Die Tachopflicht für schnelle E-Bikes ist da

Ab sofort gilt für schnelle E-Bikes eine Tachopflicht. Wer ohne ein Tacho unterwegs ist, wird gebüsst.

Im Dezember 2021 wurden verschiedene neue Gesetze für E-Bikes verabschiedet (Veloplus hat berichtet). So müssen seit April 2022 alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. gleichzeitig wurde damals auch über die Einführung der Tachopflicht diskutiert. Dieses Gesetz hätte ebenfalls auf den 1. April 2022 in Kraft treten sollen.

Die Fahrgeschwindigkeit muss stets über ein Tacho ersichtlich sein.

Mit dem Verweis auf bereits produzierte, an Lager stehende E-Bikes und die Vorlaufzeiten in der Branche konnten sich jedoch die Branchenverbände 2rad Schweiz und Velosuisse erfolgreich gegen diese schnelle Umsetzung der Tachopflicht wehren und Sie auf 2024 hinauszögern. Nun tritt das neue Gesetz zur Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab dem 1. April 2024 in Kraft.

Ohne Tacho gibt es eine Busse

Hintergrund für das neue Gesetz ist die Zunahme an Tempo 20 und Tempo 30 Zonen in Städten. Damit sich schnelle E-Bikes an diese Geschwindigkeiten halten können, müssen Sie mit einer Geschwindigkeitsmessung ausgerüstet sein. Eine grosse Umstellung wird es für neuere Modelle diesbezüglich nicht geben, da diese ohnehin alle mit einem Tacho ausgerüstet sind. Ältere E-Bike-Modelle müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden. Wer sich nicht an die Tachopflicht hält, erhält eine Busse von 20 Franken.

Bei neuen schnellen E-Bike-Modellen wird ein Tacho standardmässig eingebaut. (Fotograf: Martin Bissig)

Follow us:

9 Kommentare

Roland Horat
11. Januar 2024

Damit es alle richtig verstehen, nur die schnellen.
Zum Klar stellen, das Garmin am Lenker zeigt ja auch die Geschwindigkeit. Das braucht dann ja keinen zusätzlichen Tacho.

Anna Huber
17. Januar 2024

Es ist erfreulich zu beobachten, wie die Fahrradindustrie fortlaufend Fortschritte macht, um den Anforderungen der Radfahrgemeinschaft gerecht zu werden. Durch die Einbindung von Technologien wie dem Tacho wird nicht nur die Verkehrssicherheit verbessert, sondern auch das Gesamterlebnis des Radfahrens ansprechender gestaltet.
Vielen Dank für die stets informativen Beiträge und die Unterstützung der Fahrrad-Community!

Liebe Grüsse,
Anna Huber

    Veloplus – Béla Brenn
    17. Januar 2024

    Hallo Anna
    Besten Dank für dein Feedback. Das freut uns sehr. Wir setzen uns als Unternehmen stets dafür ein, dass die Verkehrssicherheit verbessert und insbesondere auch die Infrastruktur an die steigende Anzahl Velofahrender angepasst wird.
    Freundliche Grüsse und weiterhin gute Fahrt, Béla vom Veloplus-Team

Dieter H. aus B.
4. April 2024

Ein Tacho am E-Bike ist schon gut.
Noch viel wichtiger wäre mir, wenn all diese E-bikes mit den starken Scheinwerfern, diese mal richtig einstellen würden.
Viel zu viele leuchten zum Himmel und in den Gegenverkehr, statt auf die Strasse.
Also liebe Leser – morgen mal bitte die Lichteinstellung prüfen.

sonnige Grüsse
Dieter

Uolf
5. April 2024

Antwort auf den Beitrag von Roland: ein Garmin Gerät oder dergleichen gilt nicht als Tacho. Weil auf solchen Geräten die Geschwindigkeit nicht immer zwingend angezeigt wird. Ein Tacho muss vom Motorhersteller kommen und fix verbaut sein.

Lg uolf

Ändu
5. April 2024

Leider erneut futile Bestimmungen aus Bern, welche die Verkehrssicherheit nicht erhöhen werden.

Genau so futil wie die Tagfahrlichtpflicht NUR für E-Bikes.

Wann kommt die Taggehlichtpflicht für Fussgänger?

Seit 2019 ist eine stetige Zunahme der verunfallten Fussgänger zu verzeichnen:

2019: 1200 Leichtverletzte, 408 Schwerverletzte, 36 Getötete

2023: 1749 LV, 513 SV, 42 G
(Quelle: Astra)

Die Verkehrssicherheit wird nicht durch solche Bestimmungen erhöht. Einerseits aufgrund der Ungleichbehandlung zB der Radfahrer (nur Bestimmungen für E-Bikes, die restlichen, ebenfalls jährlich mit hohen Zahlen vertretenen Radfahrer ohne Unterstützung, verursachen jährlich oder sind beteiligt an mehr Unfällen als die E-Bikefahrer, aber es erfolgen für diese keine gleichen Bestimmungen (zB Tagfahrlichtpflicht).

Andererseits sind die Bussen zusätzlich seit Jahren viel zu tief angesetzt und es fehlt praktisch überall an Kontrollorganen (Polizei) und/oder es werden wenige bis keine Kontrollen durchgeführt.

Die Verkehrssicherheit kann leider nur durch Schulung bzw. Verhaltensänderung erhöht werden.

Deshalb bringen solche „tollen, neuen Bestimmungen“ aus der „geschützten Denkwerkstatt in Bern“ rein gar nichts…

Schlienger Stefan
7. April 2024

DieTachopflicht wird obligatorisch. Gute Sache. Nur nützt alles nichts, wenn sich niemand daran hält und keine Kontrollen stattfinden. Seit zwei Jahren gilt nun die Lichtpflicht für ALLE E-Bikes auch am Tage auf allen öffentlichen Strassen. Leider ist es so, dass noch immer die Mehrheit der E-Bikefahrer OHNE Licht unterwegs sind, bei den E-Mountain-Bikes sind es gegen 90%. Und es ist eine Tatsache, dass diese Velos immer noch so im Laden zum Verkauf angeboten werden (dürfen?) . Auf die Eigenverantwortung der Käufer zu setzten ist der falsche Ansatz. Das wäre so, wie wenn ich ein Auto ohne Sicherheitsgurte kaufen könnte, weil das auf privatem Grund nicht vorgeschrieben ist und jeder ja nur auf seinem Garagenplatz herumfährt. Hier gehören die Händler eindeutig in die Pflicht. Zum Thema Sicherheit: Wann kommen Richtungsblinker für schnelle E-Bikes, dies wäre ein echter Sicherheitsgewinn, erstens muss ich meine Hände nicht mehr vom Lenker nehmen und zweitens ist das Signal viel besser erkennbar als eine ausgestreckte Hand in einer dunklen Jacke.

    Veloplus – Béla Brenn
    10. April 2024

    Guten Tag Stefan
    Besten Dank für deine Inputs. Du hast Recht, dass insbesondere im sportlichen Bereich noch viele Velohersteller ihre Fahrräder ohne integriertes Licht anbieten und in Bezug auf die Sicherheit und Grundausstattung sicher noch einiges möglich ist. Wir empfehlen beim Veloverkauf bei allen Fahrrädern ohne Lichtanlage den Kauf einer guten Velobeleuchtung als wichtiges Zubehör. Bezüglich Richtungsblinkern gibt es da bereits Produkte wie zb. die Winglights (siehe hier). Aus Erfahrung sagen wir jedoch, dass man trotz einem Richtungsblinker immer noch die Hand vom Lenker nehmen sollte, da sich der Blinker beim Fahrrad noch nicht wirklich durchgesetzt hat und andere Verkehrsteilnehmende das Handzeichen der Velos bewusster als Abbiegehinweis wahrnehmen… Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

Andreas
15. April 2024

ich habe bei meinem Velo immer das Licht eingeschaltet und ich begrüsse es, wenn die AutofahrerInnen auch das Licht eingeschaltet haben. Ist doch schon seit mehreren Jahre auch Pflicht!!!!! Wenn ich dann irgendeinmal Polizisten antreffe, welche Velofahrende büssen, die das Licht nicht eingeschaltet haben, und daneben fahren Autos, mit nicht richtig eingeschaltetem Licht…dann fordere ich: dass die fahrenden Autos auf richtig eingeschaltetes Licht kontrolliert werden müssen!!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Die Kommentare werden zuerst von uns gesichtet und freigeschaltet. Dein Kommentar erscheint deshalb mit Verzögerung.