CO2-Gesetz: Deine Stimme für ein Ja zum Klimaschutz

Am 13. Juni wird über das CO2-Gesetz abgestimmt. Unterstütze die Schweiz und ihre nachhaltige Zukunft mit deiner Stimme – so wie eine breite Allianz aus Politik und Wirtschaft!

Eigentlich war es schon fast geschafft. Denn in der Herbstsession in Bundesbern stimmten beide Kammern dem Kompromiss beziehungsweise dem CO2-Gesetz und damit dem Klimaschutz mit einer überdeutlichen Mehrheit zu. Und dies mit Zustimmungen aus allen politischen Lagern. Damit sind die Weichen für die Ziele in Bezug auf das Pariser Klimaabkommen gestellt worden. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Was folgte, war der Griff zum Referendum von Personen und Verbänden, welche die Reduktion der CO2-Emissionen als nicht relevanten Beitrag sehen oder den Klimawandel (aus Eigennutz) leugnen.

Veloplus steht klar hinter dem CO2-Gesetz. Denn Veloplus leugnet die Klimakrise nicht, sondern setzt sich seit der Firmengründung 1987 für die Förderung von ökologisch vertretbaren Verkehrsmitteln ein – dieser Fakt ist seit jeher in unserem Firmen-Leitbild verankert. Dazu gehört selbstverständlich auch die Veloförderung. Dafür steht Veloplus als velofreundlicher Betrieb mit sämtlichen Mitarbeitenden, die ihren Arbeitsweg zu 90 Prozent mit dem Velo zurücklegen.

Klimaschutz JA!
Klimaschutz heisst Ja zum revidierten CO₂-Gesetz.

JA – Gemeinwohl steht über Sonderinteressen: Wir handeln gemeinsam und fair.
JA – Clevere Massnahmen jetzt ergreifen lohnt sich. Abwarten wird teuer und riskant.
JA – Saubere Luft, weniger Lärm: Klimaschutz ist gut für unsere Gesundheit.

Wir stimmen am 13. Juni 2021 über das CO₂-Gesetz ab, weil die Erdöl-Lobby dagegen das Referendum ergriffen hat.

Veloplus verfolgt darüber hinaus auch im Produktmanagement klare Ziele, dafür steht unser Öko-Leitbild. Ein besonderer Fokus liegt seit Jahren auf erneuerbaren Energien und ressourcenschonenden Einrichtungen. So entstand jüngst beispielsweise eine grosse Solaranlage auf dem Veloplus-Dach in Emmenbrücke und sämtliche Ladenbeleuchtungen wurde auf die neuste LED-Technologie umgerüstet.

Für den Weg in eine nachhaltige Zukunft, das CO2-Gesetz ist der Anfang, sehen wir das Velo und E-Bike als zentrales Transportmittel, vor allem in urbanen und städtischen Regionen. Auch der Ausbau des Kombi-Angebots öffentlicher Verkehr & Velo spielt dabei eine zentrale Rolle. Nur wenn neue Mobilitätsformen und Angebote entstehen, können der motorisierte, tonnenschwere CO2-Verkehr eingedämmt und CO2-freundliche Fortbewegungsmöglichkeiten gefördert werden. Das CO2-Gesetz steht als Startschuss für diese Massnahmen und für eine nachhaltige Zukunft. Es ist die Basis für einen Ausweg aus dem Verkehr ohne fossile Brennstoffe.

Breite Allianz unterstützt das CO2-Gesetz

Hinter dem CO2-Gesetz steht eine breite Allianz aus fast allen Parteien (SP, FDP, CVP, Grüne, Grünliberale und EVP). Über 160 Parlamentarier:innen, mehr als 90 zivilgesellschaftliche Organisationen und Hunderte von Unternehmen befürworten das Gesetz. Es ist der Weg in eine nachhaltig orientierte Schweiz, ein Weg, auf dem das Verursacherprinzip gleichzeitig die Sünder sensibilisiert und auf dem zukunftsorientiert in Nachhaltigkeitsprojekte investiert werden kann.

Deshalb ja zum Klimaschutz. Ja zum CO2-Gestz. Jetzt.

Auszug über die wichtigsten Massnahmen und Änderungen

Flottenziele für Neufahrzeuge

Was ist neu: Autoimporteure werden dazu verpflichtet, schrittweise immer effizientere Fahrzeuge zu verkaufen. 2030 sollen die Fahrzeuge im Durchschnitt noch 50% des Benzin- und Dieselverbrauchs pro 100 km aufweisen im Vergleich zu 2021.

CO₂-Kompensation

Was ist neu: Die CO2-Emissionen aus dem verbleibenden Verbrauch an Diesel und Benzin werden von den Treibstoffimporteuren um bis zu 90% mit Klimaschutzprojekten im In- und Ausland kompensiert. Heute dürfen Treibstoffimporteure die daraus entstehenden Kosten mit Aufschlägen auf Benzin und Diesel von bis zu 5 Rp/l decken. Künftig steigt diese Obergrenze auf 10, ab 2025 auf 12 Rp/l.

Flugticketabgabe

Was ist neu: Die Luftfahrt profitiert heute von einer steuerlichen Befreiung. Dies wird neu teilweise mit einer Flugticketabgabe für den öffentlichen Luftverkehr (30 bis 120 Franken pro Flugticket ab Schweizer Flughafen) und einer Flugzeugabgabe für grosse Privatflugzeuge ausgeglichen. Die Flugticketabgabe soll explizit auf dem Ticket ausgewiesen werden. Die Abgaben fliessen bis zur Hälfte in den neuen Klimafonds (siehe unten). Der Rest wird an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt.

Was bringt es: Die Flugticketabgabe dient als Lenkungsabgabe. Damit sollen klimafreundliche Alternativen wie Zug und Bus konkurrenzfähiger werden und die Zahl der Flugreisen reduziert werden.

Steigende CO₂-Abgabe

Was ist neu: Die Obergrenze der heutigen CO2-Lenkungsabgabe auf Heizöl, Gas und Kohle soll von 120 Fr/t CO2 auf maximal 210 Fr/t erhöht werden. Eine erhöhte Lenkungsabgabe bewirkt, dass die Klimafolgekosten zunehmend verursachergerecht bezahlt und klimafreundlichere Alternative attraktiver werden. Die Abgabe steigt aber nur, wenn die Schweiz ihre Zwischenziele bzgl. CO2-Reduktion verfehlt. Firmen können sich von der Abgabe befreien, wenn sie aufzeigen, dass sie bereits wirtschaftliche Klimaschutzmassnahmen umgesetzt haben. In einem bewährten Prozess identifizieren und vereinbaren lizenzierte Agenturen Act und EnAW wirtschaftliche Verminderungsverpflichtungen. Es bestehen bereits viele Möglichkeiten, einen Betrieb CO2-neutral zu gestalten.

Die 50 grössten CO2-Verursacher werden ebenfalls von der CO2-Abgabe befreit. Sie erhalten stattdessen die gleichen Vorgaben wie analoge Anlagen in der EU im Rahmen eines verknüpften Emissionshandelssystems, das bereits am 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Wie bis anhin sollen zwei Drittel der Abgabe rückverteilt und den Bürger:innen gleichmässig über die Krankenkassenprämie vergütet werden.

Was bringt es: Dank der erhöhten Abgabe lohnen sich Investitionen in den Klimaschutz bei Hausbesitzern und Firmen rascher. Ein Drittel der Einnahmen aus der Abgabe fliesst zudem in das Gebäudesanierungsprogramm und unterstützt damit jene Hausbesitzer:innen, die energetische Verbesserungen in ihren Gebäuden vornehmen (siehe Klimafonds).

Klimaverträgliche Gebäudeheizungen

Was ist neu: Ab 2023 resp. 2026 dürfen neue fossile Heizungen nur noch in gut isolierten Gebäuden eingebaut werden. Förder- und Leasingprogramme entlasten die Hausbesitzer:innen dabei für die oft höheren Anschaffungskosten, resp. Systemwechselkosten. Ab 2023 dürfen Neubauten kein CO2 mehr ausstossen. Für bestehende Gebäude gilt ein CO2-Grenzwert von 20 kg pro m2 beheizte Wohnfläche. Dieser kommt bei einem Heizungsersatz zur Anwendung. Der Einbau einer Öl- oder Erdgasheizungen ist dann nur noch in sehr effizienten Gebäuden möglich. Ein frühzeitiger Umstieg auf klimafreundliche Heizungsmodelle schützt vor steigenden CO2-Preisen und soll mindestens bis 2030 mit Förderinstrumenten erleichtert werden.

Was bringt es: Zunehmend mehr Haushalte profitieren von klimaverträglichen Heizungen. Diese sind zudem im Betrieb meist günstiger und entlasten somit die Mieter:innen.

Klimafonds

Was ist neu: Es wird ein Klimafonds aufgelegt, der hauptsächlich aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe sowie aus der Hälfte der Einnahmen aus der Flugticketabgabe gespiesen wird.

Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe: Wie bis anhin sollen ein Drittel, max. 450 Mio. Fr/a der CO2-Abgabe das Gebäudesanierungsprogramm der Kantone unterstützen. Neu sollen diese Gelder auch weitere Programme vor allem im Bereich Wärmeversorgung ermöglichen, beispielsweise Risikobeiträge für Nah- und Fernwärme oder Energiecontracting-Lösungen.

Einnahmen aus der Flugticketabgabe: Die Hälfte der Einnahmen soll die Entwicklung und breite Anwendung neuer Ansätze und Technologien fördern. Die vom Schweizer Konsum im Ausland verursachten Treibhausgasemissionen übersteigen heute die Emissionen in der Schweiz. Dieser Teil des Klimafonds soll deshalb einen Reduktionsbeitrag in derselben Grössenordnung leisten. Selbstverständlich sollen Gelder aus der Flugticketabgabe auch dazu beitragen, den Klimaeffekt der Luftfahrt deutlich zu senken. Dies verstärkt den erwarteten Lenkungseffekt der Flugticketabgabe.

Anpassungsmassnahmen: Der Klimafonds soll auch Anpassungsmassnahmen finanzieren, um nicht mehr abwendbare Klimawandelfolgen zu reduzieren. Die Land- und Forstwirtschaft, das fragile Alpengebiet und zunehmend unsere Infrastrukturen sind besonders betroffen und benötigen zum Teil teure Schutzmassnahmen. Diese werden aus Auktionserträgen des Emissionshandelssystems, der Hälfte der Ersatzleistungen der Fahrzeugimporteure und Bussen aus dem Vollzug finanziert und nicht wie heute ausschliesslich aus allgemeinen Steuereinnahmen.

Finanzplatz

Was ist neu: Die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank müssen Klimarisiken explizit ausweisen.

Was bringt es: Es wird eine erste Grundlage geschaffen, um den weltweiten Klima-Fussabdruck des schweizerischen Finanzplatzes zu reduzieren. Eine solche Reduktion beabsichtigt auch das Pariser Klimaabkommen. Die EU ist ebenfalls in der Umsetzungsphase ihres Aktionsplans zur Finanzmarktregulierung.

Weiterführende Links zu anderen Organisationen:

9 Kommentare

Christner Achim
7. Mai 2021

Das Klimagesetz unterstützt den modernen Ablasshandel….wenn ich dafür Bezahlen kann darf ich alles. Wenn heisst das Zauberwort weniger ist mehr, beim Stromverbrauch genauso wie bei der Mobilität. Ohne Reduzieren wird nichts möglich sein. Sozialismus und Verbote sind keine Lösung, noch nie gewesen.

Stefan Brunner
7. Mai 2021

Wie wäre es, wenn Ihr selber umwelttechnisch in Erscheinung treten würdet, und z.B. Ersatzteilversand ohne Plastikverpackung forcieren würdet? Ich bin immer wieder erstaunt, resp. verärgert, was für ein Verpackungsmüllberg bei mir auf dem Tisch liegt, wenn ich ein paar Bremsklötze, Bremsscheiben etc. bei euch bestellt habe. Aber einfach zu posten, dass man für das CO2 Gesetz ist, ist halt schon viel einfacher (und auch billiger), aber aus einer Marketingabteilung erwarte ich nach 40J Berufsleben auch nicht viel mehr.

    Veloplus – Roger Züger
    7. Mai 2021

    Hoi Stefan
    Danke für dein Interesse und deine Wortmeldung. Natürlich gibt es in diversen Bereichen noch erhebliches Potenzial, vor allem beim Thema Verpackung. Beim Produkteversand ist es jedoch ein schmaler Grat. Denn Produkte müssen so verpackt sein, dass sie beim Transport nicht beschädigt werden, andererseits sollte die Verpackung umweltfreundlich und so gering wie möglich sein – das ist nicht immer einfach. Wir sind zwar auch Hersteller, aber in erster Linie vor allem Fachhändler. Bei Produkten von Fremdmarken können wir die Hersteller lediglich auffordern, umweltfreundliche Verpackungen zu verwenden. Bei Veloplus-Eigenprodukten, wo wir als Hersteller agieren, versuchen wir wo immer möglich, Plastik zu vermeiden. So sind beispielsweise fast sämtliche Beleuchtungsprodukte von Veloplus plastikfrei in einer Papier/Karton-Verpackung geschützt. In Sachen Ökologie im Betrieb haben wir viele Projekte und engagieren uns stark (einen Überblick gibts hier: https://www.veloplus.ch/about/engagement/oekologie-im-betrieb). Daher: Wir „posten“ nicht nur, sondern wir engagieren uns auch in diversen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen für umweltverträglichere Lösungen. Beste Grüsse

Peter Flükiger
7. Mai 2021

NEIN zum revidierten CO₂-Gesetz:

NEIN – Das CO₂-Gesetz bringt nur Nachteile fürs Gemeinwohl – aber enorme Vorteile für die Sonderinteressen der grünen Lobby! Unfair.
NEIN – Die geforderten Massnahmen sind höchst ineffiztient! Abwarten kostet nichts und ist risikofrei!
NEIN – CO₂ ist nicht Luftverschmutzung, und das CO₂-Gestzt bringt mehr Lärm (Windräder)! Das CO₂-Gesetz ist schlecht für unsere Gesundheit.

    Veloplus – Béla Brenn
    11. Mai 2021

    Guten Tag Peter
    Besten Dank für deinen Kommentar. Es würde uns interessieren, weshalb es dem Gemeinwohl schadet, wenn wir den CO2-Ausstoss reduzieren? In unseren Augen ist es höchste Zeit, dass der Ball ins Rollen kommt und ein Zeichen für mehr Umweltschutz gesetzt wird. Dies sind in unseren Augen nicht Sonderinteressen einer grünen Lobby, sondern eine Verantwortung von uns allen gegenüber zukünftigen Generationen. Denn jetzt ist der Zeitpunkt da, dass wir uns den Herausforderungen und Problemen, die durch unser Handeln entstehen stellen und mit konkreten Massnahmen vorgehen.
    Die Aussage, dass Abwarten nichts kostet ist in unseren Augen nicht wirklich korrekt. Tag für Tag schreitet der menschgemachte Klimawandel voran und unsere Erdatmosphäre und die Grundlage unseres Lebens wird systematisch geschwächt. Wie lange kann man noch abwarten? Es braucht Lösungen und abwarten ist keine Lösung.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Olivier Klossner
7. Mai 2021

Man könnte meinen ohne Steuern gibts kein Fortschritt….
CO2 Gesetz ist für mich der falsche Weg!

Konrad Brühwiler
8. Mai 2021

Klimaschutz ist zwar wichtig, doch dazu braucht es Innovation und nicht eine Umverteilungsmaschinerie, wie sie das CO2-Gesetz einführen will. Der Wirtschaftsstandort Schweiz, bekannt für seine Innovationskraft wird mit diesem missratenen Gesetz empfindlich geschwächt.

Wolfgang Reuss
8. Mai 2021

Es sollte besser aufgeklärt werden, WELCHE Auswirkungen ein JA hat.
1) Für mich ein abschreckendes Beispiel ist das faktische Glühbirnenverbot, Zwang zu LED-Beleuchtung (eine wesentliche Verteuerung hätte gereicht; zudem wurde im Strassenverkehr das Gegenteil getan: statt Verbot wurden Autos schwerer (SUV) und breiter; ergo maximale Ungleichbehandlung).
2) Bedeutet ein JA, dass Passivhäuser Pflicht sind, dass man also nicht mehr die Fenster öffnen darf wie bisher?
Weitere Frage: Ich sprach mit einem Fachmann über Küchenherd-Luftabzugshauben (es gibt solche Entlüftungen, die die Innenluft ins Freie befördern, und es gibt den Typ Umwälzer, der die Innenluft nur „filtert“ und in den Innenraum zurückbläst. Er sprach davon, dass der letztere Typ offenbar PFLICHT werden könnte seitens „Grünen“, mit dem Argument, dass bei einem Abluft-ins-Outdoor-blasen zu viel Wärmeenergie verloren ginge.
Für mich wäre das falsch (wie die LED-Pflicht), WEIL so einseitig nur die „Energie“, aber nicht die Gesundheit, berücksichtigt wird. PS: Das Telefonat mit dem Lüftungsfachmann hatte ich, weil mir auffiel, dass bei dem „Filter“ (den man über dem Kochherd einsetzt: Luftumwälzer) eine Menge Kohlen-Feinstaub freigesetzt wurde, das heisst, dass der Filter nicht nur zu wenig die Luft filterte, sondern er emittierte sogar seinerseits Feinstaub.
Ich habe Asthma und weitere Atemwegserkrankungen. Zudem bin ich gegen Schildbürgereien der Menschheit, Stichwort „Verschlimmbesserungen“, aufgrund empirischer Verifikation inzwischen allergisch.
Ich bin für Gesundheits-/Umweltschutz: https://klimax-gr.webnode.com/uber-uns/

Kid
27. Mai 2021

Ein verbessertes CO2 Gesetz ist gut und recht. Weshalb werden ebenfalls nicht gratis OeV und SBB in das CO2 Gesetz integriert? Für den Privaten Autoverkehr sind die 12 Rappen Aufschlag für 1 Lt. Benzin ist viel zu wenig. Da müsste einen Aufschlag von mind. 50 Rp. pro Lt. sein. Ausserdem müssten enge Passstrtassen nur für das Gewerbe,- Motorrad und Veloverkehr freigegeben werden. Private AutomobilistInnen haben bei engen Strassenverhältnissen nichts mehr zu suchen und müssten mit harter Geldbusse bestraft werden. Das Autofahren muss so viel wie nur möglich unaktraktiv gestaltet werden. Allem voran in den Städten und Passstrassen.

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