Ab April: Neue Gesetze für E-Bikes in der Schweiz

Ab April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Ausserdem müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einem Geschwindigkeitssensor aus- und nachgerüstet werden.

Der Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Strassengesetze für E-Bikes verabschiedet. Gemäss Verordnung des Bundesamt für Strassen ASTRA müssen ab dem 1. April sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h), als auch die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein.

Das ASTRA zielt mit dieser Massnahme darauf ab, die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und damit Unfälle zu vermeiden. E-Bike-Fahrende die künftig ohne eingestelltes Licht am Tag erwischt werden, sollen eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen müssen.

Umstellung für sportliche E-Bikes

Auch sportliche E-Bikes müssen ab dem 1. April gesetzlich mit einem Licht ausgestattet werden.

Insbesondere für sportliche E-Bikes (E-MTB, E-Rennvelo & E-Gravel) mit Tretunterstützung bis 25 km/h bedeutet dies eine Umstellung. Während bei schnellen E-Bikes und bei City-E-Bikes Front- und Rücklichter meist bereits standardmässig verbaut sind, werden sportliche E-Bikes in den oben genannten Kategorien von den Herstellern in der Regel ohne Beleuchtung ausgeliefert. Dennoch unterliegen auch diese E-Bike-Kategorien der gesetzlichen Regelung hinsichtlich Beleuchtung und müssen künftig mit Licht ausgestattet werden, sofern das Velo auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet wird.

Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dient und folglich einem unbestimmten Benutzerkreis zur Nutzung offen steht. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist somit meistens eine öffentliche Strasse wodurch auch dort die Lichtpflicht gilt.

Tachopflicht bei schnellen E-Bikes kommt

Während das Tagfahrlicht schon sehr bald Pflicht ist, dauert es bei der Tachopflicht noch etwas länger. Aber ab April 2024 müssen schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen.

Die Tachopflicht für neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes gilt per 1. April 2024. Bereits heute im Verkehr stehende, schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden (Quelle: ASTRA).

Schnelle E-Bikes müssen künftig mit einem Tacho ausgerüstet sein.

Gesetzliche Vorschriften Velobeleuchtung

Gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) ist in Art. 216 und 217 sowie in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) Absatz 30 Art. 1 geregelt, wie die Lichter am Velo ausgestattet sein müssen: «Fahrräder müssen bei Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein.» Achtung: Blinklichter sind nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt! Und: «Die ruhenden Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein, dürfen aber nicht blenden.»

Bei langsamen E-Bikes (Leichtmotorfahrräder nach Art. 18 Bst. b VTS, Tretunterstützung bis 25 km/h oder max. 20 km/h im reinen Motorbetrieb) muss mindestens ein nach vorne gerichtetes weisses und ein nach hinten gerichtetes rotes, ruhendes Licht vorhanden sein muss (Art. 178a Abs. 1 VTS). Gemäss Artikel 178a Absatz 1 VTS müssen die Lichter an langsamen E-Bikes fest angebracht sein (siehe unten beim FAQ zum neuen E-Bike-Gesetz, was fest angebracht bedeutet).

Bei schnellen E-Bikes (Motorfahrräder nach Art. 18 Bst. a VTS, Tretunterstützung bis 45 km/h) muss eine typengenehmigte (z.B. K-Homologationsmarke, UNECE-Kennzeichnung, ABG-Prüfzeichen) Motorfahrradbeleuchtung fest angebracht sein (Art. 179a Abs. 1 VTS).

Für E-Bikes generell gilt nun nicht mehr die Dämmerung als Richtlinie, sie müssen die Lichtpflicht auch tagsüber erfüllen. An den Vorschriften an das Licht ändert sich jedoch nichts. E-Bikes können mit abnehmbaren Akkulichter oder mit fix installierten Lichtanlagen versehen werden, um der Pflicht nachzukommen (siehe unten FAQ).

Weitere Informationen zu Gesetzen, Verkehrsregeln und Sicherheitsmassnahmen für E-Bikes findet ihr auch im E-Bike-Ratgeber von Veloplus.


UPDATE 20.01.2022: Häufig gestellte Fragen zum neuen E-Bike-Gesetz

Auf unseren Blogbeitrag gab es zahlreiche Kommentare und Fragen bezüglich der genauen Auslegung des neuen Gesetzes zur Tagfahrlicht-Pflicht ab dem 1. April. Nach Rücksprache mit Thomas Rohrbach, Mediensprecher ASTRA, können wir nun einige Punkte klarstellen und hier die häufigsten Fragen in einem FAQ zum neuen E-Bike-Gesetz beantworten:

Ist das Front- und Rücklicht von der Tagfahrlicht – Pflicht betroffen?

Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt bei guten Sichtverhältnissen nur für das Frontlicht und nicht für das Rücklicht. Unabhängig davon muss aber zu jedem Zeitpunkt ein Rücklicht montiert sein (aber nicht eingeschalten). Bei Dunkelheit und schlechten Sichtbedingung muss sowohl das Front- als auch das Rücklicht eingeschalten sein. Diese gesetzliche Vorschrift hat sich mit der Tagfahrlicht-Pflicht nicht verändert. Eselsbrücke: Gleiche Regelung wie bei der Tagfahrlicht-Pflicht für Autos.

Welche Beleuchtungen sind zulässig, wie muss das Licht am E-Bike montiert sein und was bedeutet „fest angebracht“?

Die Abklärung beim ASTRA hat folgendes ergeben: Die Art der Montage spielt keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass das Licht während der Fahrt am E-Bike befestigt ist (und nicht am Menschen). Sprich auch Lichter mit Silikon- und Gummibänder sind zulässig. Folglich gibt es hier keine Einschränkungen in unserem Sortiment und alle Beleuchtungen sind zulässig. Eine zusätzliche Nachrüstung ist also nicht erforderlich, sofern ein funktionierendes Licht vorhanden ist. Auch ein Dynamo ist als Mindestbeleuchtung zulässig. Es versteht sich von selbst, dass das montierte Licht im Betrieb nicht verrutschen sollte.

Sind auch Bike-Trails und Waldwege von der Tagfahrlicht-Pflicht betroffen?

Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dient und folglich einem unbestimmten Benutzerkreis zur Nutzung offen steht. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist somit meistens eine öffentliche Strasse wodurch auch dort die Lichtpflicht gilt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich folglich das Licht einfach eingeschaltet zu lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.


Umfrage zu den neuen E-Bike-Gesetzen


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140 Kommentare

Maurice Werner
7. Januar 2022

Ich finde es sehr gut das ist das neue Gesetz gibt! Ich bin auch der Meinung, dass man eine Helmpflicht einführen sollte auf dem velo!

sam hunziker
7. Januar 2022

Das Gesetz mit dem Licht ist ein absoluter Unsinn. Beim 45km/h sinnvoll, jedoch nicht bei den 25km/h. Umweltschutz technisch ein absoluter Unsinn, denn die meisten werden kein festes Licht montieren, sondern mit Wegwerfbatterie-Lichtern rum kurven. Wem kommt nur solchen Unsinn in den Sinn?

Mathieu
8. Januar 2022

Muss das Tagfahrlicht wie bei den Autos nur weiss nach vorne sein oder auch das Rücklicht mit Energie verschwenden?
Gilt dies auch für die eTrotties bis 25km/h oder Segway PT bis 20km/h?

    Veloplus – Béla Brenn
    13. Januar 2022

    Guten Tag Mathieu
    Nach neusten Erkenntnissen und Abklärung beim ASTRA, gilt die Tagfahrlicht-Pflicht nur für das Frontlicht. Das Rücklicht muss tagsüber nur bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein, es muss jedoch am E-Bike montiert sein und jederzeit verfügbar sein (siehe Update und FAQ oben im Blog). E-Trotties und Segways sind vom neuen Gesetz ebenfalls betroffen, da diese in dieselbe Kategorie gehören wie E-Bikes.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Verena Caviezel
13. Januar 2022

Wir haben zu viele Beamte in Bern, darum so viele unnötige Gesetze. Die Helmpflicht wäre dringender.

Dani Brun
13. Januar 2022

Schwachsinn, ich bin mit dem Rennvelo oder Bike auf der Strasse schneller unterwegs als mit dem E-MTB.
Im Gelände muss ich die Frontlampe wieder demontieren um mich nicht daran zu verletzen, wenn ich ev. mal stürze.

Ändu
13. Januar 2022

Ich bin mit meinem stromlosen Bike auf der Strasse schneller unterwegs als mit dem „langsamen“ E-MTB…

Warum nun E-Bikes auch tagsüber vorne und hinten Licht haben müssen versteht wohl nur der Paragrafenerfinder selber.

Beim Tagfahrlicht geht es ja hauptsächlich darum, dass der herannahende Verkehr angeblich besser und schneller wahrgenommen werden kann (analog zu den Autos, an welchen die Tagfahrlichter grösstenteils auch nur nach vorne an sind).

Somit ein weiterer nicht zu Ende überlegter Aktivismus aus Bern. Unglaublich…

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    Guten Tag Ändu
    Die Lichtpflicht gilt in erster Linie dem Frontlicht. Das Rücklicht muss (analog zur Gesetzeslage bei Autos) nur bei schlechten Sichtverhältnissen tagsüber eingeschaltet sein.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Stefan Bürgi
13. Januar 2022

Tagfahrlicht für Bikes bis 25Km/h macht aus meiner Sicht kein Sinn. 25Km/h machte jede durchschnittlich trainierte Person mit einem Velo. Alles andere ist OK
LG
Stefan

Heinrich Hösli
13. Januar 2022

Tagfahrlicht für 25km/h E-Bikes, die vielfach Off-road gefahren werden macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Wennschon müsste das für alle Fahrräder gelten, denn mit dem Rennrad fahre ich meist schneller als 25km/h.

Unglaublich was die Behörde in Bern da wieder ausgedacht haben

Ruedi von Mühlenen
13. Januar 2022

Tagfahrlicht bei 25er e-Bikes kann im Verkehr ja nicht schlecht sein. Aber ein MTB-ebike auf Trail oder Feld- Waldweg beleuchten ist Irrsin. Wie bereits in vorhergehenden Kommentar erwähnt. Einmal mehr haben so Schreibtisch-Akademiker eine Doktorarbeit gemacht mit dem Entscheid. Wenn sie doch so schlau sein wollen, könnten sie ja die Vorschrift den sinvollen Gegebenheiten entsprechend definieren.

Roli
14. Januar 2022

Tagfahrlicht finde ich total daneben. Mein E-Bike schaltet das Licht bei Dämmerung automatisch ein. Besser währe es wen man mit hellen Kleidern und / oder Helmen, Neon gelb, Leuchtorange usw auf der Strasse sowie im Gelände ausgestattet währe. Wen man die Bike Mode anschaut sind Schwarz Grau oder sonst dunkle Farben der Verkaufshit .

Hans Meier
14. Januar 2022

Macht diesen Unsinn nicht mit. Mit zivilem Ungehorsam und Boykott dieser Regel sollen wir uns gegen die Paragraphenreiter aus Bern wehren. Es macht absolut keinen Sinn, ein Licht tagsüber bei einem e-MTB zu montieren. Früher waren wir 750er Töffs ohne Helm gefahren, nur der Wind wehte in unseren Haaren…wo ist nur unsere eh schon kleine Freiheit geblieben?

Peter von Hünerbein
14. Januar 2022

Es mag ja helfen mit dem Licht besser gesehen zu werden von Autofahrern. Schade nur dass man von einem Autofahrer offensichtlich nicht erwarten kann tagsüber auch ohne LIcht gesehen zu werden. Wann kommt die Lichtpflicht für Fussgänger, Kinder, Kinderwagen und Hunde ? Ohne Licht ist es wohl den Autofahrern nicht zumutbar diese auch als Fahrhindernisse zu erkennen. Wer nicht gut sieht darf nicht Auto Fahren !

Peter von Hünerbein
14. Januar 2022

Wenn die Tachopflicht bei schnellen E-Bikes dazu führen sollte, dass man mit einem schnellen E-Bike auch Velowege, Waldwege, Fussgängerwege unter Einhaltung eines Tempolimits benutzen darf, dann wäre es eine gute Sache. Autos dürfen ja auch in Tempo 30 Zonen fahren, obwohl sie viel schneller könnten.

Kathrin
14. Januar 2022

Das macht absolut keinen Sinn. Der gesunde Menschenverstand wird ausgeschaltet. Die richtige Kleidung ist entscheidender um gesehen zu werden. E-MTB macht absolut keinen Sinn.

Oli
14. Januar 2022

Ich werde an meinem E-MTB definitiv kein Tagfahrlicht montieren, Gesetz hin oder her. Ich fahre max. 5% auf öffentlichen Strassen und sonst nur auf Trails. Sollte ich tatsächlich jemals von der Polizei gestoppt und gebüsst werden, dann zahle ich die 20 Stutz eben. Die Chance ist aber klein, in 49 Jahren bin ich nie mit dem Velo in eine Polizeikontrolle geraten.

Gery
14. Januar 2022

Ich finde wahnsinnig, dass wir Biker mit immer mehr Vorschriften schikaniert werden. Ein Tacho auf einem Velo, was soll das? Haben wir zu viele unterbeschäftigte Bundesbeamte, welche sich selber Arbeit generieren und dann auf solchen Schwachsinn kommen.

Karl Thalmann
14. Januar 2022

Wer hat sich schon überlegt, wie viele Gesetze wir noch brauchen? – Und was das alles soll? Befürworter macht Euch mal betr. Staatsquote ein paar Gedanken.
Gesetze kosten etwas; wir „füttern“ die, die sowas verwalten! Oft staune ich über den Unsinn, der aus Bundesbern kommt. Mir graut es manchmal vor dieser Gesetzes- und Papiermühle.
In dieser Zeit wird wirklich deutlich, wie wenig manche dort wissen, was Sache ist.

Adi
14. Januar 2022

Ich habe ohnehin kleine, Akku-betriebene Lampen an beiden Velos, sowohl am eMTB (-25km/h), als auch am Biobike. Licht schalte ich ein, wenn es dunkel wird oder die Sicht schlecht ist. Ich fahre 99.99% auf Singletrails oder auf Forstwegen. Im Veloplus Artikel steht, nur auf öffentlichen Strassen. Im Ride.ch Artikel steht, auch auf den Trails, also eigentlich grundsätzlich überall bzw. sobald man fährt, muss das Licht angehen, vorne und hinten. Was denn nun ? Nur auf den ÖV’s oder auch auf den Trails ? Über Sinn und Unsinn kann man sich streiten. Ich find es Schwachsinn, dass es nur für E-Bikes gilt ! Was ist mit den Biobikes ? Da bin ich auf dem Downhill Trail genaus so schnell unterwegs, wie mit dem E-Bike ! Der Beamtenschimmel hatte mal wieder ordentlich Langeweile und hat das ganze, wie so oft, nicht zu Ende gedacht, aber sind wir uns ja gewohnt…
https://www.ride.ch/de/news/die-licht-pflicht-am-e-mountainbike-ist-da

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    Guten Tag Adi
    Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich dem privatem Gebrauch dient und folglich einem unbestimmten Benutzerkreis zur Nutzung offen steht. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist somit meistens eine öffentliche Strasse wodurch auch dort die Lichtpflicht gilt (siehe oben unser Update und FAQ zum neuen E-Bike-Gesetz). Bezüglich der Lichtpflicht vorne und hinten müssen wir dem ride-Artikel allerdings widersprechen. Beim Rücklicht gilt die Lichtpflicht am Tag nur bei schlechten Sichtverhältnissen und nicht durchgehend. Allerdings muss zu jeder Zeit ein Rücklicht am Fahrrad angebracht sein.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Robert
14. Januar 2022

Das mit dem Tacho verwirrt mich. Hat nicht jedes S-Pedelec sowieso eine Geschwindigkeitsanzeige bereits über die Bordsteuerung/Elektronik installiert? Gibt es welche OHNE?

    Veloplus – Béla Brenn
    14. Januar 2022

    Guten Tag Robert
    Besten Dank für die Frage. Es ist richtig, dass alle S-Pedelecs einen Bordcomputer haben. Die meisten Bordcomputer stellen auch Informationen wie „aktuelle Geschwindigkeit“, „Höchstgeschwindigkeit“, „Strecke“ etc… zur Verfügung, so dass Sie in dem Fall eigentlich keinen separaten Tacho mehr brauchen. Manche E-Bike-Hersteller verzichten aber auf ausführliche Informationen im Display und zeigen nur den Ladestand des Akkus und den Unterstützungsgrad in Form von LEDs an. In diesen Fällen bräuchte es die Montage von einem separaten Tacho.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Peter
14. Januar 2022

Tagfahrlicht sinnvoll für 45km/h. Für 25km/h, unsinnig. Nein, natürlich nicht völlig. Schliesslich tragen viele Massnahmen zur Sicherheit bei, diese auch. Aber, ich fühle mich nun schon „kriminell“, wenn ich mit Muskelkraft locker 30km/h und noch viel schneller fahren kann als Radsportler. Sobald ein Motor im Rahmen hängt, ist es dann nun bald ein Mofa. Wenn ich weiterdenke, besonders für eMTB ist es nun eine Einschränkung, da dort die Lichtquelle keine Versorgung über das Bordnetz erhält. Mir erschliesst es sich nicht, wie die Geschwindigkeit im Zusammenhang mit motorisierter Unterstützung der Auslöser für die Regel ist, wenn der Grossteil der unmotorisierten Radler diese Geschwindigkeit locker und oft übertreffen! Manchmal wünschte ich mir, dass es eine Regel gäbe, nach welcher nur eine neue Regel eingeführt werden dürfte, wenn eine andere ausser Kraft gesetzt wird. Prävention ist sicherlich gut, aber die ganze Welt soll und wird man nie in allen Belangen schützen können. Selbstverantwortung sollte bei der Regeldefinition berücksichtigt werden. Ich erinnere mich gerne an eine Aussage eines Klienten „Dafür gibt es ja eine Regel, also kann mir nichts passieren!“

Kurt Lehmann
14. Januar 2022

Ich finde beide Gesetze richtig, viel wichtiger wäre aber eine Helmpflicht. Unverständlich, dass man das Gesetz nicht endliche einführt!
Mein Fazit, wer oben nichts zu schützen hat zieht auch keinen Helm an!

Wendelin
14. Januar 2022

Bei den E- Bike mit 45 km/h ist Licht ok.
Mit all meinen Velo ohne E- Motor bin ich schneller Unterwegs und meistens auf Hauptstrassen.
Tageslicht unnötig bei E-Bike 25 km
Gruss Wendelin

Ömer Dursun
14. Januar 2022

Das Helmpflicht soll für alle e-Bikes gelten.

Tageslicht finde ich grundsätzlich sinnvoll, aber die Lichtstarke muss geregelt sein. 10 Lumen kann man am Tag aus 50m nicht erkennen, hingegen 100 Lumen würde man besser sehen. Ich finde je nach Wetterbedingung ist auch ein Rücklicht sehr sinnvoll.

Ein Tacho braucht ein Sportler für die Messung seiner Leistung. Diese verfügen bereits über solche Messgeräte. Daher finde ich gesetzliche Vorschreibung bei e-Bikes <50km/h unnötig. Allerdings gibt es leider auch unter uns Radlern gewisse unachtsame, respektlose Fahrer die in 30er Zonen mit 50km/h durchflizzen und in 20'er Begegnungszonen oder enge Velo/Fussgängerzonen Mitmenschen mit Kinder und Tiere nicht berücksichtigen. Die Bestrafung solchen wenigen Fahrern wird auf die Gesamtheit angewendet.

Werner
14. Januar 2022

Helmpflicht für ALLE die motorisiert unterwegs sind (Autos natürlich augenommen) inkl. Trottis, Segways usw. wäre sinnvoll.
Mindestens so gut wie Tagfahrlicht ist helle Bekleidung bzw. eine Warnweste.

Hanspeter
14. Januar 2022

Tagfahrlicht bei den 25ern macht vielleicht noch bei den Urban/Touren/Citybike etc. Modellen Sinn. Die sind ja grösstenteils schon mit fest montierten Leuchten ausgerüstet. Die MTBs verfügen zwar z.T. ebenfalls über die entsprechende Verkabelung (die ist meistens oberhalb des Rahmenakkus oder beim Motor „versorgt“ (sprich: hinengewurstelt…). In der Praxis werden die MTBs aber dann doch grösstenteils offroad oder zumindest nicht auf allzuviel von Autos benützten Wegen benutzt. Und da frage ich mich schon etwas nach dem Sinn dieser neuen Vorschrift und wie diese z.B. auf Trails durchgesetzt werden soll.

stefan
14. Januar 2022

Wieso brauchen wir für solche Themen Gesetzte?
Mit den Gesetzten werden echte Alternativen im Individualverkehr unnötig unatraktiv gemacht. Jeder Verkehrsteilnemher hat eine Eigenverantwortung.

Aus meiner Sicht sind nicht die Themen die mit dem Gesetzt geregelt werden die Schwachstelle, sondern das Verkehrskonzept der Schweiz das alle Beteiligten stark herausfordert. Ich fordere die Politik dazu vorwärts zu machen anstelle Gesetzte zu kreieren.

Olivier
14. Januar 2022

Ich habe zuerst „beide Gesetze gut“ gewählt. Nach Studium der Kommentare hat sich meine Meinung geändert. Das Tageslicht-Obligatorium für langsame E-Bikes macht wenig Sinn, denn ein grosser Teil dieser Fahrräder (Mountainbikes) wird standardmässig ohne Beleuchtung ausgerüstet, weil sie praktisch nur tagsüber „offroad“ verwendet werden. Das Nachrüsten einer Beleuchtung ist kostspielig und nicht zweckmässig.
Bei „E-Citybikes“ (mein Fall) ist das Licht immer ein. Übrigens bei meinem früheren Fahrrad war das Licht immer ein, denn es ist ein Plus für die Sicherheit. Allerdings hatte ich eine LED Beleuchtung und Nabendynamo.

Markus
14. Januar 2022

Wenn dann für alle Velos Lichtpflicht, die Biobiker sind ja meistens schneller unterwegs als der Normalo 25kmh EBiker.
Dazu kommt, wie definiert man öffentliche Strassen? Ist es ein Weg, eine Strasse …… Für mich ein Blödsinn wo jeder seine eigene Auffassung hat. Ich persönlich werde wahrscheinlich gleich was festes an mein EBike montieren und somit habe ich dann mein sorglos Packet, dass den ganzen Tag eingeschaltet bleibt. Ob es dann auf dem Feldweg auch noch leuchtet kann mir egal sein.

Roland
14. Januar 2022

OK, Wenn es den sein muss 🙂
Dann aber bitte sollte dies auch für die normalen Bikes gelten.
Vor allem im Winter Dunkel gekleidet und kein Licht.
Soll ich nun mein e-MTB mit Licht verunstalten?
Vorne mag es noch gehen mit Kabel. Aber hinten ?
Werde wohl bei bei Batteriebetriebenen bleiben.
Und auch mal eine Busse Riskieren.
Sorry aber es ist wieder mal was, was wir hatten und nicht mehr Pflicht wahr.
Licht am Velo, Glocke… Bis man merkt das es doch Sinnvoll gewesen ist.
Ich könnt noch einiges schreiben. Aber ………….

Margrit Voegelin
14. Januar 2022

Versteh ich alles mit der Lichtpflicht, aber wieso nur eBikes, meine Beobachtung ist dass die Mehrheit der „lichtlose“ Fahrer solche mit normalen Fahrrädern sind und zum Teil in einem Zustand wo eher die Metallentsorgung der richtige Ort wäre als die Strasse, wieso wurde die Glockenpflicht abgeschafft etwas was ich auch nicht verstehen kann, da werden Gesetze gemacht von Leute die wohl noch nie auf einem Fahrrad gesessen sind verschweige denn gefahren.

Klaus Schliephacke
14. Januar 2022

Zitat: Aber ein MTB-Bike auf Trail oder Feld-, Waldweg beleuchten ist Irrsinn.
Dem muss ich leider widersprechen.
Es ist meines Erachtens immer gut, mit Licht zu fahren, egal auf welchen Wegen man sich befindet. Zudem werden Gelände- oder Rennvelos auch immer auf normalen Straßen genutzt und sollten somit immer mit Licht ausgestattet sein.
Der Dauerbetrieb vom eingeschalteten Licht verschafft einem selbst nicht nur besser Sicht bei Dämmerung, Nacht oder bei Nebel, sondern erhöht auch das vorzeitige Erkennen der eigenen Person durch anderen Verkehrsteilnehmern.
Wie oft fährt man mit dem Auto oder auch Velo und erkennt erst im letzten Moment den herannahenden Velo-Fahrer.
Somit ist nur das Dauerlicht ein verbesserter und effektiver Selbst- und Fremdschutz vor Verkehrsunfällen.
Alle Velos, ob mit oder ohne Akku, egal welche Einsatzbestimmungen sie haben, sollten per Gesetz nur mit Licht verkauft werden dürfen. Das zusätzliche Gewicht der Lichtanlage, was die Velos dadurch erhalten, kann man wirklich vernachlässigen.

Phillipp
14. Januar 2022

Völlig sinnfrei. Das langsame e-mtb mit Motorenwiderstand ab 25 km/h auf dem Trail braucht licht (gefährlich bei Stürzen) aber mit dem Cityvelo wo ich deutlich schneller bin fahre ich weiterhin ohne.

Roby
14. Januar 2022

Ich liebe es wie Politiker immer wieder neue Wege finden, uns Bürger neue Regeln und Pflichten aufzuerlegen. Am Ende gibt’s Helmpflicht und Taglichter für Fussgänger was dann immer noch Zustimmung in der breiten Bevölkerung finden wird, schliesslich ist man ja gerade bereit alles für die Sicherheit aufzugeben. Weniger wäre mehr.

Fredy
14. Januar 2022

An einem e-MTB ist vorallem das hintere rote Licht nicht so einfach. An der Sattelstütze ist zwar denkbar. Nur bei meinem e-MTB ist das Rücklicht unter dem Rad. Am Sattel, geht zwar auch. Frage, auf welcher Höhe muss das Rücklicht mindestens sei?

    Veloplus – Béla Brenn
    14. Januar 2022

    Guten Tag Fredy
    Eine genaue Höhe für die Montage des Rücklichts wurde bisher nicht definiert.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Hanspeter
14. Januar 2022

@Béla: ich bin mir nicht sicher, ob das Licht beim Ebike gemäss der neuen Vorschrift tagsüber auch hinten angeschaltet sein muss. Zumindest bei den Autos, wo ja auch Tagfahrlichtpflicht besteht, ist dies mWn nicht der Fall. Könnte also sein, dass dies bei den Velos ebenso gilt ? Und ja, punkto Montagehöhe des Rücklichts besteht in der CH offensichtlich keine Vorschrift (in DE mindestens 50 cm). Es muss „lediglich“ aus 100 Metern sichtbar sein. Vielleicht könnt Ihr diesen Fragen ja mal nachgehen…

    Veloplus – Béla Brenn
    14. Januar 2022

    Hoi Hanspeter
    Besten Dank für den Input. Wenn man alle Kommentare anschaut, gibt es noch einige ungeklärte Fragen bezüglich der Umsetzung und den Details des neuen Gesetzes. Wir stehen in Kontakt mit ASTRA und werden die offenen Punkte noch genauer abklären, da die offiziellen Formulierungen teilweise noch Interpretationsspielraum liefern. Sobald wir mehr Informationen haben werden wir ein Update geben.
    Freundliche Grüsse, Béla

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    UPDATE: Hallo Hanspeter
    Nach einigen Abklärungen beim ASTRA haben wir ein FAQ zusammengestellt (siehe oben im Blog) und konnten neue Erkenntnisse zur genauen Gesetzeslage gewinnen. Du hast recht, dass die Lichtpflicht am Tag nur für das Frontlicht gilt, ausser wenn die Sichtbedingungen schlecht sind (gleiche Auslegung wie beim Auto).
    Freundliche Grüsse, Béla Brenn und das Veloplus-Team

Ciccio
14. Januar 2022

Es ist schade das sich der Trand auch noch beim Velofahren weiterzieht. der Gesunde Menschenverstand geht immer mehr verloren. Es sollte jeder vernünftig denkende Mensch, doch einschätzen können, wann ein Licht benötigt wird oder nicht. Wenn er dies nicht kann, so sollte er gar nicht auf ein Bike steigen können. Lichtobligatorium ja, wenn nötig und ja zum Tacho, da leider gewisse Menschen nicht wissen (wollen) wie schnell sie durch 20 und 30er zonen flitzen.

Daniela
14. Januar 2022

Ich finde auch, dass man das Gesetz nur für die 45er machen sollte, oder dann für alle Velofahrer.
Wichtiger wäre zuerst mal bei den Autos das Licht hinten auch obligatorisch zu machen. Man sieht immer wieder Autofahrer, die bei Regen oder nach dem Eindunkeln nur mit Tagfahrlicht fahren. Und die kann man kaum sehen!

Karl (Charly) Sutter
14. Januar 2022

Ich glaube dem Erfinder dieser neuen Regeln ist gerade das TAGFAHRLICHT im eigenen Kopf ausgegangen.
Licht in der Dunkelheit auf der Strasse ist auch für mich ein absolutes MUSS.
Gegen so unnötige Gesetze kann man ja auch eine Petition lancieren!
Schon wieder ein neuer Giftpfeil gegen die E-Mountain Biker
Es ist natürlich schon SCH….. wenn der Polizist den Fahrradfahrer ohne Licht nicht sieht!!!!

R. Balma
14. Januar 2022

There is sense to having lights at night but in reality helmets and reflective clothing would generally provide more safety. Such measures could be made applicable to nearly all classes of “”non-automobile “ traffic.

Konrad Ruess
14. Januar 2022

Unglaublich, wieso gelten bei Velos andere Handhabungen, welche rückwirkend Umbauten bedingen weil ein neues Gesetz in Kraft gesetzt wird?

Wenn ein Modell für die Strasse zu einem gewissen Zeitpunkt zugelassen wurde, dann gilt das doch eigentlich auch in Zukunft – so wird’s ja bei anderen Verkehrsmitteln auch gehandhabt.

Bald muss das antike Hochrad noch mit Radnaben-Dynamo, Stand- & Tagfahrlicht, Blinker, Tachometer, Tempomat und ABS nachgerüstet werden, damit es in öffentlichen Bereichen gefahren werden darf…. :-(((

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    Guten Tag Konrad
    Nach Abklärung beim ASTRA hat sich ergeben, dass keine Umrüstungen für langsame E-Bikes notwendig sind, sofern ein funktionierendes Licht vorhanden ist. Alle gängigen Velo-Beleuchtungen sind zulässig.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Adrian Bitterli
14. Januar 2022

Als „Biobiker“ fahre ich nun auch mit dem MTB oder Gravelbike immer mit Licht aus kleinen LED-Lämpchen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich von Fussgängern und Wanderern auf Wegen und Trails viel eher gesehen werde. – Zudem hat es von und nach meinem Zuhause immer ein paar Kilometer Asphalt.

Walter Eichenberger
14. Januar 2022

Verhältnisblödsinn.
Die sehr sinnvolle und nützliche Glockenpflicht wurde abgeschafft.
Dagegen jetzt eine Lichtpflicht bei Tage für e-Velos bis 25 Km….
Jedes Rennvelo fährt schneller!
Was für intelligente Beamte sitzen da wohl in Bern?

Ueli Ryser
14. Januar 2022

Die Tachopflicht sollte unbedingt auch dazu führen, dass Strassen mit Mofa-Verbot nun auch mit schnellen E-Bikes (mit Motorunterstützung) befahren werden können, wenn die Geschwindigkeit von 25 Kmh eingehalten wird. Also analog den langsamen E-Bikes.

Roger Schmutz
14. Januar 2022

Helmpflicht für alle Velo’s wäre sehr sinnvoll.
Es hat zu viele ältere Menschen ohne Helm auf dem Velo, weil sie meinen, sie seien die besten auf dem Velo.

Berni Zobrist
14. Januar 2022

Wie ist es wenn der Akku leer ist? Velo stehen lassen oder Busse riskieren? Oder wenn man ohne E-Unterstützung unterwegs ist, was ich oft mache mit meinem Fazua Antrieb, dann ist es einfachnur ein gewöhnliches Velo. Solche praktischen Details müsste der Gesetzgeber unbedingt auch sinnvoll klären.

    Veloplus – Béla Brenn
    17. Januar 2022

    Guten Tag Berni
    Besten Dank für den Input. Ja, es gibt noch einige ungeklärte Fragen, die im Detail noch definiert werden müssen. Wir werden schon bald ein Update geben, wenn wir mehr Informationen haben.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Roman Huber
14. Januar 2022

Super! Das ist ja der grösste Quatsch, den ich in letzter Zeit gehört habe! Es wurde in den Kommentaren schon fast alles gesagt, aber es gibt noch ein paar Punkte, die noch nicht ausgesprochen wurden. Also mich hat es jetzt schon gestört, wenn jemand mit Tageslicht entgegen kommt und jetzt müssen alle! Es wird zu Unfällen kommen, weil man geblendet wurde! Die Tageslicht-Geschichte wird auch für die Touristen aus dem Ausland zum Problem! Wenn ich eine Tagestour unternehme, bin ich so ca. 10 Stunden unterwegs! Da müsste ich ja eine Schachtel mit Batterien mittragen und alle 3 Stunden wechseln! Ein festes Licht vom Fachhandel montieren lassen, kostet locker 300-400.-! Das E-Bike-Fahren in der Schweiz ist ein Witz! Unteranderem darf ein Jugendlicher auch erst ab 16 Jahren damit fahren. Mein Junior fährt mit 12 Jahren schon 3 Jahre E-Bike und ist sicherer als (fast) jeder Ü60er der neu angefangen hat und womöglich nicht einmal ein Helm trägt, unterwegs! Ein Helm ist viel wichtiger, als das Licht! Also fahre ich in Zukunft nur noch im Ausland E-Bike und meine Ferien verbringe ich nach Corona auch nur noch dort! Da gibt es solche stumpfsinnigen Regeln noch nicht! Über ein Tageslicht-Obligatorium können wir nur reden, wenn das weltweit alle einführen und wenn es für alle Fahrräder gilt! So soll der Bundesrat eine Empfehlung aussprechen, aber kein Obligatorium!

Max Büchler
14. Januar 2022

Brauchts denn jetzt „Dauerlicht“ oder darf der gute alte Dynamo noch weiterhin Strom produzieren? Will z.B. heissen: während ich Linksabbieger wegen Gegenverkehr in der Strassenmitte warte, leuchte ich nicht und bin auch keine Gefahr, aber lebe weiterhin sehr gefährlich….

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    Guten Tag Max
    Auch ein Dynamo ist als Beleuchtung zulässig (siehe Update zum FAQ oben im Blog). Eine Umrüstung bzw. Montage von einem Zusatzlicht ist nicht notwendig.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Peter
14. Januar 2022

Erst war ich nicht erfreut, aber nun denke ich die Lösung gefunden zu haben: 25km/h eBikes sollen mit Vorschriften erweitert werden wie die Anbringung von früher bekannten Kunststoffreflektorenarme, die seitlich angebracht den überholenden Verkehr um den Fahrradfahrer leiten, dann Gesetze, welche die Montagehöhe der Lichter genauestens angeben, zum Licht soll ein Zertifikat des Herstellers mitgeführt werden, dass die Sichtbarkeit auf 100m bestätigt, dann Helme mit Reflektoren oben, damit allfällige Risiken wie herannahende Drohnen von oben auch gewarnt werden. Dann Textilreflektorbänder an den Fussgelenken und Armen, mindestens. Wenn ich dann nach drei Stunden Vorbereitungszeit (die Lichter muss ich ja noch aufladen, mitführen, anbringen, weil die entfernt werden müssen über Nacht, könnten ja entwendet werden) endlich für den kurzen Weg zum Einkaufen bereit bin und den Verkehr damit entlaste, dann ist für mich nur eines sicher: dass ich das eBike stehen lasse und dann mit dem Auto fahre, weil ich alle Sicherheitsmassnahmen schon eingebaut und bereit habe, schneller vorbereitet bin für das Grossabenteuer „Strassenverkehr“, ich mich absolut sicher fühle, allerdings dann keinen ökologischen Beitrag leiste. Egal, Hauptsache so sicher wie möglich (das macht mich ziemlich unsicher, wie konnte ich die letzten 30 Jahre derart verantwortungslos mobil sein?)

René
14. Januar 2022

Neue Luftblase aus Bern.
Wie soll diese neue Vorschrift kontrolliert werden?
Aktuell fahren bei Dunkelheit unzählige Velofahrer ohne Licht.
Die Polizei wird sicher neues Personal einstellen !!!!

Grädel Ueli
15. Januar 2022

Völlig ein blöder Wahnsinn. Da hat wiedermal ein Seselfurzer nichts anderes zutun als solche Gesetze auszugeben, ich fahre mit dem E- Bike auf Trails, womit braucht man da am Tag Licht, etwa um Kühe zu blenden? Gruss Biker Ueli aus dem Ämmital

Silja
15. Januar 2022

Bei der Taglichtplicht mit Sicherheit zu argumentieren ist einfach nur scheinheilig. Gefährliche Situationen auf dem Velo erlebe ich regelmässig, allerdings sehen mich die Autofahrer*innen dabei sehr wohl. Nur fahren sie ausserorts zu nah an mir vorbei, weil die Radstreifen und/oder Strassen zu schmal sind oder sie versuchen innerorts kurz vor einem Kreisel noch zu überholen, einfach aus Prinzip: sie dürfen ja 50 fahren, ich nur 45…
Was mit Tachopflicht gemeint ist, kann ich nicht nachvollziehen. Mein Display zeigt ja immer an, wie schnell ich fahre. In der 30er Zone fahre ich oft zwischen 32 und 35 und werde dabei von anderen Velos (auch ohne Unterstützung) und Autos (!) überholt. Wäre ein Tacho ein anderes/genaueres Gerät als der „normale“ Display?

    Veloplus – Béla Brenn
    17. Januar 2022

    Guten Tag Silja
    Bezüglich Tachopflicht gilt es zu beachten, dass nicht alle E-Bikes mit einem Display mit Geschwindigkeitsangaben ausgerüstet sind. Manche E-Bike-Hersteller verzichten auf ausführliche Informationen im Display und zeigen nur den Ladestand des Akkus und den Unterstützungsgrad in Form von LEDs an. In diesen Fällen bräuchte es die Montage von einem separaten Tacho. In deinem Fall ist der vorhandene Tacho/Display aber ausreichend.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Walter Rubon
15. Januar 2022

Für schnelle Bikes sehe ich die Lichtpflicht am Tag ein. Für die Langsameren ist das unsinnig und letztlich auch nicht konsequent. Wenn schon, müssten alle Fahrräder davon betroffen sein! Sind die „Normalvelos“ sichtbarer und weniger schnell auf den Strassen unterwegs?

Markus Jung
15. Januar 2022

Auch für mich wären es logisch, dass mit der Tachopflicht auch S-Pedelecs durchs Mofaverbot mit beschränkter Geschwindigkeit fahren dürfen (29,9km/h?).

Daniel
15. Januar 2022

Licht nachts finde ich echt o.k., tagsüber sehe ich den Sinn nicht. Nimmt mich aber wunder, wie das durchgesetzt werden soll, z.b. nachts in Zürich, da gelten für Velos keine Regeln, das interessiert niemanden

Angelika
16. Januar 2022

Dann müssten Mofa‘s ( Motorfahrrad) die nur 30km/h fahren ( dürfen ) auch mit Tagfahrlicht und Tacho ausgerüstet sein..? Kann mir das jemand Antworten..?

    Veloplus – Béla Brenn
    17. Januar 2022

    Guten Tag Angelika
    Das neue Gesetz betrifft E-Bikes. Bei Mofas ist dieses Gesetz zum Licht am Tag so weit ich weiss bereits seit längerem Pflicht.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Itin Joe
16. Januar 2022

Oops, muss ich jetzt während des Tages ein zugelassenes, zertifiziertes Tagfahrlicht montieren und bei schlechter Sicht/Dämmerung/Nacht ein entsprechend zugelassenes Nachtfahrlicht? Langsam wird jetzt aber mein Lenker zu schmal für all die Insrtallationen.

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    Guten Tag Joe
    Eine zusätzliche Lichtinstallation ist nicht notwendig (siehe FAQ oben im Blog). Alle gängigen Beleuchtungen sind zulässig. Wichtig ist nur, dass die Beleuchtung am E-Bike angebracht ist und nicht am Menschen (zb Helmbeleuchtung etc…).
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Thomas Geser
16. Januar 2022

Der Artikel ist leider nur bedingt nützlich. Ich wünschte mir hierzu konkrete Kaufempfehlungen für verschiedene Anwendungsfälle. Z.B. in meinem Fall E-MBT (maxon bikedrive), eigentlich nur tagsüber, mehrheitlich im Gelände unterwegs.
Ist hierzu noch ein Artikel geplant?

    Veloplus – Béla Brenn
    17. Januar 2022

    Guten Tag Thomas
    Besten Dank für den Input. Diese Frage ist bereits bei anderen Kommentaren aufgetaucht. Wir sind intern noch an der Erarbeitung von möglichst praktischen und sinnvollen Lösungen für die Umrüstung von Bikes gemäss dieser neuen Gesetzeslage. Wir stehen ausserdem mit dem ASTRA in Kontakt um die genaue Grundlage des Gesetzes noch besser zu erforschen, da es noch einige ungeklärte Fragen bezüglich der Umsetzung gibt. Wir werden schon bald über sinnvolle Optionen und/oder Kaufempfehlungen und das weitere Vorgehen informieren.
    Freundliche Grüsse, Béla Brenn

    UPDATE: Im Update (oben im Blog) haben wir die häufigsten Fragen und Unklarheiten nach Absprache mit dem ASTRA genauer definiert.

Stephan
16. Januar 2022

Wenn ich nun einen Trailscheinwerfer für mein 25kmh E-mtb habe, so ist dieser auf der Strasse nicht zugelassen, weil zu hell und nicht abgeblendet. Wenn ich einen kleines Akkulicht verwende ist dieses bei Tag nicht sichtbar, weil zu wenig hell. Wer denkt sich sowas aus? Eine Lichtanlage eines Motorrades zieht viel zu viel Energie und ist viel zu schwer und zu gross. Gibt es überhaupt ein Produkt welches diese Anforderungen erfüllen kann?

Salesi
17. Januar 2022

Es scheint, auch bei den Velomech-Profis, eine kleine Unstimmigkeit bzgl. dem Passus „abnehmbar und abnehmbar aber mit einer fixen Halterung“ (wobei es hier um die fixe Halterung der Lampe geht im Gegensatz zum Gummizug als Halterung, an dem die Lampe befestigt und als Ganzes abnehmbar ist) zu herrschen.
heisst das, dass mein teures Frontvelolicht, das mit einer Gummizughalterung an der Lampe versehen ist, möglicherweise mit der neuen Vorschrift (abnehmbare Akkulichter) nicht konform ist?

Aus obigem Artikel:
„E-Bikes können mit abnehmbaren Akkulichter oder mit fix installierten Lichtanlagen versehen werden, um der Pflicht nachzukommen.“

bedanke mich für eine klärende Antwort

    Veloplus – Béla Brenn
    20. Januar 2022

    Guten Tag Salesi
    Besten Dank für die wichtige Frage. Nach Abklärung beim Astra hat sich folgende Ausgangslage ergeben: Die Art der Montage spielt keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass das Licht während der Fahrt am E-Bike befestigt ist (und nicht am Menschen).
    Sprich auch Lichter mit Silikon- und Gummibänder sind zulässig. Es versteht sich aber von selbst, dass das montierte Licht im Betrieb nicht verrutschen sollte.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Jürg
18. Januar 2022

Es werde Licht – kennt man seit Urzeiten!
Es werde Helm wäre sinnvoller!

Andi
18. Januar 2022

Taglichtpflicht für alle e-bikes finde ich total daneben. Die bisherige Verordnung genügt vollkommen. Man würde besser die Autos betreffend Taglicht vermehrt kontrollieren.

Die neue Regelung kann nur einem weltfremden Beamtenhirn entsprungen sein, und der Bundesrat winkt so einen Unsinn einfach durch. Unglaublich, als ob wir sonst keine Probleme hätten

Wolfgang Binzegger
18. Januar 2022

Ich habe mir ein E-Bike mit Fazua-Antrieb gekauft, mit dem ich oft stromlos unterwegs bin und die E-Unterstützung erst
auf dem Heimweg beanspruche. Ohne Akku-Antrieb kann ich das Licht aber gar nicht einschalten. Ob das dem kontrollierenden Polizisten einleuchten wird, wage ich zu bezweifeln. Der hätte ja wirklich Gescheiteres zu tun und ist
für den neuesten Beamtenfurz auch nicht verantwortlich!

Beni
19. Januar 2022

Ich fahre jetzt schon mit Fahrrad und S Pedelec mit Tagfahrlicht. Allerdings glaube ich ist es unnötig man wird genau gleich übersehen. Ich mache es einfach weil im Fall der Fälle kann ich der Polizei sagen ich habe alles mir mögliche gemacht.

Beni
19. Januar 2022

Nich als Info die meisten Luchter die heute sinnvoll sind von der Stärke und Funktion besitzen eingebazte Akkus und nicht Wegwerfbatterien. Für die welche den Umweltaspekt aufgreifen

Bruno
19. Januar 2022

ProVelo hat in der Vernehmlassung versagt. Die aktuellen e-Bikes sind nicht geeignet für ein Tagfahrlicht Obligatorium. Bei meinem muss ich eine Taste drücken, dann weiss ich aber nicht, ob ich ein- oder ausgeschaltet habe, am Tag kann ich das nur sehen, wenn ich absteige! Nach jedem Abschalten oder Time-out ist anschliessend das Licht aus. Ausserdem brennt das Licht in voller Stärke, samt dem Rücklicht. Ich müsste also teuer nachrüsten, denn die Elektrik des EBikes ist in Firmware programmiert. — Bei typengeprüften Autos gab und gibt es nie eine Nachrüstpflicht (z.B ABS, AEBS, LKA, Fahrermüdigkeitserkennung, Fussgängerkollisionschutz) ; ProVelo hätte das Obligatorium ablehnen sollen! —

Beat
23. Januar 2022

Hoppala, freut euch liebe mögliche (ausländische) Touristen. Kommt bitte nicht zu uns, wenn ihr keine Lichter besitzt ode kaufen wollt. Mein Tipp: das nahe Ausland heisst euch dafür herzlich willkommen.
Was sagen und machen eigentlich unsere Tourismusregionen resp. deren Verbände und Vereine dazu? Ihr versucht doch seit Zeiten und mit grossem Aufwand die Biker zu uns zu holen? Aber, nicht nur Wolf und Bär, auch potentielle Bike-Touristen werden bei uns (leider nicht zu Ende gedacht) vergrämt.
Aber Hoffnung besteht, liebe E-Biker, so ihr die Natur doch bei uns geniessen wollt: Schweiz Tourismus stellt euch diese Sehhilfen vielleicht gratis zur Verfügung, oder es gibt sie ab April 22 gar als Beruhigungs- und Wilkommensgeschenk beim Eintreffen im MTBikeland Schweiz?

rené
24. Januar 2022

Erleuchtende Logik zum Tageslicht !!!!
Zwei Biker fahren zusammen dieselbe Bike-Tour.
Biker A mit Bike ohne E-Motor.
Biker B mit E-Motor bis 25kmh Trethilfe.
Biker B wird gebüsst ohne Tageslicht und Biker A wird nicht gebüsst.
Logisch oder nicht ?

Kurt Chanton
24. Januar 2022

Bei Ochsner Sport wurde mir erklärt, dass das neue Gesetz nur neu verkaufte E-Bikes betreffe.
Für bestehende E-Bikes gäbe es eine mehrjährige Übergansfrist um diese nachzurüsten!?

    Veloplus – Béla Brenn
    24. Januar 2022

    Guten Tag Kurt
    Die mehrjährige Übergangsfrist gilt nur für das Gesetz zur Tachopflicht, welches ab 2024 in Kraft tritt und bei bestehenden E-Bikes eine Übergangsfrist bis 2027 zulässt (siehe oben im Blog Abschnitt zur Tachopflicht). Beim Tagfahrlicht gibt es jedoch keine solche Übergangsfrist und das Gesetz gilt ab April 2022 für alle E-Bikes, egal ob bestehend oder neu verkauft.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Thomas
29. Januar 2022

Ich warte darauf, dass das ASTRA am 1. April (Tag des Inkrafttretens) bekannt gibt, dass es sich tatsächlich um einen Aprilscherz handelt.

Frank
30. Januar 2022

@rene
Die Lichtpflicht bei den eBike ist der Zunahme der Unfälle geschuldet.

Claude
4. Februar 2022

Liebe Veloplus Leute. Erstmals danke vielmals für eure Antworten und Abklärungen.
Auch beim Astra sind Bundesbeamte angestellt und diese machen Ihre Aufgaben nach den Vorgaben der Politik.
„aber Vorsicht“ nicht zu viel fragen! Plötzlich weckt ihr noch weiter Stumpfsinnige zukünftige Vorschriften auf. So zum Beispiel Blinker, Bremsleuchten. Ich wäre auch nicht überrascht, wenn wir einen Führerausweis für das Bike brauchen! Trotz all den Vorschriften, macht mir das E-Biken immer noch mega Spass.

Beni
7. Februar 2022

@Veloplus kleine Frage wird dann auch eine Vorführung fällig wenn es eine Tachopflicht gibt? Weil schlussendlich kann man ja bei Tachopflicht nur gebüsst werden wenn die Tachos geeicht sind und überprüft werden spruch eine Vorführung fällig wird

    Veloplus – Roger Züger
    10. Februar 2022

    Hoi Beni
    Dieses neue Gesetz sorgte ebenfalls für einige Diskussionen. Auf unsere Nachfrage präszisierte das Astra: Die Tachos müssen weder eine Typengenehmigung vorweisen noch offiziell geeicht sein. Die angezeigte Geschwindigkeit sollte jedoch nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h von der effektiv gefahrenen Geschwindigkeit abweichen.
    Beste Grüsse

Brunner
11. Februar 2022

Seit über 40J ist das Velo mein Hauptverkehrsmittel. In dieser Zeit wurde mir von einem Bus, der mich zu nah überholt hat der Ellenbigen blau geschlagen. Weiter wurde ich von einem Gepann Range Rover Pferdeanhänger, bei dem der Fahrer sich nicht bewusst war, dass der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug, von Rad des Anhängers erfasst. Lasst not least wurde ich noch 2 Mal in einem Kreisel von einem PW von hinten aufgeladen. Ob da Tagfahrlich geholfen hätte? Kaum. Ich glaube, dass diejenigen, die die Gestze machen, selber nicht Velo fahren.

Bud S.
11. Februar 2022

Sorry aber was nehmen die denn in Bern? Mein motorloses carbon schafft locker 50 kmh. Fahrbar ohne Ausweis und keine Lichtpflicht. Entweder man nimmt das Gesetz für alle Bikes oder gar keins. Das ein 45kmh Velo Helm und Licht braucht, ist klar. Aber mein 25 kmh Bike bekommt kein Tagfahrlicht. Es ist eine Frechheit. Standart war eine Supernova mit Tagfahrlicht montiert plus Fernlicht. Dafür bekam ich eine Busse weil es nicht rechtens war. Und jetzt soll ich genau das wieder anbauen lassen? Wer erstattet mir jetzt die Kosten für ein neues (Kostenpunkt supernova M99 pro um die 300 CHF) plus die Rückerstattung der unrechtmässigen Busse plus Zinsen? Unsinnige Verschwendung von Geld und Zeit. Ich hoffe es regt sich Widerstand dagegen. Denn langsam reicht es mit unsinnigen Vorschriften. Nicht nur das man bei corona versagt hat, jetzt wittert man wieder Geld und erfindet weitere unsinnige Vorschriften. Auch mit Licht wird man vom Autofahrer nicht wahrgenommen denn man wird mit Absicht ignoriert. Das Licht ändert daran nichts. Langsam spinnen sie in Bern. Wird Zeit die veralteten Politiker abzuwählen. Scheinbar denkt niemand dort weiter als von der Wand bis zur Tapete.

Jörg
11. Februar 2022

Es hilft, wenn die S-Pedelecs Tagfahrlicht haben. Nicht nur wegen der besseren Sichtbarkeit! Sondern damit man sehen kann, dass da ein „Töff“ mit fast 50kmh daherkommt.

Dass auch die 25kmh-Ebike Tagfahrlicht haben müssen, ist also keine so gute Idee.

Der Bundesrat dient immer wieder gerne der Wirtschaft. Unter dem Deck-Mäntelchen „Schutz der Bürger“.

Michael Jungo
11. Februar 2022

Die können mich mal! An unsere E- MTB kommt kein Licht und fertig. Ich bin sonst sehr auf Sicherheit bedacht, aber sowas dämliches, niemals!

Thomas Meier
12. Februar 2022

Im Grundsatz habe ich nichts gegen ein Tagfahrlicht auf Fahrrädern einzuwenden, die sich auf der Strasse bewegen. Dies jedoch nur, wenn es für alle Arten von Fahrrädern gilt und das Tagfahrlicht vorne wie auch hinten angebracht werden muss. Weshalb, das veranschaulicht meine eigene Erfahrung an folgendem Beispiel:

Mit dem Motorrad, von Faido in Richtung Airolo fahrend, bin ich hier: https://goo.gl/maps/JQFrB1nLPJfd3JAA8 bei hellstem Sonnenschein in den sehr dunkeln Strassentunnel der Gola di Monte Piottino eingefahren. Erlaubt wären auf der Kantonsstrasse 80 km/h. Aufgrund der sich rapide vermindernden Lichtverhältnisse hatte ich mich für eine Tunnel-Einfahrt mit ca. 65 km/h entschieden, was sich Sekunden nach der Einfahrt in die Dunkelheit als äusserst weise erwies. Ein Radrennfahrer in dunkler Montur und ohne Licht quälte sich nämlich in der Dunkelheit in Schlangenlinie den Berg hoch. Mit 80 km/h (das macht 22.22m/s) hätte es gekracht, denn ich hätte in der kurzen Zeit keine Chance gehabt, den Radfahrer im dunklen Tunnel zu sehen, geschweige denn angemessen reagieren zu können!

Fazit: Eine Lichtpflicht für alle Fahrräder, die sich auf der Strasse bewegen, würde die Sicherheit erhöhen. Nicht nur das geschilderte Beispiel spricht für eine Front- und Heckbeleuchtung bei Fahrrädern im Strassenverkehr. Als allgemeiner Verkehrsteilnehmer, insbesondere als Motorradfahrer, könnte ich an der Stelle unzählige weitere Beispiele nennen, bei der Tagfahrlicht die Sicherheit erhöht hat. Meine Erkenntnis lautet – und die sollte sich das ASTRA zu Herzen nehmen: Licht an Fahrrädern im Strassenverkehr muss zwingend auch hinten Pflicht sein! Ansonsten ist ein solches Gesetz schlichtweg obsolet.

Fritz
14. Februar 2022

Ich bin oft mit einer gemischten Bikergruppe unterwegs. Gemischt heisst, MTBler und eMTBler. Sowohl am Berg wie den Berg hinunter sind wir gleich schnell unterwegs. Die eMTBler sind nun erleuchtet, die anderen nicht. Was bringt das? Das Ganze ist ein totaler Schwachsinn, eine Schnapsidee von einem SchreibtischtäterIn der/die keine Ahnung vom Biken hat! Die Lichter brauchen Batterien, Ersatzbatterien müssen auch dabei sein um dem Gesetz gerecht zu werden! Ideal für die Umwelt! Die Lichter machen Sinn auf verkehrsreichen Strassen aber nicht auf Wiesen- und Waldwegen.

Hakan
15. Februar 2022

Ich finde Blödsinn, ausser am Abend, wo die Sichtverhältnisse schlecht sind, da sage ich (MUSS) OK.

Ansonsten: Tag durch, Front-Licht montieren und eingeschaltet sein?
1.) der Akku würde nicht Verheben zu mindest nicht mehr als 4 Std. . Da werden die meisten Probleme bekommen. Ich habe Wiederaufladbare Lichter 2 Stück.
2.) bei den Stürzen in den Trails kann Astra die Licht teile suchen gehen, damit es keine Umweltverschmutzung gibt. Da das nicht sache der Astra sein wird, sondern auf uns Biker Abgewälzt wird, wird es früher oder später Haufen Lichter auf Trails zu finden sein. Danke ASTRA

3.) An sonsten bei Abenddämmerung das Licht Angebracht werden muss finde ich Absolutt Korrekt.

Das wird einen Ärger geben.

Betreff Tacho bis 25Kmh. soll ich mir einen in einer Hand Halten oder was. Alle E-Bike’s die bis 25Kmh fahren haben so genannten Automatischen Sperre, ab 25Kmh Bremst das Motor. wozu noch Tacho? Lieber ASTRA, wollt Ihr nicht gleich einen Tachograph?

Lieber würde ASTRA um die „HELM“ Pflicht nach gehen.
Die Jährlichen Suva gemeldete Unfälle die duch ohne Helm Passieren blendet Astra mit der „Lichtpflicht-Geschichte“ aber deutlich.

    Veloplus – Béla Brenn
    16. Februar 2022

    Guten Tag Hakan
    Besten Dank für deinen Kommentar. Die Tachopflicht, welche du kritisierst gilt nur bei E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h. E-Bikes bis 25 km/h sind von dieser Pflicht ausgeschlossen.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Roland
18. Februar 2022

Ich habe ein E-Bike bis 25km/h.

Frage wenn ich mit meinen 2ten Velo ohne Motor über 25km/h fahre was dann???

Gruss

    Veloplus – Béla Brenn
    21. Februar 2022

    Guten Tag
    Bei Fahrrädern ohne Motor gilt das neue Gesetz nicht, auch wenn diese teilweise schneller als E-Bikes unterwegs sind.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Stephan
26. Februar 2022

Schon die Sinnhaftigkeit der Lichtpflicht am Tag bei den PW erscheint bei etwas ausgiebigerer Auseinandersetzung mit verschiedenen Studien sehr fraglich.
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert nun dieses Gesetz? Ob es der Sicherheit dient bleibt offen. Sicher ist nur, dass es der Umwelt schadet. Und Velofahren sollte doch der Umwelt dienen.
Statt sich für die Umsetzung der Veloinitiative zu ausreichend kümmern, werden solche Gesetze erlassen.

Caspar
3. März 2022

Für mich sind beide Gesetze ein weiteres Indiz dass die Menschheit am verblöden ist.

dölf
4. März 2022

Auf der offiziellen Internetseite des Bundes führt der Link Verkehrsregel zu:
„Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer dagegen verstösst, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.“
Müsste dringend nachgeführt werden.

Irene
12. März 2022

Und die Fussgänger dürfen weiterhin von oben bis unten schwarz gekleidet, ohne irgendwelche reflektierenden Bänder usw., über die Strasse „hühnern“ ?!

Adi
15. März 2022

Meine Frage dazu lautet, was ist mit all den alten Pedelecs, die noch mit Nabendynamo fahren? Steh ich mit meinem 25er an der Kreuzung geht das Vorderlicht nicht, nur das hintere hat einen Kondensator. Muss ich jetzt zusätzlich vorne ein Akku-Licht scheinen lassen? LG

Fabian
17. März 2022

Ich ginde das mitem Licht ok, jedoch verstehe ich nicht, warum nur e Bikes. Ein Rennvelofahrer ist locker 35km/h bis 45km/h schnell und immer auf Strassen unterwegs und dort gilt keine Lichtpflicht, aber bei einem e Bike das mit 25km/h und im Wald fährt ist es Pflicht. Das ist für mich etwas unverständlich

Markus
18. März 2022

Absoluter Stumpfsinn. An einem e-Bike im Wald und auf Trails ein Licht montieren zu müssen.
Die guten Fahrer ohne Motor sind in der Regel schneller unterwegs und fahren Lichtlos.
Unsinniges Gesetz von einem Büroheini.

Patrick
21. März 2022

Grundsätzlich bin ich für das Licht am Tag. Aber, ich bin der Meinung es sollte nicht nur für eBikes gelten, sondern für alle Fahrräder auf öffentlichen Strassen. Dies würde meiner Meinung mehr Sinn machen. Was ich aber definitiv nicht tun werde, ist mit Licht auf Waldstrecken und Trails fahren, das ist einfach nur Schikane und bescheuert. Ausserdem soll endlich die allgemeine Helmpflicht eingeführt werden. Wieviele „ältere Semester“ kurven auf ihren Velos und eBikes rum, ohne den Mindestschutz. Man hat ja nur den einen „Bölli“ 🙂

Frei Lichtlos
23. März 2022

Da haben sich die Sesselfurzer in Bern ja einen lustigen April Scherz ausgedacht. Was soll dieses Gesetz bezwecken? Sicherheit? Ja, klar. So ein Lichtlein bring unglaublich viel während dem Tag. Vor allem, wenn man ohne Helm unterwegs ist. Mit dem Bio-Bike braucht man natürlich kein Licht, das ist so viel sicherer, auch wenn man mit 70 km/h eine Passstrasse runter rast.

Die Veloindustrie freut es auf jeden fall: „Ah, Sie haben ein E-bike? Haben sie schon vom neuen Gesetz gehört? Es ist super wichtig, dass wir ein Licht für Sie installieren. Am besten die fest-installierte „Super-Leuchte 5000″, damit man Sie von 5km sieht, wenn sie mit 25 km/h durch die Innenstadt rasen. Wenn sie noch einen Service bei uns machen kostet sie das nur 600 Franken!“

Auf den schnelleren City-Ebikes macht das ja noch einigermassen Sinn. Ich werde mich jedenfalls nicht schikanieren und mit meinem e-mtb weiterhin keine Trails während dem Tage erleuchten. Sollte ich jemals mittem auf dem Trail in eine Velokontrolle, zahl ich hald die 20 Fränkli (sofern die Polizei überhaupt checkt, dass es ein Ebike ist..)

Patrick
25. März 2022

Zuerst muss mich jemand erwischen und anhalten koennen um mir eine Busse zu geben…

Mit dem Ebike bin sogar ich schnell weg..

Die 20fr muss sich das Kontrollorgan verdienen.

Ps. Nummer habe ich ja auch keine suupi oder 😉

Robi
26. März 2022

Welch ein Paradox! Wenn ich mit meinem Mountainbike eine Strecke befahre, brauche ich kein Tagfahrlicht – bin ich aber mit meinem E-Mountainbike auf der gleichen Strecke mit identischer Geschwindigkeit unterwegs, bin ich zum Tagfahrlicht verpflichtet. Vorschriften für BikerInnen zu erlassen, scheinen einfacher zu sein als bei Mororadfahrenden. Sie dürfen die Lärmvorschriften weiterhin massiv überschritten und Lärmterror verursachen, ohne dass dies seitens der Behörden wirklich geahndet wird.

Akku leer
28. März 2022

Welches Akkulicht hält eine Tagstour durch ? Dann nimmt man für eine lange Biketour einen Rucksack voll Lampen mit ?
Bei schnellen E-Bikes ist das üblicherweise an den Bike-Akku angeschlossen. Bei 25er Mountainbike ist das üblicherweise nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen.

Claude
30. März 2022

Schon wieder so eine Schikane …
Alle „stromlosen“ Fahrradfahrer dürfen somit weiterhin in der Stadt oder auf Trails ohne Licht herumstrampeln und zwar so schnell wie sie wollen. Das bedeutet, dass man als e-Biker ganz schön blöd aussieht, wenn man von einem „stromlosen“ Fahrer ohne Licht überholt wird. Aber Hauptsache der e-Biker wird schikaniert, denn bei den Anderen ist es ja egal!
Was sich die Bürokraten im Bundeshaus da wohl überlegt haben, versteht kaum jemand.

loadi
30. März 2022

ich mach da nicht mit.
gerne diskutiere ich so lange mit der Polizei über denn Unsinn bis ich 10 andere Biker vor der Busse bewahren konnte und zücke dann das leichte 20er Nötli. Nehme sicher nicht Lichter und 5 Ersatzakkus auf die Bike Tour, gahts eigentlich noh!
Aber das „ Lüti“ bleibt am Bike, das einzig sinnvolle wurde ja aus dem Gesetz gestrichen.
Zudem „rollt“ wohl jedes andere Velo bei mir schneller als das E-MTB, was im Grunde gar kein E-Bike ist sondern ein Pedelec, und nur in der Schweiz wieder anders behandelt wird.
25 km/h lächerlich, jeder der das Radfahren sportlich betreibt ist auf der Strasse mit jedem Velotyp schneller als mit einem E-MTB.

Vreni
3. April 2022

Fahre seit 20 Jahren mit meinem alten Velo ohne Tretunterstützung.
Geltet das Tageslicht hoffentlich nur für E-Bikes?

    Veloplus – Roger Züger
    4. April 2022

    Hoi Vreni
    Ja, die Tagfahrlicht-Pflichtgeilt nur für die E-Bikes, nicht für die unmotorisierten Velos. Beste Grüsse

Paul Järmann
4. April 2022

Küzlich habe ich mir ein e-Rennrad gekauft. Die Tretunterstützung benötige ich aber nur bergauf. d.h. dann ist der Motor eingeschaltet. Sonst reicht der Akku nicht für eine >60 km Tagestour. Ist jetzt Lichtpflicht immer, oder nur bei eingeschaltetem Motor?
Danke für die Nachricht

Hartmann Rosmarie
4. April 2022

Diese neue Lichtpflicht tagsüber bei E-Bikes bis 25km/h finde ich lächerlich. Alle jüngeren Bikefahrer/innnen überholen mich. D.h.: sie sind einiges schneller als ich.

Marcello
7. April 2022

Unverständlich!
Mit meinem Bike bin ich wesentlich schneller unterwegs als mit dem E Bike! 90% fahre ich auf Velo, Wald und Feldwegen. Natürlich am Tag „ohne Licht“ und bei Dunkelheit mit einer guten aufsteckbaren Biker Lampe, die am Tag im Rucksack ist.
Als rüstiger 70 Jähriger Biker, habe ich mir vor 3 Monaten ein Levo SL E Bike mit 320er Akku angeschafft, das mich bei der Bergfahrt unterstützt! Bei meinen Touren am Tag benötig ich die E Unterstützung weniger als 50 %. Bei Tagesturen bin ich oft mehrere Stunden in der Natur unterwegs.
Ich bin der Überzeugung, dass auf jeden Biker-Kopf ein „Helm“ gehört. Aber diese Lämpchen bei Sonnenschein bei den E Bikes ist unverständlich und unnötig! Gut für die Asiatische Industrie! Ein Scheiss für jeden E Biker und die Umwelt!

René
18. April 2022

Vordergründig geht es scheinbar um Verkehrssicherheit. Doch wie so oft darf am Gesetzgeber durchaus gezweifelt werden. E-Bikes brauchen zwingend Licht, egal wo sie fahren, Rennvelos brauchen keins…obwohl sie meistens schneller und mit schmälerer Silhouette unterwegs sind als e-MTBs. Wo liegt die Logik?
Und warum keine Helmpflicht, die ich als viel wichtiger beurteile?

Anonym
27. April 2022

Was genau heisst denn Tacho? Wird ja wohl kein Analoger pflicht werden, oder? Digital alleine reicht doch hoffentlich ? Könnt ihr da mal nachfragen?

Eine Pflicht zur Geschwindigkeitsanzeige finde ich eig. gut. Ist ja irgendwie ein Witz, einerseits (logischerweise) die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten zu müssen, z.B in einer 30-er Zone, andererseits ist es aber keine Pflicht eine Geschwindigkeitsanzeige zu haben. Das geht ja nicht auf. So kann man darauf hoffen, dass das nun bei Fahrradhersteller pflicht wird. Denn bisher hat man sich da die Hände gerieben um teure Features zu verkaufen. Der Mehrpreis wird wohl nicht komplett dem Käufer weitergegeben, sonst werden die ohnehin schon überteuerten 45-er noch unattraktiver.

Tageslicht ist natürlich gerade bei 25-er ein Witz. Zumal ja sportliche Velofahrer mit dem Rennrad schneller fahren geradeaus. Aber Velohelmpflicht gibts nicht. Ja, genau so verhindert man schwere Umfälle, indem Velohelme keine Pflicht sind aber Lichter am Tag schon. Die Lichter, die man meistens nicht sieht man Tag. Eig. sollte es dann auch gleichzeitig ein Gesetzt für eine Mindestleuchtkraft von Fahrradlichter (im Verkauf, nicht für den Käufer) geben.

Bieri
5. Mai 2022

Achtung: Blinkende Lichter sind am Velo (wie bei allen anderen Fahrzeugen auf der Strasse) NICHT erlaubt. Egal ob als Hauptlicht oder „Zusatzbeleuchtung“. Ausgenommen sind nur die Richtungsblinker, Blaulichtorganisationen sowie Warnblicker bei Sondertransporten/Schneeräumfahrzeugen.

Leider wird dieses Verbot nicht durchgesetzt, denn blinkende Fahr- und Rücklichter blenden, lenken ab und sind in Bezug auf Distanz und Geschwindigkeit kaum einzuschätzen. Wem als Velo Fahrer die eigene Sicherheit wichtig ist, versichtet auf den Blinkmodus.

PS: Ich fahre viel Velo und Auto, ab und zu Lastwagen. Kenne also „beide“ Seiten gut.

Heimo König
19. Mai 2022

Was ist der Grund für das Licht bei e-Bikes bis 25 km/h?
Jedes normale Rennvelo fährt schneller als ich und die brauchen keins. Ausserdem sind eben die Rennvelofahrer rücksichtsloser als City- und Mountainbiker.

Martin
24. Mai 2022

Es geht um E-Bikes:
Bekanntlich braucht es nun vorne ein Licht bzw. Tagfahrlicht.
So weit so gut.
Braucht es dann auch immer noch einen zusätzlichen weissen vorderen Reflektor? Oder kann man wenigstens diesen nun weglassen?

    Veloplus – Roger Züger
    30. Mai 2022

    Hoi Martin
    Ja, an dieser Regel hat sich nach unserem Wissen nichts verändert, sprich ein Reflektor nach vorne ist nach wie vor Pflicht – trotz Tagfahrlichtpflicht. Beste Grüsse

T0m
25. Mai 2022

Es wär sinnvoller gewesen, die Altersgrenze für pedelecs analog EU Recht herab zu setzen. Tausende CH Familien wären dann legal mit ihren Kids auf dem pedelec unterwegs.
Einmal mehr macht es der Bundesrat sich nicht nur wieder einfach, sondern völlig an der Realität vorbei.
Bedauerlich.
Aber immerhin leuchtet jezt ein kaum sichtbares Taglicht…

Neue Strassengesetze für E-Bikes in der Schweiz – Pro Velo Graubünden
29. Mai 2022

[…] Quelle: Veloplus […]

Hermann
3. Juni 2022

Hallo
Die Lichtpflicht am Tage kann mal sehen wie man will. Ein Fehlschuss aber ist die Abschaffung der Glocke (Läute) und damit die Förderung des rücksichtslosen Überholens. Was einige Freunde auf den Rennrädern schon länger tun.

Wenn schon Lichtpflicht meine ich, dann aber richtig. Aktuell blenden die meisten der montierten und nicht richtig eingestellten Lampen oft mehr als entgegenkommende Autos.
Es kann doch nicht sein, dass jedermann eine Leuchte am Lenker befestigen darf und damit die Möglichkeit erhält in der Gegend umher zu blenden.
Oft sind auch die fest montierten Leuchten schon ab Kauf bei neuen Bikes falsch eingestellt, das scheint aber weder die Fahrradhändler noch sonst jemand zu kümmern.
Ohne Kontrolle und Vorgabe wie die Leuchten eingestellt werden müssten, wird das so enden, wie nicht angedacht und dann kann man von einem Fehlschuss aus Bern laut nachdenken.

Brigitte D
21. Juni 2022

Hallo
Was ist mit den Rennvelos? Dürfen diese weiterhin ohne Licht auf den öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs sein? Als E-MTB Fahrerin muss ich auch auf den Waldwegen und Trails das Frontlicht immer eingeschaltet haben, die Gümmeler auf den Strassen sind ohne Licht unterwegs. Fährt ein E-MTB Fahrer auf den Waldwegen und Trails schneller, als ein MTB ohne Unterstützung und vor allem sieht man diesen besser? Ich habe gar nichts gegen die Lichtvorschrift einzuwenden aber es sollte, wenn schon, einheitlich sein. Meine Meinung.

    Veloplus – Roger Züger
    23. Juni 2022

    Hoi Brigitte
    Danke für deine Nachricht. Und ja, es ist genau so wie du schreibst: Von der Tagfahrlichtpflicht sind nur die E-Velos betroffen, darunter auch die E-MTBs. Unmotorisierte Velos wie ein Rennvelo sind von der Pflicht befreit. Ob Sinn oder Unsinn: Das Parlament hat diese Gesetze so eingeführt. Aber ich denke du bist nicht alleine mit deinem Gedankengut, auch wir sehen es ähnlich wie du.
    Beste Grüsse

Fredy
22. Juni 2022

Ich denke, herausgefunden zu haben, warum diese Gesetze so gekommen sind. Der Gesetzgeber, will nicht die Velofahrer schützen, sondern die Autofahrer. Ich persönlich fahre seit beginn meiner eBike-Karriere immer mit Licht und bin damit nicht schlecht gefahren. Seit alle anderen Verkehrsteilnehmer einem Lichtobligatorium unterliegen, werden Motorradfahrer weniger gut wahrgenommen. Ähnlich sieht es auch bei den Radfahrern aus. Lieber „Buntes Rad“: Eine Empfehlung (ugspl. Soll-Vorschrift), wäre die richtige Entscheidung gewesen.
Mit diesen (neuen) Gesetzen, werden Probleme nur verlagert.
Ach… wie ich diese arroganten „Supernova-Blender“ hasse ! Büssen sollte man sie, wegen falsch eingestelltem Licht. Aber ich muss auch eingestehen, dass ich noch nie auf dem Velo kontrolliert wurde. Wahrscheinlich „rentiert“ das nicht; es wird auch in Zukunft nicht rentieren. Soll jeder selbst entscheiden ober Licht anmacht, oder nicht. Wie beim Helm.
Kluge Köpfe schützen sich – Helle sieht man auch im Dunkeln!
Ich pfeiffe auf die Gesetze zum Fahrrad fahren und bin weiterhin defensiv unterwegs. Rücksichtlose Verkehrsteilnehmer, kann man auch mit Gesetzen nicht ändern. Aber wenn man halt nur eine Ausbildung zum „Bleistiftspitzer-Kugelschreiberdrücker-Aktenbefüller EFZ“ absolviert hat, kann man von so jemandem, wohl keinen gesunden Menschenverstand erwarten.
TIPP: Beim Abbiegen auf abschüssigem Gelände, Richtungswechsel mit dem Fuss anzeigen. Dann bleiben die Hände an den Bremsen. Velo fahren soll gelernt sein 😉

Fredi
13. Juli 2022

Hallo zusammen, ja wenn man die Kommentare liest, hat man am Schluss eher mehr Unklarheiten als Klarheiten. Dass das Tagfahrlicht nur vorne gilt ist klar. Analog PW usw.

Meine Frage ist bezüglich der allgemeinen Lichtpflicht resp. was muss montiert sein.

Muss bei einem langsamen E-Bike (25er), bei guten Sichtverhältnissen, hinten ein Licht montiert sein?

    Veloplus – Roger Züger
    13. Juli 2022

    HOi Fredi
    Danke für deine Nachfrage. Da bei der Lancierung des Gesetzes nicht ganz klar war, was dies im Detail bedeutet, haben wir beim ASTRA nachgefragt. Die wichtigsten Details findest du am Ende des Blogs als FAQ zusammengefasst. Um deine Frage zu beantworten:
    Ist das Front- und Rücklicht von der Tagfahrlicht – Pflicht betroffen?
    Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt bei guten Sichtverhältnissen nur für das Frontlicht und nicht für das Rücklicht. Unabhängig davon muss aber zu jedem Zeitpunkt ein Rücklicht montiert sein (aber nicht eingeschalten). Bei Dunkelheit und schlechten Sichtbedingung muss sowohl das Front- als auch das Rücklicht eingeschalten sein.

Mathias
9. August 2022

Ich freue mich schon wenn ich nächste Woche meine M99 Pro mit 1100 bzw 1.600 lm an meinem neuen Bike montieren kann. Licht ist richtig und wichtig – in jeder Situation. Ein sich bewegendes Licht wird von allen schneller wahr genommen als einer ohne Licht.
Ich kann nicht verstehen, wie sich einige dermassen dagegen sträuben…

@Bud S.
Die M99 Pro gab es nie für 300.- und wird es vermutlich auch nicht für 300.- geben. Die einzige Supernova die es für rund 300.- gibt ist die M99 Pure – aber nicht die Pro.
Und dass du diese demontieren musstest und gebüsst wurdest kann nicht sein. Die Schweiz regelt das Licht nicht so extrem wie zum bsp. Deutschland (178a Absatz 1 VTS:). Aber eine M99 Pro ist und war nie verboten. Die M99 Pro ist ECE Konform. Und zudem ist Licht in am Bike in der Schweiz nicht Typengenehmigungspflichtig (Anhang 1 Ziffer 2.1 TGV)

Hakan
30. September 2022

So, . Jetzt ist genau der Moment. Auf der einen Seite, Energie Sparen, auf der anderen wiederum nicht Sparen. Hätten die da oben lieber den Helm Pflicht eingeführt. Mit 25er, Abend Dämmerung Ok. Ganz Tag? Also, hier flippe ich gleich aus, entweder 2 Lichter mitnehmen, oder Powerbank Anschliessen, Für Citybike kann man es noch Bauen lassen jedoch ein E-Bike für Trais usw.? ) Ausserdem ist es nicht gerade Ökologisch, wenn ich für die Lichter, jedesmal nachladen oder ersetzen soll?

Dabei denkt man doch sehr auf Umweltbewusster umzugehen?

Wieder mal die daneben geschossenes Gesetz, das man Akzeptiert hat ?

Andreas
6. Oktober 2022

Ich überhole mit dem normalen Velo oft langsame Ebikes (25km/h). Dies natürlich ohne Tagfahrlicht. Also: Wenn schon, dann bitte auch gleich alle Velos mit Tagfahrlicht. Besser noch: gleich auch alle Trottis… . Und wenn wir schon dabei sind: Wieso ist Radfahren so gefährlich geworden?

Tobias
23. Dezember 2022

Hallo. Dürfen bei einem 45er Ebike Reifen mit Spikes montiert werden? Danke vielmals.

    Veloplus – Roger Züger
    5. Januar 2023

    Hoi Tobias
    Danke für dein Interesse. Grundsätzlich ist es nicht verboten, Spikes-Reifen an 45er E-Bikes zu montieren, allerdings empfehlen wir dies nicht. Aufgrund der (Maximal-)Geschwindigkeit und den Zentrifugalkräften kann es sein, dass die Spikes den Fliehkräften nicht standhalten und rausgeschleudert werden. Bei gemässigter Geschwindigkeit trifft dies weniger ein. Falls du mehr zum Thema Reifen für schnelle E-Bikes erfahren möchtest, findest du hier mehr Informationen: https://www.schwalbe.com/technik-faq/e-bike/
    Beste Grüsse

Fänki
26. Februar 2024

Des öftern fahre ich mit ausgeschaltetem 25er E-Bike, da an meinen Fahrrädern nur dieses eine Kupplung hat. Benötige ich da auch eine Front-Tages

    Veloplus – Béla Brenn
    6. März 2024

    Guten Tag
    Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt für alle E-Bikes (unabhängig davon, ob der Motor ein-, oder ausgeschaltet ist).
    Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

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