es wird zum reinen Verdrängungsmarkt. Die grossen Verlierer mit den Gesetzesänderungen sind die Schwächsten – die Fussgänger.

hans halter
11. Dezember 2020

Die Glocke gehört zum Velo wie das Amen in der KIrche.
Vermutlich haben das die selben Hornochsen entschieden die auch für die Aufhebung von Zebrastreifen im Umkreis von Schulhäusern plädierten!

Richard
11. Dezember 2020

„Veloglocke nicht mehr obligatorisch“
Schade, aber verboten sind sie ja noch nicht.
Ich benutze die Veloglocke häufig um Wanderer rechtzeitig zu warnen.
Und wenn ich als Wanderer unterwegs bin bin ich ebenfalls froh um vorbeugende Warnungen.

Els
11. Dezember 2020

Unverständlich, dass die Veloglocke seit 2017 nicht mehr obligatorisch ist. Wahrscheinlich ein Entscheid eines Rennvelofahrers.

Bruno
11. Dezember 2020

Schade dass man die Regeln für E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h hier aufgelistet sind. Den viele fahren auch auf Wanderwegen wo klein Motorräder verbot.

Glocke nicht mehr obligatorisch ist ein Witz und wird noch für mehr Ärger mit Fussgänger geben.

Tom Riedel
11. Dezember 2020

Ich fahre Auto, Motorrad, Velo, doch erschreckend ist, dass einige Autofahrer so brutal ihren Staufrust rauslassen!
Hier verbal, gefährlicher an den Zweiradfahrern auf der Strasse….
Ihr Wohnzimmer auf vier Rädern, ein Fossil im Stadtverkehr, benutzen sie manchmal sogar als Waffe.
Aber kleinlaut, müssen sie einmal aussteigen….
Schön gibt es einpaar Regeln , die unsere Gesundheit in Sicherheit erfahren lässt!
Erst recht den Kindern einen Platz auf dem Fussweg einzuräumen-danke!
Ich zahlte damals lieber die Bussen, als dass eine Helikopter Mutter beim rechts abbiegen einen meiner drei Söhne unter ihren SUV nimmt!
Doch mit Anstand wären diese Regeln eigentlich unnötig, aber dieser kommt allen Beteiligten des Strassenverkehr abhanden, bei den Egoismen .
Leider von allen!
Doch besagt nicht eine Regel, dass der Stärkere Rücksicht zu nehmen hat ?
„Defensives Fahren ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne sie !“
Leider nicht nur bei Balkan Rasern, der eilige Banker , Verischerungsheini , die Mutter , die eilig vor der Arbeit ihre Kinder im Hort versorgt, uvm!

Lukas
11. Dezember 2020

Danke für die Übersicht. Wäre es möglich, beim zweitletzten Punkt „Rechtsvortritt aufheben“ eine grafische Darstellung einzufügen. Wie wäre das signalisiert? Es gibt ja schon heute die Möglichkeit, per Signalisation den Rechtsvortritt aufzuheben (dann aber meiner Meinung nach für alle Fahrzeuge). Verstehe ich den Punkt richtig, dass nur für Fahrräder, welche auf der Velostrasse unterwegs sind, kein Rechtsvortritt gelten soll; für den motorisierten Verkehr, hingegen schon? Oder sollen auf den Velostrassen grundsätzlich nur Fahrräder unterwegs sein? Mir ist dieser Punkt nicht klar. Vielen Dank im Voraus für weitere Klärung!

    Veloplus – Béla Brenn
    14. Dezember 2020

    Hallo Lukas
    Danke für die Rückmeldung. Velostrassen befinden sich ausschliesslich in Tempo-30-Zonen. Velofahrende aber auch Autofahrerinnen und Autofahrer sind auf einer Velostrasse gegenüber den einmündenden Quartierstrassen vortrittsberechtigt. Den Verkehrsteilnehmenden auf den einmündenden Quartierstrassen wird mit den üblichen Signalen „Stop“ oder „kein Vortritt“ der Vortritt entzogen. Am Anfang und an Kreuzungen wird die Velostrasse mit einem gelben, rund zwei Meter grossen Velosymbol auf der Fahrbahn markiert. Zusätzlich gibt es eine blaue Verkehrstafel, auf der Velostrasse steht und ein Velo und ein Auto-Piktogramm abgebildet sind. Bereits seit 2016 gab es Pilotversuche für Velostrassen. Mehr Infos dazu gibts hier: Pilotversuch Velostrassen
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Oberle philipp
11. Dezember 2020

Bin definitiv auch für den Gebrauch der Fahrradklingel um sich von hintenkommend bemerkbar zu machen. Gerade bei Mountainbikern fehlt die Glocke fast immer. Offenbar ein Gewichtsproblem.

Andrea
11. Dezember 2020

Gewicht ist immer ein Problem. Ich frage mich, wie Carbonglocken wohl klingen mögen … 😉

Andreas
11. Dezember 2020

Das mit dem aufgehobenen Rechtsvortritt bei „Achsen die als Velorouten dienen“ wird eine spannende Sache.
Hoffentlich weis der von rechts immer, dass der andere auf so einer Achse unterwegs ist!

    Veloplus – Béla Brenn
    14. Dezember 2020

    Hallo Andreas
    Velofahrende aber auch Autofahrerinnen und Autofahrer sind auf einer Veloroute gegenüber den einmündenden Quartierstrassen vortrittsberechtigt. Den Verkehrsteilnehmenden auf den einmündenden Quartierstrassen wird mit den üblichen Signalen „Stop“ oder „kein Vortritt“ der Vortritt entzogen. Somit wird der Vortritt auf diesen Achsen klar geregelt. Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Kurt
11. Dezember 2020

Fahre im Jahr zirka 82 000 Höhenmeter und begegne vielen
Wanderer !
Habe ebenfalls keine Glocke am E-Bike, mache mich aber bemerkbar indem ich den Anfang “ Fräulein händ sie mis Hündli gseh“ pfeife !
Resultat : a so schöni Glogga händ miar noh nia göhrt
Mit einem freundlichem lächeln machen sie mir Platz und meinerseits “ vila Dank “
Vili Grüass vo amana 82 jöhrigam E-Bike Fahrer

Dieter Bichsel
12. Dezember 2020

Rechtsabbiegen bei Rotlicht in der Stadt erlaubt bei zusätzlicher Beschilderung:
Meine Veststellung in Basel an der Kreuzung Schützenmatte: sämtliche Velofahrer missachten die rote Ampel aus Prinzip und fahren entweder geradeaus, biegen sowohl links wie rechts ab….die Polizei macht nichts…denn wenn es zum Unfall kommt, ist der Autofahrer sowieso schuld..

Toni
12. Dezember 2020

Kinder auf Trottoir ab 12 Jahren heisst ab dem Tag des 12. Geburtstags. Sie haben dann das ZWÖLFTE, nicht das elfte Lebensjahr vollendet.

    Veloplus – Béla Brenn
    14. Dezember 2020

    Hallo Toni
    Danke für deine Korrektur. In unserem Text steht aber „bis 12 Jahre“ und nicht „ab 12 Jahren“. Somit handelt es sich um das elfte Lebensjahr. Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Marazzi Mario
12. Dezember 2020

Als Autofahrer habe ich eine Hupe!!!!!
Warum keine Glocke am velo,müssen sich diese Fahrer nicht auch bemerkbar machen ,gegenüber vielen Fussgängern.
E-Bike fahrer fahren ohne warnung an uns in vollem Tempo vorbei.

Moreno Simonelli
12. Dezember 2020

Die neuen Regeln sind ok ausser bei rotlicht Rechts abbiegen finde ich gefährlich.Und bevor man zum Beispiel in Zürich sichere Radwege (schnelle radbahn) sollteman einige velofahrer in die schule schicken mit polizist usw.wie man sicher radfährt.

Iseli
15. Dezember 2020

Ich bin gegen weitere Gesetze für den Velofahrer.
Ich, habe grün und begebe mich auf den Fussgängerstreifen, nachdem ich mich versichert habe, dass von links ganz sicher kein Velo daherkommt. Nach zwei Meter werde ich von einem Velo über den Haufen gefahren. Der Unterarm knackst. Der Velofahrer steht auf und scheisst mich zusammen und verschwindet. Ich sitze nun auf den Arztkosten und soll das mit meiner Rente bezahlen.

eymann hanspeter
15. Dezember 2020

Ich sowohl Velo-Motorad-(uralte Vespa) wie auch Autolenker.
Seit einiger Zeit auch auf dem Pferd und muss nachts mich und den Hund bewegen. Ich benutze mit dem Pferd und dem Hund Wege die kein Auto befahren darf.
Was ich dabei erlebe ist der reinste Horror.
E Biker mit Höchsttempo und einem Scheinwerfer der den Himmel absucht. Ich habe mir einen Helmscheinwerfer angeschaft, um im Gegenlicht endlich auch etwas zu sehen.
Noch schlimmer ist es beim Ausreiten im Wald.Kein Hallo Welo was Pferd und Reiter sehr beruhigen würde. Die Jungen „Töfflifrjks hört wenigstens Hund und Alter ( 79 jähriger ) und Ross. Ps. Ich hoffe ich sei nicht der Einzige mit meiner Ansicht.
PPs Ich bin nach wie vor täglich auf meinem Stahlross.

Charles Staerkle
15. Dezember 2020

Meine Meinung: Sämtl. „Verkehrsregeln“ für Muskelvelofahrer abschaffen / streichen und durch folgende Paragraphen ersetzen:
1. Velofahrer haben gegenüber STÄRKEREN Verkehrsteilnehmern immer recht.
2. Sollten sie einmal nicht recht haben tritt automatisch Paragraph 1. in Kraft.
… cosi, la vita dei ciclisti diventà bella, molto bella …

Anna
15. Dezember 2020

ich bin richtig erschrocken, Velos ohne Glocke.Wir spazieren oft mit Hunden auf Spazierwegen wo Velos erlaubt sind. Von vorne können wir die Velos sehen von hinten sind wir froh wenn gebimmelt wird.Wir haben uns längst angewöhnt, mit den Hunden stehen zu bleiben wenn sich Velos oder Fussgänger nähern. Wer ist schuld wenn sich Kinder oder Hunde plötzlich seitwärts bewegen und es kommt zur Kollision, man hört ja die Velos ohne Glocke nicht kommen.

Luigi
15. Dezember 2020

Wie ist es mit den Wanderwegen? Dürfen Biker sie mit benützen wen kein verbot ist?

    Veloplus – Béla Brenn
    16. Dezember 2020

    Hoi Luigi
    Das Strassenverkehrsgesetz sagt, dass Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind – wie Fuss- und Wanderwege – mit solchen Fahrzeugen grundsätzlich nicht befahren werden dürfen. Es ist jedoch eine Grauzone im Ermessen, ob nun ein Wanderweg wirklich nicht für ein MTB befahrbar ist. Die offiziellen Bestimmungen sind in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich geregelt. Während im Kanton Appenzell Innerrhoden sehr restriktive Massnahmen herrschen und sich Biker*innen nur auf signalisierten Bikewegen aufhalten dürfen, wird in Graubünden viel stärker auf die gegenseitige Rücksichtnahme verschiedener Nutzer*innen der Wege plädiert. Grundsätzlich sollte man mit dem MTB auf Wanderwegen besonders achtsam sein und früh genug das Vorbeifahren bei herannahenden Fussgängern signalisieren und gegebenfalls auch mal absteigen bei engen Kreuzungsstellen. Schlussendlich sollte die Natur für alle da sein und nur durch den gegenseitigen Respekt kann dies funktionieren. Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Bruno
17. Dezember 2020

Guten Tag
Diese Regel habe ich nicht kapiert. Könnten Sie mir das genauer erklären?
Danke und Gruss

Lenker so breit wie das Velo
Velolenker durften bis anhin höchstens 70cm breit sein. Neu darf der Lenker so breit sein wie das Velo selbst, nämlich 1m.

    Veloplus – Roger Züger
    17. Dezember 2020

    Hoi Bruno

    Danke für deine Rückmeldung. Ja, die Passage ist tatsächlich ein wenig holprig formuliert. Werde ich gerne anpassen.
    Die Erklärung: Laut Verordnung darf ein Velo maximal 1m breit sein. Bei einem „normalen“ Velo ist die Breite irrelevant, es gibt beispielsweise aber Lastenvelos mit breiten Gepäckträgern, diese dürfen dann eben nicht über einen Meter breit sein. Auch darf beispielsweise ein Veloanhänger nicht breiter als 1 Meter sein – und eben ein Lenker auch nicht. Ich hoffe, ich konnte die Frage damit beantworten. Beste Grüsse

Martin
17. Dezember 2020

Leider führt diese Verordnung zu einer fatalen Verschlechterung für diejenigen, die zu Fuss unterwegs sind. Velos haben auf den Trottoirs grundsätzlich nichts zu suchen, auch nicht, wenn Kinder drauf sitzen. Ältere Menschen und Sehbehinderte werden dadurch akut gefährdet!

Herr M.
14. Februar 2021

Ich wäre auch dafür das mal endlich diese veralteten escooter-Gesetze bisschen humaner und logischer gestaltet werden. Da muss ne neue Kategorie her zb eA, statt A1, (für schnelle scooter) und auch die Anforederungen dürfen nicht so sein wie beim A1, schliesslich sind das Spielzeuge und keine ernstzuunehmenden Motorräder. Die 20km/h und 500W Grenze find ich lächerlich wo doch jedes Töffli und eVelo schneller ist (bis 45km/h) un das mit gelbem-Nummernschild!!
Wird Zeit das sich da mal einer annimt und das besser, logisch-humaner gestaltet! Bitte!

Martin Lobinger
25. März 2021

Gut zu wissen, das Abbiegen nach rechts auch bei roter Ampel mit einer Zusatzverkehrstafel für Velofahrende erlaubt ist. Mein Onkel ist leidenschaftlicher Radfahrer. Er achtet stets auf die Verkehrstafeln und insbesondere auf alle Absperrtafeln.

Mark A.
18. Oktober 2022

Im Wald gibt es an Waldwegen immer mal wieder so kleine weisse Schilder, die Velofahren verbieten unter Hinweis auf einen Gesetzesartikel.
In der Liste oben gibt es das klassische Schild für das Velofahrverbot, nicht aber so ein kleines weisses Schild. Daher meine Frage, ob diese kleinen weissen Schilder überhaupt rechtswirksam sind oder ob ohne Rechtsgrundlage angebracht wurden? Weiss das jemand?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Die Kommentare werden zuerst von uns gesichtet und freigeschaltet. Dein Kommentar erscheint deshalb mit Verzögerung.