Wir sagen Nein zum Zuger Waldgesetz

Am 24. November steht die geplante Revision des Zuger Waldgesetzes zur Abstimmung. Veloplus stellt sich klar gegen die Vorlage, da sie weitreichende Einschränkungen für Velofahrende im Kanton Zug mit sich bringt. Auch im Kanton Solothurn steht ein verschärftes Waldgesetz zur Abstimmung.

Worum geht es im neuen Zuger Waldgesetz?

Um die Wälder im Kanton Zug besser zu schützen, soll mit dem neuen Waldgesetz, das der Kantonsrat Zug im Januar 2024 verabschiedet hat, das Biken im Wald auf die im Richtplan bezeichneten Wege beschränkt und stark reglementiert werden. Die IG Mountainbike Zug hat dagegen das Referendum ergriffen und auch wir denken, das Waldgesetz geht einen Schritt zu weit und hätte folgende Konsequenzen:

  • Beschränkung auf ausgewiesene Routen: Mountainbikes und E-MTBs wären künftig nur noch auf festgelegten Strecken erlaubt.
  • Mehr Bürokratie und Eingriffe: Das Gesetz erlaubt umfassendere behördliche Eingriffe in die Nutzung des Waldes und könnte Zugangserlaubnisse beschneiden.
  • Reduktion der Vielfalt: Viele beliebte Routen und Pfade, die für Velofahrende, Wanderer:innen und Naturfreunde offen sind, könnten bald gesperrt sein.
Gemeinsam mit der IG Mountainbike Zug und den Zuger Bikevereinen sagen wir Nein zum Zuger Waldgesetz.

Was spricht gegen das Waldgesetz?

Das neue Waldgesetz schränkt nicht nur Velofahrende ein, sondern verändert die Art und Weise, wie alle Naturfreund:innen den Wald erleben. Kritische Punkte sind:

  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit: Die geplante Einschränkung schränkt nicht nur die Freizeitgestaltung ein, sondern widerspricht auch der Tradition eines frei zugänglichen Waldes.
  • Verwaltung statt Verantwortung: Statt auf Kooperation und gegenseitige Rücksichtnahme zu setzen, reguliert das Gesetz das Verhalten und verkompliziert den Zugang.
  • Wald als Erholungsraum für alle: Ein offener, naturbelassener Wald stärkt Gesundheit und Wohlbefinden und ermöglicht sportliche Betätigung in der Natur – ohne unnötige Hürden.
Die Argumente gegen das Zuger Waldgesetz im Video.

Unser Standpunkt: Für einen offenen Wald

Wir von Veloplus setzen uns für ein gesundes und nachhaltiges Naturerlebnis ein, bei dem alle Interessensgruppen den Wald fair nutzen können. Ein „Nein“ zum Waldgesetz bewahrt die Zugänglichkeit und sorgt dafür, dass Velofahrende den Zuger Wald auch in Zukunft geniessen können.

Weitere Informationen vom Referendums-Komitee zur Vorlage findest du hier:


Auch in Solothurn ist ein Bikeverbot unterwegs

Nicht nur in Zug droht schon bald eine Verschärfung des Waldgesetzes, sondern auch im Kanton Solothurn (Velojournal hat berichtet). Der Kanton überarbeitet derzeit sein Waldgesetz. Die in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesrevision hat Mountainbikerinnen und -biker in Solothurn aufgeschreckt.

«Das kantonale Solothurner Waldgesetz soll das Mountainbiken abseits von befestigten Waldstrassen verbieten. Dieses Verbot würde das Ende des Mountainbikesports bedeuten; sowohl für den Freizeit- und Breitensport als auch für den Leistungssport», teilt die IG Mountainbike des Kantons Solothurn mit.

Aktuell läuft eine Online-Petition um das geplante Bikeverbot zu verhindern. Die Solothurner Mountainbike-Begeisterten haben mit der Petition bereits über 12`000 Unterschriften gesammelt. Willst auch du die Petition unterstützen?


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7 Kommentare

Herbert Schweizer
7. November 2024

Solche Gesetze kommen nicht aus dem Nichts. Sie werden von rücksichtslosen Fahrern provoziert und verursacht. Auch ich, als überzeugter Radfahrer, habe schon oft als Fussgänger im Wald die Flucht an den Wegrand oder gar ins Gebüsch ergreifen müssen. Auch das Störpotential für Wildtiere ist teilweise enorm. Unser Wald ist für viele, um nicht zu sagen für alle, ein Lebensraum, der unbedingt zu schützen ist und nicht dem Fun einiger weniger geopfert werden darf!
Eben: Sich einmal an die eigene Nase fassen würde vieles erleichtern und manche Vorschrift verhindern.

Markus
8. November 2024

Bin für das Gesetz (Kt. Solothurn)
Ist leider wie öfters – vernünftige Mehrheit zahlt die Zeche für nicht wenige Egoist:innen.
– Wald wird beliebig mit immer neuen Tracks zerteilt.
– Wege im Gefälle werden systematisch zu Rinnen erodiert und so unbegehbar.
– Rücksichtnahme beobachte ich zu selten, ‚born to be wild‘ zu häufig.

Marlies Rickenbacher
8. November 2024

Ich kann nachvollziehen, dass neue Gesetze kommen. Bin Velofahrer- und Wanderin. Auf den schmalsten Pfaden kommen einen Velofahrer entgegen und dann müssen immer die Wanderer ausweichen, die Biker bleiben auf dem Pfad. Das nervt mich teilweise sehr, obwohl auch ich viel mit dem Velo
(nicht Bike) unterwegs bin und beide „Seiten“ kenne.

Jack F
12. November 2024

Bin selber gerne mit MTB unterwegs, muss dazu aber nicht in die letzten Rückzugsgebiete der Waldtiere vordringen. MTB-Sport kann auch in dafür vorgesehenen Gebieten stattfinden. Die Gesetzesänderungen kommen für mich nicht unerwartet, die Zahl der e-MTB verdoppelt sich gefühlt jährlich, wird mancherorts fast zur Plage. Vor allem e-MTB Fahrer unterschätzen ihre schweren Geräte. Ich hatte selber sowohl als Wanderer als auch als Biker schon unschöne Begegnungen wo das Gegenüber den Bremsweg unterschätzte. Wer selber strampelt hat wohl eher das Gefühl für sein Gefährt als wer motorgetrieben durch die Gegend braust

    Veloplus – Béla Brenn
    13. November 2024

    Guten Tag Jack
    Vielen Dank für deine Nachricht. Wir verstehen deinen Input, sind aber dennoch überzeugt, dass eine Nutzung des Waldes für alle auch ohne ein gesetzlich verankertes Verbot durch Präventionskampagnen und die gegenseitige Rücksichtsnahme möglich ist. Natürlich gibt es immer Ausnahmefälle, in denen der respektvolle Umgang fehlt. Wir denken jedoch, dass ein Verbot in diesem Ausmass zu weit greift und die Förderung des Velos aufgrund von ein paar wenigen zu stark einschränkt. Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

Josef Roos
12. November 2024

Guter Text – jedoch dieser Genderblödsinn, der im Ansatz zwar nach aussen artikuliert, aber nicht durchgezogen wird. So steht „Velofahrende und Wanderer…“. Was soll dieses Kunstwort „Velofahrende“, welches gar nicht im deutschen Wortschatz existiert? Einfach ein Wort mal gerndermässig verändern? Die Sprache kann nicht einfach neu umgeschrieben werden. Sie entwickelt sich über Generationen und nicht von heute auf morgen. Zudem: Die Einheit ist auch nicht vorhanden – weshalb ist der „Wanderer“ immmer noch männlich? Macht dann konsequenterweise auch „Wandernde“ daraus. Entweder alles mit Kunstwörtern verändern, die in unserer Sprache nicht existieren oder alles so beibehaltgen. Seid also konsequent in der Genderfrage.

    Veloplus – Béla Brenn
    13. November 2024

    Guten Tag
    Besten Dank für den Input. Wir haben den Fehler beim Wort Wanderer korrigiert und es gendergerecht angepasst. Sie haben Recht, die Sprache ändert sich nicht von heute auf morgen, dies ist ein Prozess, der sich bereits seit einigen Jahren entwickelt. Wenn Sie sich beispielsweise Medienplattformen oder Jobportale von grossen Schweizer Unternehmen wie Coop, Migros oder der SBB ansehen, können Sie erkennen, dass eine inkludierende Schreibweise mit dem Gender-Doppelpunkt mittlerweile die Norm ist und keine Ausnahmeregelung. Auch der Begriff „Velofahrende“ ist kein Kunstwort sondern ein fester Begriff der deutschen Sprache, der auch von Zeitungen oder auch vom Bundesamt für Strassen ASTRA offiziell verwendet wird. Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

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