Das Veloweggesetz geht in die nächste Runde

Im Mai hat der Bundesrat das fertige Veloweggesetz den Räten präsentiert. Gestern hat nun der Ständerat als erster Rat über das neue Gesetz debattiert. Bis auf einige Punkte folgt der Ständerat weitgehend den vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorschlägen.

Am 23. September 2018 nahm das Schweizer Stimmvolk den «Bundesbeschluss Velo» mit einem souveränen Ja-Stimmenanteil von 74 Prozent an. In einigen Kantonen stimmten fast 90 Prozent dafür. Damit erhielt der Bund den Auftrag, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Gleichzeitig erhielt er das Recht, Massnahmen der Kantone und Dritter zu unterstützen und zu koordinieren.

Nachdem Vernehmlassungsverfahren und der Präsentation des ausgearbeiteten Gesetzes im Mai (Veloplus hat berichtet), sind nun der Stände- und Nationalrat am Zug. Als erster Rat hat der Ständerat über den Gesetzesentwurf diskutiert und ihn schlussendlich mit 38 zu 4 Stimmen angenommen. Nur die SVP wollte schlussendlich eine Rückweisung der Vorlage, hatte aber im Ständerat keine Chance damit.

Im Ständerat gab es in der Diskussion Befürchtungen, dass den Kantonen zu viele neue Verpflichtungen auferlegt würden.

Auch für Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer ist gemäss Medienmitteilung von Pro Velo das Gesetz eine gelungene Umsetzung des Verfassungsartikels: „Es ist erfreulich, dass auch der Ständerat die zentralen Elemente des Gesetzes unterstützt. Das Velowegnetz wird damit dichter, attraktiver und sicherer.“ Bei Pro Velo ist man sich jedoch auch einig, dass einige unnötige Abschwächungen im Gesetz im Nationalrat korrigiert werden sollten.

So hat der Ständerat die Planungsgrundsätze sowie die Ersatzpflicht abgelehnt. Die Ersatzpflicht sieht vor, dass Velowegnetze oder Teile davon ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Im Ständerat gab es in der Diskussion Befürchtungen, dass den Kantonen zu viele neue Verpflichtungen auferlegt würden.

Auch das Verbandsbeschwerderecht für Fachorganisationen, wie es sich im Fuss- und Wanderweggesetz bewährt hat, wurde vom Ständerat aus dem Veloweggesetz gestrichen. Die Absicht des Bundesrates, Organisationen wie «Pro Velo Schweiz» ein Beschwerderecht einzuräumen, um Velo-Interessen bei Strassenplanungen durchzusetzen, ist in der zuständigen Verkehrskommission des Ständerats auf Widerstand gestossen. Für Aebischer von Pro Velo sind diese Abschwächungen der Vorlage unverständlich und er will sich im Nationalrat nun dafür einsetzen, dass diese rückgängig gemacht werden.


Das waren die Grundsätze des Bundesbeschluss über die Velowege. Nun entsteht daraus ein Gesetz.

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