Am 24. November steht die geplante Revision des Zuger Waldgesetzes zur Abstimmung. Veloplus stellt sich klar gegen die Vorlage, da sie weitreichende Einschränkungen für Velofahrende im Kanton Zug mit sich bringt. Auch im Kanton Solothurn steht ein verschärftes Waldgesetz zur Abstimmung.
Worum geht es im neuen Zuger Waldgesetz?
Um die Wälder im Kanton Zug besser zu schützen, soll mit dem neuen Waldgesetz, das der Kantonsrat Zug im Januar 2024 verabschiedet hat, das Biken im Wald auf die im Richtplan bezeichneten Wege beschränkt und stark reglementiert werden. Die IG Mountainbike Zug hat dagegen das Referendum ergriffen und auch wir denken, das Waldgesetz geht einen Schritt zu weit und hätte folgende Konsequenzen:
- Beschränkung auf ausgewiesene Routen: Mountainbikes und E-MTBs wären künftig nur noch auf festgelegten Strecken erlaubt.
- Mehr Bürokratie und Eingriffe: Das Gesetz erlaubt umfassendere behördliche Eingriffe in die Nutzung des Waldes und könnte Zugangserlaubnisse beschneiden.
- Reduktion der Vielfalt: Viele beliebte Routen und Pfade, die für Velofahrende, Wanderer und Naturfreunde offen sind, könnten bald gesperrt sein.
Was spricht gegen das Waldgesetz?
Das neue Waldgesetz schränkt nicht nur Velofahrer ein, sondern verändert die Art und Weise, wie alle Naturfreund:innen den Wald erleben. Kritische Punkte sind:
- Einschränkung der Bewegungsfreiheit: Die geplante Einschränkung schränkt nicht nur die Freizeitgestaltung ein, sondern widerspricht auch der Tradition eines frei zugänglichen Waldes.
- Verwaltung statt Verantwortung: Statt auf Kooperation und gegenseitige Rücksichtnahme zu setzen, reguliert das Gesetz das Verhalten und verkompliziert den Zugang.
- Wald als Erholungsraum für alle: Ein offener, naturbelassener Wald stärkt Gesundheit und Wohlbefinden und ermöglicht sportliche Betätigung in der Natur – ohne unnötige Hürden.
Unser Standpunkt: Für einen offenen Wald
Wir von Veloplus setzen uns für ein gesundes und nachhaltiges Naturerlebnis ein, bei dem alle Interessensgruppen den Wald fair nutzen können. Ein „Nein“ zum Waldgesetz bewahrt die Zugänglichkeit und sorgt dafür, dass Velofahrende den Zuger Wald auch in Zukunft geniessen können.
Weitere Informationen vom Referendums-Komitee zur Vorlage findest du hier:
Auch in Solothurn ist ein Bikeverbot unterwegs
Nicht nur in Zug droht schon bald eine Verschärfung des Waldgesetzes, sondern auch im Kanton Solothurn (Velojournal hat berichtet). Der Kanton überarbeitet derzeit sein Waldgesetz. Die in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesrevision hat Mountainbikerinnen und -biker in Solothurn aufgeschreckt.
«Das kantonale Solothurner Waldgesetz soll das Mountainbiken abseits von befestigten Waldstrassen verbieten. Dieses Verbot würde das Ende des Mountainbikesports bedeuten; sowohl für den Freizeit- und Breitensport als auch für den Leistungssport», teilt die IG Mountainbike des Kantons Solothurn mit.
Aktuell läuft eine Online-Petition um das geplante Bikeverbot zu verhindern. Die Solothurner Mountainbike-Begeisterten haben mit der Petition bereits über 12`000 Unterschriften gesammelt. Willst auch du die Petition unterstützen?
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