Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für E-Bikes und Lastenvelos. Diese sollen mehr Sicherheit im Strassenverkehr schaffen und den wachsenden Bedürfnissen von Nutzer:innen gerechter werden.
Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr verschiedene neue Regeln für E-Bikes und Lastenvelos beschlossen, welche per 1. Juli 2025 in Kraft treten. Pünktlich gibt’s hier demnach die Übersicht über die neue Gesetzgebung:
Neue Gewichtsklassen und Fahrzeugkategorien
Für elektrische Lastenvelos gibt es mit den «schweren Motorfahrrädern» neu eine eigene Kategorie: Zu den «schweren Motorfahrräder» zählen XL-Lastenräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h, die künftig bis zu 450 kg Gesamtgewicht schwer sein dürfen. Gleichzeitig wird das zulässige Gesamtgewicht der bisherigen «leichten Motorfahrräder» von 200 auf 250 kg angehoben. Für die neue Kategorie der schweren Motorfahrräder gilt, gleich wie für schnelle E-Bikes eine Helm- und Kontrollschildpflicht.
Die drei Kategorien im Überblick
Leicht-Motorfahrräder
- Motorleistung: max. 500 W
- Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: bis 25 km/h (Pedelecs, Cargo E-Bikes)
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung (Elektromotor): bis 20 km/h (E-Trottinette, E-Moped)
- Gesamtgewicht: max. 250 kg
- Kein Führerausweis erforderlich (ab 16 Jahren)
- Kein Kontrollschild
- Helm empfohlen
Schnelle Motorfahrräder
- Motorleistung: max. 1000 W
- Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h (S-Pedelecs)
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung: 30 km/h (klassische Mofas, E-Mofas)
- Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Mofakontrollschild erforderlich
- Helmpflicht
Schwere Motorfahrräder
- Motorleistung: max. 2000 W
- Höchstgeschwindigkeit mit oder ohne Tretunterstützung: 25 km/h (Cargo E-Bikes)
- Gesamtgewicht: 250- 450 kg
- Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Mofakontrollschild erforderlich
- Helmpflicht

Kindertransport leicht gemacht
Auch für den Transport von Kindern in Lastenrädern gibt es neue Regelungen bzw. Lockerungen: In der Box eines Cargobikes dürfen ab dem 1. Juli vier anstatt wie bis anhin zwei Kinder transportiert werden, sofern das Lastenvelo auch über so viele geschützte Kindersitzplätze mit entsprechenden Sicherheitsgurten verfügt. Weiter hat der Bundesrat eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Gemeinden Parkplätze für Velos mit Anhängern wie für Cargobikes einrichten können.

Neue Signalisierungen
Das Verkehrssymbol «Fahrrad» umfasst neu nicht nur klassische Velos, sondern auch alle Unterkategorien von Motorfahrrädern – also langsame und schnelle E-Bikes, E-Trottinetts mit maximal 20 km/h sowie sämtliche Lastenvelos. Gleichzeitig wird das Fahrverbot für Mofas strikter ausgelegt: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen schnelle E-Bikes und schwere Cargobikes über 250 kg Gewicht auf entsprechend signalisierten Strecken auch mit ausgeschaltetem Motor nicht mehr fahren. Dafür können die Kantone und Gemeinden die Radwegpflicht für diese Fahrzeugtypen aufheben.

Überblick über E-Bike-Gesetze und Verkehrsregeln
Im E-Bike-Ratgeber von Veloplus bieten wir dir einen umfassenden Überblick über E-Bike-Kategorien, Antriebssysteme, Gesetze und Verkehrsregeln, Wartung und Pflege, Reichweite, Transport und viele weitere Themen. Die gesetzliche Lage und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften im Überblick findest du hier:

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21 Kommentare
6. Juni 2025
Kleine Korrektur: e-Trottis dürfen weiterhin max 20km/h fahren.
Aus der Tabelle von astra.admin.ch:
25 km/h
Elektromotor oder elektrische Tret-
unterstützung
Elektrotrottinette nur 20 km/h
10. Juni 2025
Hoi Mättu
Besten Dank für den Input. Da hast du natürlich Recht und es hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Wir haben den entsprechenden Punkt in der Tabelle korrigiert.
Beste Grüsse, das Veloplus-Team
6. Juni 2025
Noch komplizierter geht nicht‘s und wer kontrolliert diese Neuen Regeln. MTB
6. Juni 2025
Da steht auf der Tafel jedoch genau das Gegenteil. Nur mit ausgeschaltetem Motor darf man durchfahren.
Sehe ich das falsch?
10. Juni 2025
Hoi Tim
Da hast du Recht. Auf dem Bild ist noch die alte Tafel zu sehen, die ab 1. Juli nicht mehr gültig ist. Das war wohl etwas missverständlich bebildert. Wir haben dies jetzt in der Bildlegende noch etwas deutlicher hervorgehoben.
Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team
6. Juni 2025
Im folgenden geht es nur um die Kategorie ‚Leicht-Motorfahrräder‘. Dass der Bundesrat die E-Trottinettes und E-Scooter dieser Kategorie zuordnete, zeigt klipp und klar, dass er NICHT DIE GERINGSTE AHNUNG davon hat, was an der Front, dh. insbesondere in Mischzonen und auf den Trottoirs abgeht. Die meisten Missachtungen von Verkehrsregeln werden durch die Fahrerinnen und Fahrer, meist schwarz gekleidet, mit Kapuze, aber sicher ohne Helm, verursacht. Wenn ich mit dem langsamen E-Bike mit 25 km/h unterwegs bin, werde ich oft von Trotti- oder Scooterfahrern, meist männlich, überholt. Diese Fahrzeuge sind also, ob privat oder gemietet, frisiert – ein weiterer Regelverstoss. Noch wichtiger: Diese Vehikel können mit einer einfachen Handbewegung, also OHNE Tretunterstützung, auf die Höchstgeschwindigkeit beschleunigt werden. Sie sind also KEINE FAHRRÄDER, sondern Motorfahrzeuge, wie Autos und Motorräder. Daraus folgt, dass diese Vehikel, wiederum privat oder gemietet, mit einem gut lesbaren – und fotografierbaren – Kontrollschild ausgerüstet werden müssen. Wenn der Bundesrat in dieser Sache nicht handelt, leistet er einen gefährlichen Beitrag zur Erhöhung der bereits vorhandenen Disziplinlosigkeit im öffentlichen Raum.
Ich ersuche die Blog-Verantwortlichen darum, diesen Kommentar an die Bundeskanzlei weiterzuleiten.
12. Juni 2025
Guten Tag Heinz
Vielen Dank für deinen Kommentar. Du hast Recht, dass die Regeln / Gesetzgebung bzgl. E-Scootern noch nicht wirklich ausgereift ist und es da sicher noch Optimierungspotenzial gibt. Wir werden sicher auch noch den Kontakt zum ASTRA suchen, um auch noch weitere Details zu den neuen Gesetzen zu klären, da der Blog und die vielen Kommentare gezeigt haben, dass es hier noch einiges an Klärungsbedarf gibt.
Freundliche Grüsse,
Béla
6. Juni 2025
Wann folgt endlich die obligatorische Helmtragpflicht für alle Velo/Fahrrad/E-Scooter etc. etc. Man führt Statistiken aber ohne verbesserte Verkehrssicherheit punkto Verletzungsgefahr.
11. Juni 2025
Hallo Ernst
Danke für deinen Kommentar. Die Debatte um die Helmpflicht wird schon ziemlich lange geführt. Auch wir haben bereits darüber berichtet (siehe hier). Aktuell beschränkt sich die Velohelmpflicht auf schnelle E-Bikes und eine generelle Helmpflicht ist nicht geplant.
Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team
7. Juni 2025
Endlich wird sie abgeschafft diese 20km/h Regel für E-Scooter in der Schweiz, dieser Sonderfall in Europa.
11. Juni 2025
Hallo Michael
Leider hat sich da ein Fehler eingeschlichen, den wir mittlerweile korrigiert haben (siehe Kommentar oben). Somit ist für E-Scooter nach wie vor die 20 km/h Limite in Kraft.
Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team
7. Juni 2025
Hoi zäme
Ihr schreibt, hier* stehen sämtliche Regeln. Was dort steht, widerspricht aber zT dem was auf der zuvor gelesenen Seite stand (Regeln ab Jul.25**).
zB schnelle eBikes im Mofaverbot mit ein/ausgeschaltetem Motor
Bitte ganze Seite prüfen/nachführen
Gruss, Nik
* https://www.veloplus.ch/kompetenz/e-bikes-ratgeber/sicherheit-und-verkehrsregeln/
** https://blog.veloplus.ch/2025/06/02/neue-regeln-fuer-e-bikes-und-lastenvelos-ab-juli-2025/
12. Juni 2025
Hallo Nik
Besten Dank für den Input. Ich bin aktuell noch an der Überarbeitung der Seite dran und werde auch noch Abklärungen beim ASTRA machen. Hier im Blog sind mal die wichtigsten Neuerungen drin und unsere Ratgeber-Seite wird ebenfalls bald auf dem neusten Stand und umfassend überarbeitet sein. Bis auf die von dir erwähnte Regelung und die noch nicht nachgetragenen Updates ab Juli 2025, sollte die Seite aber aktuell sein.
Beste Grüsse,
Béla
10. Juni 2025
Danke für den hilfreichen Artikel! In welche Kategorie fällt dann ein Chike (dreirädriges e-Bike mit 2 geschützten Kindersitzplätzen)?
12. Juni 2025
Guten Tag Jakob
Die Anzahl der Räder ist grundsätzlich nicht der entscheidende Faktor, in welche Kategorie ein Motorfahrrad eingeordnet wird. Wichtig ist die Motorenleistung und das Gewicht. Ist ein Cargobike weniger als 250 Kg, eine maximale Motorenleistung von 500 Watt und maximal 25 Km/h Tretunterstützung gehört es noch in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder. Im Zweifelsfall würde ich diese Angaben noch beim Hersteller prüfen oder beim Strassenverkehrsamt nachfragen.
Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team
11. Juni 2025
Völlig blödsinnige Bestimmungen………
Und sehr unübersichtlich
11. Juni 2025
Habe ich das richtig verstanden? Die striktere Auslegung des Fahrverbots für Mofas ab Juli bedeutet, dass schnelle E-Bikes und schwere Cargobikes nicht mehr auf klassischen Radwegen fahren dürfen, richtig?
12. Juni 2025
Hallo Andreas
Nicht ganz richtig, aber fast. Schnelle und schwere Motorfahrräder (schnelle E-Bikes und Cargobikes ab 250 Kg) sind sowohl der Kategorie der Fahrräder als auch der Kategorie der Motorfahrräder zugeordnet. Nur wenn Motorfahrräder durch ein Schild ausdrücklich verboten sind, dürfen schnelle und schwere Motorfahrräder den Weg nicht benutzen. Unser E-Bike-Ratgeber ist auf dem neusten Stand und dort sind die Gesetze im Detail aufgeführt (siehe hier). Dort ist auch die Übersichtstabelle verlinkt, auf der alle Signalisationsschilder im Detail aufgeführt sind (siehe hier).
Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team
11. Juni 2025
ist das mit den aufteilung und nummerpflicht für gargovelos ganze schweiz, in basel wissen sie von nichts? würde mich auch wundern
12. Juni 2025
Guten Tag
Die neuen Gesetze gelten schweizweit. Das Nummernschild ist aber erst ab dem 1. Juli Pflicht und nur für die Kategorie der schnellen Motorfahrräder (wie bisher) und der neuen Kategorie der schweren Motorfahrräder. In diese Kategorie gehören aber nur Cargovelos ab einem Gewicht von 250 Kg und mehr als 500 Watt Motorenleistung.
Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team
21. Juni 2025
Ein E-Bike darf 45km/h schnell fahren, hat durch sein Gewicht einen Bremsweg von einem «Tanker“ und man darf mit einem Pseudohelm fahren!
So, nun hat man aber ein Mofa. Das Gewichsmässig schwerer ist, durchdas einen kürzeren und sicheren Bremsweg hat und man muss einen Motorradhelm tragen, aber ich darf nur höchstens 30km/h fahren!
Wo ist da die Logik??? oder ist da die Fahrrad-und Umweltloby am Werk?
Schnelle und langsame Grüsse
MaSch