Neue Veloregeln: Rechtsabbiegen und Kinder auf dem Trottoir erlaubt

Velofahrende dürfen ab 1. Januar 2021 an roten Ampeln rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert wird. Das hat der Bundesrat am 20. Mai beschlossen. Die Landesregierung erlaubt zudem Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren neu das Fahren auf dem Trottoir.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet. Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Einige Änderungen betreffen auch das Velofahren.

Ein Bericht von Fabian Baumann von unserem Medienpartner Velojournal.

Rechts abbiegen bei Rot

Neu wird es für Velofahrende – und auch für Mofafahrende bzw. für Personen mit schnellen E-Bikes – erlaubt sein, an Lichtsignalen bei Rot rechts abzubiegen. Das unter der Voraussetzung, dass das Rechtsabbiegen entsprechend signalisiert ist.

Damit werde eine alte Forderung von Pro Velo erfüllt, heisst es beim Interessenverband der Schweizer Velofahrenden. Für Präsident Matthias Aebischer bringt das neue Signal zwei grosse Vorteile: «Erstens wird damit die Gefahr, von einem rechtsabbiegenden Fahrzeug eingeklemmt zu werden, kleiner. Zweitens wird das Velofahren damit flüssiger und auch attraktiver.»

Rechtsabbiegen bei Rot
Wenn ein entsprechendes Signal vorhanden ist, dürfen Radfahrende ab 2021 an roten Ampeln rechts abbiegen.

Das Rechtsabbiegen bei Rot wurde in Basel zwei Jahre lang in Form eines Pilotprojekts getestet. An zwölf ausgewählten Verzweigungen wies eine spezielle Signaltafel Radfahrende darauf hin, dass Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt ist. Die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der Querverkehr blieben vortrittsberechtigt.

Lediglich in 0,5 Prozent der Fälle kam es zu einer Konfliktsituation zwischen abbiegenden Velofahrenden und Vortrittsberechtigten. Während der ganzen Versuchsdauer wurden etwa eine Million Fahrten registriert – dabei kam es zu keinem Unfall.

Kinder auf dem Trottoir

Während das Rechtsabbiegen bei Rot unumstritten ist, gibt ein anderer Beschluss mehr zu reden. Heute dürfen nur Kindergärtner mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Ab 2021 ist das Kindern bis 12 Jahre gestattet – sofern kein Veloweg oder Radstreifen vorhanden ist. 

Bild
Umstrittener Entscheid: Kinder bis 12 Jahre dürfen künftig auf dem Trottoir Velo fahren.

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die neue Richtlinie Personen auf den Trottoirs stören könne, heisst es in einer Mitteilung der Landesregierung. Die neue Regelung helfe aber, Unfälle von Kindern mit Autos zu verhindern, und diene somit der Verkehrssicherheit.

Das sieht auch Pro Velo Schweiz so. Matthias Aebischer sagt: «Mit diesem neuen Recht werden Wege, die Kinder bisher nicht mit dem Velo zurücklegen konnten, durchgehend fahrbar.» Gleichzeitig betont er, dass die Gemeinden und Kantone in der Pflicht sind, die Strassen so zu gestalten, dass auch Kinder mit dem Velo darauf fahren können. «Sicherheitsprobleme für Velofahrende müssen auf der Strasse gelöst werden.»

Gar nicht einverstanden ist Fussverkehr Schweiz. Die Zulassung von velofahrenden Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahre auf Trottoirs zeuge von der fehlenden Bereitschaft, eine faire Umverteilung der Verkehrsflächen und eine menschengerechte Mobilitätswende in Angriff zu nehmen.

Sowohl Kindern auf Fahrrädern als auch den Zu-Fuss-Gehenden würden damit die ihnen zustehenden sicheren, freien und attraktiven Wege verwehrt, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

Mit der Kritik am Entscheid des Bundesrats steht Fussverkehr Schweiz nicht alleine. Auch in den Sozialen Medien wird der Beschluss kontrovers diskutiert, wie unten stehendes Beispiel zeigt. 

Mehr Piktogramme

Neben den zwei bedeutenden Änderungen hat der Bundesrat weitere Anpassungen verabschiedet, die das Radfahren betreffen. So wird es künftig erlaubt sein, auf Veloachsen in Tempo-30-Zonen den Rechtsvortritt auf zuführenden Strassen aufzuheben.

Die Landesregierung hat es aber unterlassen, ein Signal für «Velostrassen» einzuführen. Das ab 2021 mögliche Verkehrsregime wird einzig aufgrund von Piktogrammen erkennbar sein. Mit der neuen Signalisationsverordnung erhalten Behörden zudem die Möglichkeit, Velopiktogramme häufiger einzusetzen.

Diskussion eröffnet

Was ist eure Meinung zu den neuen Regeln? Diskutiert mit und teilt mit uns eure Meinung in der Kommentarspalte (die Kommentare erscheinen nicht sofort öffentlich, sondern werden zuerst von uns freigegeben – besten Dank fürs Verständnis).

15 Kommentare

Myrim
29. Mai 2020

Liebe Velofahrer*innen

Das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel ist eine tolle Sache.

Aber bitte beachtet unbedingt 2 Dinge:

1) Von links nahende geradeaus fahrende Velofahrer*innen haben Vorfahrt – lso unbedingt Blick nach links!

2) Die Strasse (bei grüner Ampel!) querende Fussgänger*innen auf der Strasse, in die Du einbiegst, haben Vortritt!

Nur wenn wir die neue Regel achtsam befolgen, können wir auf weitere Vorteile als Velofahrende hoffen. Merci!

Jann
29. Mai 2020

Ich fahre ab und an auf einem für alle Velofahrer geöffneten Trottoir das von vielen Schulkindern genutzt wird. Über 90% dieser Kinder achten überhaupt nicht auf andere Trottoirbenutzer und man muss als entgegen kommender Velofahrer höllisch aufpassen um Unfälle zu vermeiden. Deshalb gehe ich davon aus dass die neue Trottoirbenutzungsregel zu vielen Unfällen zwischen jugendlichen Velofahrer/-innen und Fussgänger/-innen führen wird. Möglicherweise mehr als mit der Strassenbenutzung dieser Nutzergruppe aktuell passieren. Ich bin skeptisch.

Georg
29. Mai 2020

Sehr einseitige Blickwinkel bei den Kommentaren von Myrim und Jann: Myrim mahnt die Berücksichtigung des Vortritts von querenden Velofahrern an, lässt den ebenfalls geltenden Vortritt von querenden Autos aber unerwähnt. Ohne entsprechende Zurückhaltung von rechtsabbiegenden schnellen Velofahrern sind Unfälle programmiert, wenn sie in die Fahrbahn der querenden Autos geraten. Jann befürchtet mehr Unfälle von jugendlichen Velofahrern auf den Trottoirs. Verletzungen von Fussgängern und das Erschrecken von Fussgängern scheint kein Thema zu sein. Zur Erinnerung: Es gibt neben den Velofahrern noch andere Verkehrsteilnehmer, die ebenfalls eine Daseinsberechtigung haben.

Emil
29. Mai 2020

Es ist ja nicht so, dass die lieben Rad fahrenden Kinder hintereinander auf dem Trottoir Velo fahren. Nein, sie müssen ja zu zweit oder zu dritt nebeneinander fahren, damit sie sich unterhalten können und man als Fussgänger an die Wand oder an den Heckenzaun gedrückt wird. Zudem sehe ich keinen Grund, dass die Kinder in einer Tempo-30-Zone auf dem Trottoir fahren dürfen, auch wenn die Strasse nicht mit einem Velostreifen markiert ist. Sogar auf dem Trottoir muss man jetzt als Fussgänger noch aufpassen, nicht angefahren zu werden!

Ändu
30. Mai 2020

Der Gesetzgeber zeigt sich wieder Mal sehr realitätsfremd:
– Trottoir: Konflikt vorprogrammiert. Unfälle evtl. mit Schwerverletzten oder Toten durchaus möglich … 4-5 km/h vertragen sich nicht mit ca. 20-30 km/h auf dieser engen Verkehrsfläche.
– Rechtsabbiegen: „ Lediglich in 0,5 Prozent der Fälle kam es zu einer Konfliktsituation zwischen abbiegenden Velofahrenden und Vortrittsberechtigten.“ Bin ich der Einzige dem hier zwei Wörter fehlen „… kam es zu statistisch erfassten Konfliktsituationen…“ Glaube keiner Statistik die du nicht selber frisiert hast.

Reto
31. Mai 2020

Ich weiss nicht so recht… wenn ich mir vorstelle wie ein Lastwagen von links herannaht und sich abbiegende Velofahrer*innen den Vortritt „erfahren“. Da kann man wirklich hoffen, dass die Regeln seitens der Velofahrer beachtet werden.

Was ich aber bedenklicher finde sind Kinder mit dem Fahrrad auf dem Trottoir. Bis ich mit meinem Auto das Trottoir einsehen kann, ist meine Haube längst im „Gefahrenbereich“.

Michael Knasmillner
31. Mai 2020

Ja alles Ok, aber nur wen sich alle Velofahrer
an die ,, alle Vehrkehrsregel halten“!!!
Aber immer noch zu viele für die Autolobby
geregelt. z.B.: Lichtsignale schalten für Kfzgeschwindigkeit, zu oft für zum Vorteil der Autofahrer. Zeit reicht nicht um mit normalen
Velo die Kreuzungen zu überqueren, oder schalten erst nach mehrmaligen Intervallen
grün für Velofahrer auf Veloweg, gilt auch auf
Baustellen !!!!
Erlebe jeden Tag gefährliche Situationen.
( Winterthur Autobahnausfahrten kreuzende Velowege ganz extrem der Autofahrerbonus!!!)
Verkehrsplaner planen noch nicht gleichberechtigt . Gilt für allen langsam Verkehr.
Velo, Fussgänger .

max zimmermann
31. Mai 2020

Hallo
mit welcher Begründung wurde die Klingelpflicht am Velo aufgehoben? Wir sind oft im Seeland unterwegs und werden immer wieder rücksichtslos von Velofahrer überholt. (man hat schliesslich ein schnelles E-Bike) ist es nicht so der überholende sicher sein muss das er wahrgenommen wurde und gefahrlos überholen kann? Kinder auf demTrottoir OK. aber bitte mit Rücksicht und einem ‚lüti‘ am Velo sonst sehe Konflikte.

Kaufmann Lisa
1. Juni 2020

Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer geht vor- keine Frage! Wenn allerdings die Flächennutzung zunehmend zugunsten der immer grösser werdenden Autos und zu Lasten der Schwächsten geht (auch der Fussgänger/innen), geht die Entwicklung definitiv in eine falsche Richtung. Ob Kinder erst ab 12 Jahren das Fahren auf der Strasse zugemutet werden kann, stelle ich in Frage. Gleichzeitig wird die Fahrspur für Velofahrende auf den Strassen immer schmaler, da die Autos breiter und oft eher am rechten Rand fahren oder stehen und wenig bis keinen Platz für Velos lassen- spricht alles für SEPARATE Velo-Wege!

Gigi Gubser
2. Juni 2020

ich plädiere schon seit vielen Jahren für komplett separate Velowege! Das Fahren auf dem Velostreifen gibt kein sicheres Gefühl. Und ich fühle mich da schon lange als Velofahrerin nicht ernst genommen.
Die Trottoirs könnten geteilt werden, die Hälfte für die Fussgänger, die andere Hälfte für die Velofahrer. Oder, das linke Trottoir den Fussgängern und das rechte den Velofahrern. Es sollten alle Verkehrsteilnehmer in die Entscheide miteinbezogen werden.

Häuptli
13. August 2020

Es ist erschreckend und beschähmend wie sich Behörde und Menschen hinter Paragraphen verbergen oder die gegenseitige Rücksichsnahme von vorhinaus verschreien . Wir wohnen an einer sehr frequentierter Kantonsstrasse im AG mit Fernverkehr, dies heisst es gibt viele PWs und Lkws. Vor Jahren wurden velostreifen angebracht, dies ändert natürlich nix an der Breite der Strasse und an der Frequenz, für Radfahrer bleibt die Strasse mehr als gefährlich – die Streifen sind nur eine Alibi Übung, einzig würde ein separater Veloweg nutzen ! Schüler-innen müssen den Schulweg auf dieser Strasse 4x täglich bei jeder Witterung und im Winter auch bei Dunkelheit meistern. Auf der Strasse fahren ist hier gleich Selbstmord! Da es ja kein separater Veloweg gibt, bietet das Trottoir in diesem Falle für Fahrradfahrer allgemein, und nicht nur bis 12, eine sicherere Lösung und mit dem angebrachten gegenseitigen Respekt kommen auch die wenigen Fussgänger die dort unterwegs sind nicht zu kurz. Geteilte Trottoirs an gefährlichen Strassen macht Sinn, andere Länder in Europa bringen dies auch fertig. Mit gegenseitigem Respekt von Fussgänger und Radfahrer ist dies die Lösung für ein sichereres Radfahren – denn leider werden die Strassen nicht weniger gefährlich, dies zeigt die Anzahl SUVs auf Schweizerstrassen!

Andre0as Stupp
17. November 2020

Seit kurzer Zeit bin ich stark sehbehindert. Erst jetzt sehe ich wie das Velofa0hren auf dem Trottoir für Fussgänger gefährlich sein kann. Vor allem wenn Velofahrer noch entgegen der Fahrtrichtung das Trottoir benutzen. Nicht nur Kinder.

Lopez
5. September 2022

Heute wurde meiner Frau von einem Polizisten gesagt das mein 5jähriger nicht auf der Strasse fahren darf. Schade war ich nicht dabei! Er hatte bisher mehr Unfälle gehabt wegen den doofen Trottoirränder an unseren Kreuzungen, er fährt die kurzen Strecken mit mir IMMER auf der Strasse. Es war übrigens eine neue 30er Zone die so dumm umgebaut wurde (mit Verengungen) dass die Autofahrer, in diesem Fall das Polizeiauto, nicht mehr überholen können. Ich hätte denen so gerne meine Meinung geklatscht…. Gruss und bleibt gesund.

    Veloplus – Roger Züger
    6. September 2022

    Hoi Lopez
    Danke für deine Wortmeldung. Ich bin überrascht über deine Aussage, denn das Strassenverkehrsgesetz (Art. 19 Abs. 1) sagt: „Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren.“ Wenn dein Sohn also mit deiner Frau unterwegs war, sollte euer Verhalten meines erachtens rechtens gewesen sein.
    Beste Grüsse

EinFussgänger
23. November 2022

Ich bin über die Änderung betreffend das Trottoir nicht glücklich. Ein einzelnes Kind auf seinem Strampelvelo begleitet durch seine Eltern ist eine Sache, aber schon bei Kindergärtnern/Erstklässlern auf Ihrem zu grossen Velo die kaum gerade halten können und gerne zu zweit nebeneinander fahren fängts ja bereits an. Aber erst richtig Baff werd ich wenn Velofahrer von hinten kommen und einen mit der Klingel zum Weichen auffordern als wäre es selbstverständlich, auf einem (1m breiten?) Fussgänger-Trottoir zu fahren. Heute Abend binnen 2 Minuten 3 Verstösse erlebt, einer davon ohne jegliches Licht und einer mit dem Ebike Tempo Hauptstrasse auf dem Trottoir als gäbs bald kein Brot mehr beim Bäcker (!) – Man stelle sich vor es kommt einer aus einem Hauseingang raus aufs Trottoir. Ein Zusammenstoss Velo/Fussgänger oder Velo/Auto wegen Ausweichmanöver wäre beides verheerend. Ich fahre selber gerne Fahrrad aber ich könnte solche Verkehrsfrefler auf der Stelle links und rechts Ohrfeigen. E-Trotti-Gangsters mal noch ausser Acht gelassen, haben wir auch einen mit Kippe und Ohrhöhrer beim Fahren auf Trottoir.

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