Bundesrat stellt das neue Veloweggesetz vor

Der Bundesrat hat am 19. Mai das fertige Veloweggesetz präsentiert. Es entspricht weitgehend der Vernehmlassungsvorlage von 2020. Die Landesregierung empfiehlt dem Parlament, dem neuen Gesetz zuzustimmen.*

*ein Beitrag von Fabian Baumann, Redaktor bei unserem Medienpartner Velojournal.

An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat das Veloweggesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Magistraten empfehlen den eidgenössischen Räten, dem Gesetz zuzustimmen. «Ein gutes und sicheres Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

Sicher, durchgehend, attraktiv

Mit dem Veloweggesetz nimmt der Bund die Kantone in die Pflicht. Die Planung und Umsetzung von Velowegnetzen wird künftig rechtsverbindlich. Die Kantone und Gemeinden sollen die Planung und Umsetzung rasch vorantreiben. Der Bundesrat schlägt dazu eine Planungsfrist von fünf Jahren und eine Umsetzungsfrist von 20 Jahren vor.

Das neue Gesetz enthält verschiedene Qualitätsziele. Radwege sollen insbesondere durchgehend, direkt, sicher – wo möglich vom motorisierten Verkehr und von Fussgängerinnen und Fussgängern getrennt –, einheitlich und attraktiv sein. Der Bundesrat weist indes darauf hin, dass das neue Gesetz die Hoheit der Kantone bei der Umsetzung nicht einschränke.

Radfahrer demonstrieren mit Badenudeln auf dem Gepäckträger für mehr Abstand beim Überholen.
Velofahrende demonstrieren mit Badenudeln auf dem Gepäckträger für mehr Abstand beim Überholen. Wenn die Radwege dereinst gut und sicher sind, sind solche Aktionen nicht mehr notwendig. (Foto: Franziska Scheidegger)

Ersatzpflicht für Radwege

Der Bund führt mit dem Veloweggesetz eine Ersatzpflicht für Veloinfrastruktur ein. Das Gesetz sieht vor, dass Velowegnetze oder Teile davon ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Die Landesregierung gewährt den Kantonen aber ein Schlupfloch. So steht es laut Gesetz den Kantonen offen, Ausnahmen vorzusehen, falls ihnen eine allgemeine Ersatzpflicht zu weit geht.

Das Veloweggesetz verpflichtet neben den Kantonen auch den Bund. Bundesstellen müssen künftig das Velo bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Ferner soll der Bund Kantone und Gemeinden bei Planung von Radwegen- und -netzen unterstützen. Zudem kümmert sich der Bund um die Information der breiten Öffentlichkeit.

Pro Velo erfreut

Der nationale Interessenverband der Radfahrerinnen und -fahrer, Pro Velo Schweiz, zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut. «Das neue Veloweggesetz ist eine klare Aufforderung des Bundesrates an die Kantone und Gemeinden, mit der Förderung des Veloverkehrs entschieden vorwärtszumachen», sagt Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Der derzeitige Veloboom zeige, dass die Bevölkerung mehr Velofahren wolle. Doch dazu brauche es attraktive, zusammenhängende und sichere Wegnetze.

Nicht alle Forderungen erfüllt

Der Bundesrat ging bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs auf während der Vernehmlassung gestellte Forderungen ein. Einige zentrale Forderungen wurden aber nicht berücksichtigt. So forderten zahlreiche Kantone, Parteien und Verbände, dass der Bund Veloinfrastrukturen auf Kantons- und Gemeindeebene mitfinanziert (siehe auch Interview mit Cycla-Präsidentin Marianne Maret in Velojournal 3/2021). Der Bund will sich auch nicht zur Ausarbeitung einer nationalen Velostrategie verpflichten, wie das unter anderem Pro Velo in der Vernehmlassung gefordert hatte.  

Um ähnlich viele Menschen hierzulande aufs Velo zu bringen wie in Dänemark oder den Niederlanden brauche es mehr als das Veloweggesetz, heisst es dazu bei Pro Velo Schweiz. Darum fordert der Verband vom Bund eine Gesamtstrategie, wie er das Radfahren in der Schweiz fördern will.

Der Veloweg zum Gesetz
Am 23. September 2018 nahm das Schweizer Stimmvolk den «Bundesbeschluss Velo» mit knapp drei Viertel aller Stimmen an. In einigen Kantonen stimmten fast 90 Prozent dafür. Damit erhielt der Bund den Auftrag, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Gleichzeitig erhielt er das Recht, Massnahmen der Kantone und Dritter zu unterstützen und zu koordinieren.

10 Kommentare

Kid
27. Mai 2021

Nun sind drei Jahren vergangen und während dieser Zeit ist nicht viel passiert das Velofahren in den Städten und vorallem in der Stadt Zürich sicherer zu machen. Neubauten von Wohn,- und Bürokomplexen werden im nu hochgezogen. Aber um ein Nationales Velostrassennetz fertig zustellen braucht es noch mind. 50 Jahren.

Richard Dähler
3. Juni 2021

Neues Velogesetz:
Ich hoffe, meine Urenkel werden die vollständige Umsetzung erleben, aber vielleicht ist bis dann der geordnete Drohnenverkehr wichtiger.
Die geforderte Beteiligung des Bundes an die Kosten zeigt einen längst nicht mehr wahrgenommene Aufgabenteilung, statt dessen Vermischung. Die Kantone können sich nicht genug und ohne Unterlass über die Einmischung des Bundes beklagen, verlangen aber von ihm hemmungslos Geld für kantonale Aufgaben.

Pierre
4. Juni 2021

In den letzten 20 Jahren praktisch nichts getan und jetzt noch einmal 20 Jahre mit der Umsetzung warten !? Mit dem dichten motorisierten Verkehr gibt es nur noch einen Weg: Entflechten ! Das Miteinander ist eine Illusion, denn unsere Strassen sind zu wenig breit. Aber bitte gebt mit der Umsetzung Gas !

Peter Egloff
4. Juni 2021

Das ist ein sehr guter Anfang. Jetzt müssten einfach noch die Bauvorschriften angepasst werden. Sowohl bei Häusern wie auch bei Wohnungskauf resp. Bau muss immer auch ein Parkplatz ausserhalb und/oder in einer Einstellhalle für Autos zugekauft resp. gebaut werden. Das ist in den meissten Kantonen Vorschrift. Von anständigen Veloparkplätzen resp. genügend Velo-Parkings und Unterständen spricht in diesem Zusammenhang niemand. Warum??

Myriam
5. Juni 2021

Noch immer ist für mich unklar: Was bedeutet ein ausgebautes Velonetz – werden Velos dann Schritt für Schritt (oder Umdrehung für Umdrehung) von den Strassen verbannt? Was ist mit den schnellen Rennvelos und E-Bikes? Und wie sieht die Umsetzung in den Bergen (Alpenpässe!) aus?

Fakt ist: Die heutigen Velowege sind grossmehrheitlich für Gemütlichfahrende konzipiert. Wer als Gümmeler mit 35 km/h unterwegs ist, braucht eine völlig andere Infrastruktur.

    Veloplus – Roger Züger
    7. Juni 2021

    Hoi Myriam
    Danke für deine Wortmeldung. Nun, in erster Linie geht es darum, dass die Gesetzeslage geschaffen wird, damit künftig eine sichere und zusammenhängende Veloinfrastruktur entstehen kann und bereits bei Bau von neuen Strassen/Infrastrukturen dem Velo mehr Beachtung geschenkt wird. Dies vor allem in urbanen und städtischen Gebieten, wo heute der Mischverkehr viel Unsicherheit für Velofahrende mit sich bringt. Aber auch der 2019 eröffnete Veloweg zwischen Göschenen und Andermatt, wo der Verkehr zugunsten des Velos entfelchtet wurde, steht für die neue Politik der Veloinfrastruktur. Falls du dich genauer zum Thema Veloweggesetz informieren möchtest, hilft dir diese Seite weiter: https://mail.google.com/mail/u/0/#inbox
    Beste Grüsse

Gabriela
8. Juni 2021

Der Bund mit seinen hehren Visionen. Wurde denn schon jemals ein strategisches Ziel effektiv umgesetzt? Seit Jahrzehnten werkelt er an Klimaschutz, der Reduktion des stetig wachsenden Landverbrauchs, der Begrenzung der fast unbeschränkten Mobilität etc. Leider ziemlich erfolglos – und so wird es wohl auch in Zukunft sein …

Severin
8. Juni 2021

Hallo Zusammen
Die Schweiz kann man nicht mit den Velo-Länder Dänemark oder Niederlande vergleichen. Stattdessen sollte man Zielorientierte Lösungen suchen, die in absehbarer Zeit auch umgesetzt werden können. Diese Ziele müssen mit allen Verkehrsteilnehmer koordiniert sein! Wenn man wie bsp. In der Stadt Bern unnötig Geld für “Rote Fahrradstreifen”- bsp Lorraine-Wankdorf ausgibt, so ist das der falsche Weg. Unsichere Fahrradfiasko wie die neue Situation auf der Lorrainebrücke ist für Velofahrer ein abdoltes Nogo!

Harry
9. Juni 2021

Die Idee an sich gut. Aber das umsetzen wird nicht einfach.
Zu wenig Platz. Unsere Strassen sind auch ohne Velostreifen schon zu knapp bemessen. Ausbau nicht möglich da Links und rechts schon alles eng verbaut ist.

Die pseudo Fahrradstreifen a la Kernfahrbahn ist eher gefährlicher als nützlich.

Auf dem Land kann man gut wenig genutzte Trottoirs gemeinsam nutzen… in der Stadt, wo es nötiger wäre, kann man das meist vergessen.

Die 1.5m Mindestabstand Idee ust zwar löblich…aber es fehlt der Platz.

Wir können uns nicht mit Velo Länder vergleichen… denn da hätte man vor 50 Jahren die weichen stellen müssen.

Andreas Graf
31. Juli 2021

Meine Beobachtung, was nach der Abstimmung „sichere Velowege in Zürich“ bisher geschehen ist am Beispiel Baslerstrasse:

– Der Vortritt der unbedeutenden Kreuzung beim Schlachthof wurde zugunsten der Velofahrer andersherum markiert. Bei den Kreuzungen mit Ampeln und Einspurstellen passierte nichts.
– Autoparkplätze in der Region Letzipark wurden entfernt.

Gefährlich und bescheiden:
– Velostreifen, die im Nichts enden oder in den Busch, an den Randstein, in Pfosten oder in parkierte Autos führen.
– Einspurstellen! Sie wurden nicht verändert und sind immer noch so gestaltet, das sie den Veloverkehr abdrängen.
– Strasseninseln! Zeugen aus der Vergangenheit, als Fussgänger auf Fussgängerstreifen noch nicht vortrittsberechtigt waren und in Etappen über vielbefahrene Hauptstrassen „juflen“ mussten, um nicht unter die Räder von 60km/h schnellen Autos und Lastwagen zu kommen. Alle müssten meiner Meinung nach schnellstmöglich zurückgebaut werden, weil sie Engstellen und Gefahrenbereiche für Velofahrer sind und ihre ursprüngliche Funktion durch Tempo 50, Vortritt auf Zebrastreifen, Fussgängerampeln und Zone 30 verloren haben.

Und so wünsch ich mir eine Velostrasse:
1. Geradeaus, vortrittsberechtigt, ohne Ampeln, Stop und Fussgängerstreifen.
2. Velo Schnellverkehr und PKW Langsamverkehr gemeinsam auf der selben Strasse.
3. Kernfahrbahn für alle Velos und zwei 2.2m breite Fahrstreifen am Strassenrand für PKWs bis 2m Breite.
4. PKWs dürfen nicht rechts überholen.
5. Veloschnellstrasse durchgehend von der Stadtgrenze Schlieren bis zu der Stadtgrenze Tiefenbrunnen. Und dito Wollishofen, HB, Stampfenbach Oerlikon.

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