Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für E-Bikes und Lastenvelos. Diese sollen mehr Sicherheit im Strassenverkehr schaffen und den wachsenden Bedürfnissen von Nutzer:innen gerechter werden.
Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr verschiedene neue Regeln für E-Bikes und Lastenvelos beschlossen, welche per 1. Juli 2025 in Kraft treten. Pünktlich gibt’s hier demnach die Übersicht über die neue Gesetzgebung:
Neue Gewichtsklassen und Fahrzeugkategorien
Für elektrische Lastenvelos gibt es mit den «schweren Motorfahrrädern» neu eine eigene Kategorie: Zu den «schweren Motorfahrräder» zählen XL-Lastenräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h, die künftig bis zu 450 kg Gesamtgewicht schwer sein dürfen. Gleichzeitig wird das zulässige Gesamtgewicht der bisherigen «leichten Motorfahrräder» von 200 auf 250 kg angehoben. Für die neue Kategorie der schweren Motorfahrräder gilt, gleich wie für schnelle E-Bikes eine Helm- und Kontrollschildpflicht.
Die drei Kategorien im Überblick
Leicht-Motorfahrräder
- Motorleistung: max. 500 W
- Höchstgeschwindigkeit mit Trerunterstützung: bis 25 km/h (Pedelecs, Cargo E-Bikes)
- Höchstgeschwindigkeit ohne Trerunterstützung (Elektromotor): bis 25 km/h (E-Trotinette, E-Moped)
- Gesamtgewicht: max. 250 kg
- Kein Führerausweis erforderlich (ab 16 Jahren)
- Kein Kontrollschild
- Helm empfohlen
Schnelle Motorfahrräder
- Motorleistung: max. 1000 W
- Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h (S-Pedelecs)
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung: 30 km/h (klassische Mofas, E-Mofas)
- Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Mofakontrollschild erforderlich
- Helmpflicht
Schwere Motorfahrräder
- Motorleistung: max. 2000 W
- Höchstgeschwindigkeit mit oder ohne Tretunterstützung: 25 km/h (Cargo E-Bikes)
- Gesamtgewicht: 250- 450 kg
- Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Mofakontrollschild erforderlich
- Helmpflicht

Kindertransport leicht gemacht
Auch für den Transport von Kindern in Lastenrädern gibt es neue Regelungen bzw. Lockerungen: In der Box eines Cargobikes dürfen ab dem 1. Juli vier anstatt wie bis anhin zwei Kinder transportiert werden, sofern das Lastenvelo auch über so viele geschützte Kindersitzplätze mit entsprechenden Sicherheitsgurten verfügt. Weiter hat der Bundesrat eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Gemeinden Parkplätze für Velos mit Anhängern wie für Cargobikes einrichten können.

Neue Signalisierungen
Das Verkehrssymbol «Fahrrad» umfasst neu nicht nur klassische Velos, sondern auch alle Unterkategorien von Motorfahrrädern – also langsame und schnelle E-Bikes, E-Trottinetts mit maximal 20 km/h sowie sämtliche Lastenvelos. Gleichzeitig wird das Fahrverbot für Mofas strikter ausgelegt: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen schnelle E-Bikes und schwere Cargobikes über 250 kg Gewicht auf entsprechend signalisierten Strecken auch mit ausgeschaltetem Motor nicht mehr fahren. Dafür können die Kantone und Gemeinden die Radwegpflicht für diese Fahrzeugtypen aufheben.

Überblick über E-Bike-Gesetze und Verkehrsregeln
Im E-Bike-Ratgeber von Veloplus bieten wir dir einen umfassenden Überblick über E-Bike-Kategorien, Antriebssysteme, Gesetze und Verkehrsregeln, Wartung und Pflege, Reichweite, Transport und viele weitere Themen. Die gesetzliche Lage und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften im Überblick findest du hier:

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