Veloplus unterstützt „Abstand ist Anstand“

Velofahrer werden oftmals zu knapp überholt. Pro Velo will dagegen vorgehen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Abstandsrichtwert von 1.50 m gesetzlich verankern zu lassen. Die Interpellation wurde aber vom Bundesrat bereits abgelehnt. Veloplus und weitere Unterstützer glauben trotzdem an die Kampagne und wollen die Bevölkerung auf einen Mindestabstand von 1.50 Meter sensibilisieren. Bei Veloplus kannst du in den Läden und im Onlineshop kostenlos Kleber zur Kampagne beziehen!

Jeder Velofahrer hat es früher oder später selbst erlebt. Ein Auto rast viel zu nah vorbei und aus Reflex zieht man den Lenker Richtung Randstein. Wenn es dumm läuft, bringt einem dieses Manöver zu Fall. Das muss nicht sein. Denn Abstand führt nicht nur zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr, Abstand bedeutet auch Anstand gegenüber den anderen Verkehrsteilehmer. Wir von Veloplus unterstützen die Kampagne von Pro Velo und hoffen, dass in Zukunft mit Respekt überholt wird.

Kein Gesetz

Rund zwei Drittel aller Radfahrer geben an, dass sie regelmässig zu eng überholt werden. Bis heute gibt es kein Gesetz, das dem Autofahrer vorschreibt, mit welchem Abstand er den Velofahrer überholen soll. Vielmehr steht im Strassenverkehrsgesetz geschrieben, dass derjenige, der überholt, besondere Rücksicht auf die restlichen Verkehrsteilnehmer nehmen soll. Pro Velo Schweiz will der schwammigen Gesetzesgrundlage entgegenwirken. Mit der Kampagne „Abstand ist Anstand“ folgt Pro Velo Vorbildern aus dem Ausland. Denn sowohl in Belgien, in den Niederlanden und auch in Polen muss man von Gesetzes wegen mit einem Abstand von mindestens einem Meter überholen. Portugal und Spanien gehen sogar noch einen Schritt weiter und definieren einen Mindestabstand von 1.50 Meter.

Abstand ist Anstand

Mit einer Interpellation ist das Thema auch in der Schweiz endgültig in den nationalen Fokus gerückt. Die Kampagne „Abstand ist Anstand“ wurde  bereits vor einem Jahr von der den Mitgliedern des Thurgauer Regionalverbandes von Pro Velo ins Leben gerufen. Gerade in den ländlichen Gebieten teilen sich die Autofahrer, die Strassen mit vielen Genussradlern, Sportlern und Schülern auf dem Velo. Die oftmals hohen Tempi machen knappe Überholmanöver besonders gefährlich. Begonnen hat die Kampagne mit Postkarten und Kleber, einer Facebook-Seite und einer Homepage. In der Zwischenzeit unterstützt auch der Dachverband, weitere Regionalverbände und neu auch Veloplus die Kampagne, wobei sich Pro Velo Thurgau immer noch als Kampagnenverantwortlicher zeigt.

Politischer Vorstoss

Die Interpellation Anfang Dezember 2017 wurde von allen grossen Parteien wie SP, CVP, SVP, FDP, GLP, BDP und den Grünen angenommen. Das zeigt: das Anliegen ist von Bedeutung. Der Bundesrat vertritt jedoch eine etwas andere Meinung. Am 14. Februar lehnt der Bundesrat die Interpellation ab. Begründet wird das „Nein“ vom Bundesrat folgendermassen:

Der Bundesrat sei sich der hohen Verletzlichkeit von Velofahrenden durchaus bewusst, jedoch ist er sich einig, dass die heutige Rechtsgrundlage (Art. 35 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]) vollkommen ausreiche. Ausserdem wäre ein konkreter Mindestabstand schwierig durchzusetzen, da dieser nicht kontrollierbar wäre. Durch Velostreifenmarkierungen auf der Strasse würde der Automobilist ausserdem auf einen Minimalabstand sensibilisiert werden. Veloverbände haben, gemäss Stellungsnahme des Bundesrates, die Möglichkeit, Sensibilisierungsprojekte beim Fond für Verkehrssicherheit einzureichen.

In Deutschland wurden aber bereits erste Tests mit Geräten, die den Überholabstand messen, durchgeführt. Das zeigt, dass entgegen der Meinung des Bundesrates der Abstand gemessen werden kann und so gesetzeswidriges Überholen geahndet werden könnte.

Pro Velo Schweiz hält weiterhin an der Kampagne „Abstand ist Anstand“ fest, dies mit der Begründung, dass die Strassenmarkierungen für Velofahrer nur sporadisch und nicht flächendeckend vorhanden seien. Ausserdem werden Velofahrer trotzdem viel zu knapp überholt. Man könne nicht warten, bis genug breite Radstreifen aufgemalt werden.

Pro Velo Thurgau

Der Initiator der Kampagne Pro Velo Thurgau ist ein kleiner Verein, der den grössten Teil seiner Mittel in Velofahrkurse für Kinder investiert. Für grosse nationale Kampagnen ist der Verein auf fremde Hilfe angewiesen. Mit Spenden möchte Pro Velo Thurgau sich nicht nur für ein verbindliches Gesetz engagieren, sondern auch dafür sorgen, dass die Botschaft „Abstand ist Anstand“ im ganzen Land gehört wird. Es steht also allen Privatpersonen oder Organisationen offen, sich daran zu beteiligen. Da wir von Veloplus dieses Anliegen teilen, können die Kampagnen-Sticker ab Ende Februar in allen Veloplus-Läden und im Onlineshop (Art. 1042037) kostenlos bezogen werden.

Wir werden dich weiter über „Abstand ist Anstand“ auf dem Laufenden halten.

Das kleine Überhol-Einmaleins

Halte als Velofahrer rund 70 bis 100 cm Abstand vom rechten Strassenrand. So rückst du ins Gesichtsfeld der Autofahrer. Auch bei engen Stellen kannst du diesen Abstand einhalten. In Kreiseln und beim Linksabbiegen hast du das Recht, von der rechten Strassenseite abzuweichen. Durch das Fahren in der Mitte der Fahrspur verhinderst du, dass du überholt wirst. Als Autofahrer wechselst du beim Überholen, wenn immer möglich, am besten die Spur. Achtung bei Engpässen wie Inseln, vor unübersichtlichen Kurven oder bei Gegenverkehr solltest du besser nicht überholen. Auch wenn du in Kürze abbiegen möchtest, ist das Überholen etwas heikel. Warte lieber einmal zu viel, als dass es einen Unfall gibt. Wenn genug Platz vorhanden ist, schalte am besten in einen hohen Gang und überhole gemütlich. Ein laut aufbrausender Motor wirkt für viele Velofahrer einschüchternd.

Willst du die Kampagne „Abstand ist Anstand“ unterstützen? Dann hole Ende des Monats einen Kleber im Veloplus-Laden in deiner Nähe oder im Onlineshop. Klebe diesen im Anschluss auf dein Auto, Motorrad, Velo oder Briefkasten und bekenne Farbe!

Falls Du die Kampagne finanziell unterstützen willst, nachfolgend die Kontoangaben von Pro Velo Thurgau:

PRO VELO THURGAU
8500 Frauenfeld
PC-Konto: 85-463535-0
oder IBAN:
CH42 0900 0000 8546 3535 0
Vermerk: „Abstand ist Anstand“

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