Jetzt ist es fix: Das Veloweggesetz ist gesetzlich verankert!

Der Nationalrat hat die letzten Differenzen beim Veloweggesetz aus dem Weg geräumt. Das Gesetz nahm am Freitag mit der Schlussabstimmung im Parlament die letzte Hürde. Nun haben die Kantone und Gemeinden einen klaren Auftrag.

Sieben Jahre nach der Lancierung der Velo-Initiative durch Pro Velo Schweiz und andere Organisationen, darunter Veloplus, und dreieinhalb Jahre nach der klaren Annahme des Bundesbeschlusses Velo durch die Stimmbevölkerung hat mit dem Nationalrat nun auch die zweite Kammer dem Veloweggesetz zugestimmt. Es verpflichtet die Kantone, innert fünf Jahren ein Velowegnetz zu planen und dieses innert weiteren 15 Jahren zu realisieren. Das Gesetz definiert verschiedene Grundsätze, wie dies zu erfolgen hat: Velowegnetze müssen zusammenhängend und durchgehend sein, die Wege sollen sicher und attraktiv sein. Hier besteht in vielen Kantonen und Städte grosser Handlungsbedarf.

Auch die Velo-Allianz Cycla Cycla (Zusammenschluss von 48 Organisationen und Unternehmen, die sich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Veloverkehr zum Ziel gesetzt haben; darunter auch Veloplus) freut sich über das klare Ja der Bundesversammlung zum Veloweggesetz (VWG). Nach dem deutlichen Volks-Ja zum Verfassungsartikel 2018 und der jetzigen Zustimmung des Parlaments erwartet die Velo-Allianz eine konsequente Umsetzung der Vorgaben. Cycla-Präsidentin Marianne Maret: „Das Parlament hat heute einen Meilenstein gesetzt für das Velo in der Schweiz. Es gibt jetzt einen unmissverständlichen Auftrag an den Bund, die Kantone und Gemeinden, die Infrastruktur für das Velofahren zu verbessern.“

Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer (Bildmitte) freut sich mit Vertreter:innen der Velolobby über die gesetzliche Vollendung des Veloweggesetzes.

Kein Restflächendenken mehr

Allzuoft ist die Veloinfrastruktur bruchstückhaft, zu schmal oder fehlt gänzlich. Für Pro Velo-Präsident und Nationalrat Matthias Aebischer ist daher klar: „Die Zeit des Restflächendenkens ist jetzt vorbei. Velowege und Abstellplätze müssen wie die Auto- und öV-Infrastruktur vollwertig und in der nötigen Qualität geplant und gebaut werden. Es geht jetzt nicht mehr, Velos auf Restflächen zu verweisen oder einfach ein gelbes Piktogramm aufzumalen.“

In der Pflicht ist jedoch auch der Bund. Denn wo der Bund selber baut, etwa bei Autobahnanschlüssen, werden vorbildliche und attraktive Lösungen erwartet. Entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen sollen die Möglichkeiten, den Veloverkehr niveaufrei zu führen, ausgeschöpft werden. Bei der Finanzierung der Veloinfrastruktur fordert Pro Velo zudem, dass zumindest befristet höhere Bundesbeiträge – auch ausserhalb der Agglomerationen – fliessen, um den grossen Nachholbedarf zu decken.

Das Veloweggesetz

Der Bundesbeschluss Velo zur Änderung des Art. 88 der Bundesverfassung wurde am 23. September 2018 von allen Kantonen und 73.6 % der Stimmenden angenommen. Die grösste Zustimmung erfuhr die Vorlage im Kanton Waadt (86.3 %), die schwächste im Kanton Obwalden (57.2 %). Der Bundesbeschluss war der direkte Gegenvorschlag zur Velo-Initiative, die von Pro Velo Schweiz zusammen mit anderen Organisationen im Jahre 2015 lanciert worden war. Die Initiative wurde im Frühling 2016 eingereicht und im Anschluss an den Parlamentsbeschluss über den direkten Gegenvorschlag zurückgezogen.


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3 Kommentare

Susanne Szabo
1. April 2022

Was für ein Fest! Man ist ja mit wenig zufrieden! Im Jahr 2042 – solange dürfen sich die Kantone für die Umsetzung Zeit lassen- bin ich 79 und hoffe, dass ich dann zum Velofahren noch fit genug bin. Bis dahin düsen wir vielleicht schon mit Drohnen durch die Lüfte.

Grossenbacher Peter
1. April 2022

Guten Tag
Bedanke mich bei Velo Plus für den
Einsatz der geleistet wurde.
Jetzt muss der nächste Schritt getan werden
damit es vorwärts geht.
Jetzt muss dringend darauf gesetzt werden
dass bei den Bauprojekten die auch Velofahrer
betreffen ( Strassenbau Städtebau etc.)
eine Kommission die Velofahrer vertritt
beigezogen werden muss.
Wenn man aber die Strassenbauer ( Gemeinden Kantone Bund ) so wie jetzt weiter machen lässt
wird vermutlich nicht viel Umgesetzt.
Nur ein Beispiel. Die Behindertenkonvention.
Da ist die CH auch beigetreten und sich verpflichtet sie umzusetzen. Gemacht null.
Ich werde das Gefühl nicht los das es mit dem Velogesetz auch so ergehen wird wenn man
nicht direkt mitreden kann.
Ein Beispiel wie es rauskommt ist der Neue
Autobahnanschluss im Heimberg bei Thun Nord.
Gefährlicher hätte man den Weg über die roten
Flächen nicht anlegen können.
Mit freundlichem Gruss
Peter Grossenbacher

Thierry Dasen
4. April 2022

Gehe zwar nur auf die 60 zu, finde aber auch wie S. Szabo, dass 20 Jahre für die Umsetzung sehr lange sind. Der Bund muss bei den Kantonen und Gemeinden mit Akribie und Druck kontrollieren, damit auch echte Fortschritte erzielt werden können. Pro Velo, VCS usw. müssen ein Auge auf die Bauprojekte halten und nötigenfalls eingreifen. Das hat sich bisher bewährt. Langfristig ist es auch für die Auto- und Strassenbau-Lobby ein Vorteil, wenn mehr Menschen zu Fuss oder mit dem Velo auf einer sichereren Infrastruktur unterwegs sind und so den Motorisierten mehr Verkehrs- und Parkfläche lassen.

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