Alles Wissenswerte über Veloregeln

Grundsätzlich gelten für Velofahrende die gleichen Verkehrsregeln wie für Automobilisten: Strassenschilder und Lichtsignale müssen befolgt werden, es gilt Rechtsvortritt und wer auf einem schnellen E-Bike unterwegs ist, muss sich auch an Tempolimits halten.

Velofahrende werden oft verdächtigt, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Velojournal hat deshalb eine Zusammenstellung aller für Velofahrer geltenden Regeln erarbeitet.

GRUNDSÄTZLICHES

  • Für alle Velofahrenden gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Kinder dürfen ein Fahrrad nur benützen, wenn sie die Pedale treten können.
  • Kinder bis 6 Jahre müssen beim Befahren von Hauptstrassen von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet werden.
  • Fussgänger dürfen Velowege benützen, wo Trottoir und Fussweg fehlen.
  • Autofahrerinnen dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Velostreifen fahren, sofern sie den Veloverkehr dadurch nicht behindern.
  • Schnelle E-Bikes gehören in die Kategorie «Mofas». Sie dürfen mit Mofa-Fahrverbot gekennzeichnete Strecken mit ausgeschaltetem Elektromotor befahren. 

WO FAHREN?

  • Velofahrer und E-Bikerinnen müssen die mit Schild signalisierten Velowege und -streifen grundsätzlich benützen. Auch schnelle Rennfahrer dürfen nicht auf der Strasse fahren, wenn Velowege vorhanden sind.
  • Auf Velowegen darf nur in Fahrtrichtung gefahren werden.
  • Fussgängerzonen sind den Fussgängern vorbehalten. Velofahrer haben nur Zutritt, wenn sie ihr Velo schieben oder das Zusatzsignal «Velo gestattet» angebracht ist. (Schnelle E-Bikes sind beim Zusatzsignal «Velo gestattet» nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.)
  • Da Fussgängerstreifen zur Fahrbahn gehören, dürfen sie mit Fahrrädern grundsätzlich auch befahren werden. Velofahrende im Sattel haben jedoch vor oder auf einem Fussgängerstreifen keinen Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen.
  • Velofahrerinnen dürfen nur dann mit dem Velo auf der Busspur fahren, wenn dies auf einem Piktogramm angegeben ist.
  • Im Kreisverkehr soll zur eigenen Sicherheit in der Mitte des Fahrstreifens gefahren werden.

NEBENEINANDERFAHREN

Velofahrerinnen dürfen in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:

  • In Gruppen von mehr als 10 Personen
  • Auf signalisierten Velowanderwegen und Velorouten auf Nebenstrassen
  • Auf dem Veloweg
  • In Begegnungszonen

VORTRITT

  • Busse haben beim Verlassen der Haltestelle Vortritt. Für das Tram gilt der Tramvortritt.
  • Bei einer Tram- oder Bushaltestelle ohne Schutzinsel haben die Ein- und Aussteigenden Vortritt
  • In Begegnungszonen gilt ein Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In Mischzonen muss mit dem Velo in angemessenem Tempo gefahren werden. Die Fussgänger haben aber Vortritt.
  • Velofahrer haben keinen Vortritt, wenn sie vom Velostreifen auf die anliegende Strasse fahren. Das gilt auch, wenn beim Überholen von anderen Velofahrenden der Velostreifen kurz verlassen wird.
  • Rechtsabbiegen bei Rot ist verboten. Auch wenn der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Wichtige Verkehrsschilder für Velofahrende

Handzeichen

  • Deutliches Handzeichen geben vor dem Abbiegen ist Pflicht.
  • Wenn ein Velofahrender seinen Abbiegevorgang rechtzeitig mit klarem Handzeichen angezeigt hat, darf er nicht mehr überholt werden.
  • Selbst der Radfahrer, der zum Überholen eines andern ausschwenkt, hat dies anzuzeigen.
  • Vor dem Verlassen des Kreisels muss ein deutliches Armzeichen nach rechts gegeben werden.
  • Der Lenker darf nicht vollständig losgelassen werden, freihändig Fahren ist verboten.

ÜBERHOLEN

  • Velofahrer dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorbeifahren. (Aufs Trottoir ausweichen oder sich zwischen Autos hindurchzuschlängeln ist verboten.)
  • Andere Velofahrer dürfen auf dem Veloweg nur links überholt werden.

VELO ABSTELLEN

Grundsätzlich gilt: Wo das Velo abgestellt wird, darf es nicht stören.

  • Auf dem Trottoir muss ein Mindestens 1,5 Meter breiter Durchgang für die Fussgänger frei bleiben.
  • Das Velo muss möglichst platzsparend parkiert werden.
  • Das Velo darf keine Eingänge oder die Sicht auf Schaufenster von Geschäften versperren.

LASTENTRANSPORT

  • Velofahrerinnen sowie Mitfahrende dürfen keine Fahrzeuge und Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen. Erwachsene Velofahrer dürfen jedoch mit der gebotenen Vorsicht einen Hund an der Leine führen.
  • Velofahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden. Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens 1 m breit sein.
  • Das Betriebsgewicht (Anhänger plus Zuladung) eines Veloanhängers darf höchstens 80 kg betragen.
  • Anhänger an Fahrrädern dürfen mit der Ladung höchstens 1,00 m breit sein. Nach hinten ist ein Überhang der Ladung von höchstens 50 cm gestattet.
  • An Velos darf nur 1 Anhänger mitgeführt werden.

 KINDER TRANSPORTIEREN

  • Velofahrer von mindestens 16 Jahren dürfen ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen und darf den Fahrer nicht behindern.
  • Das Mitführen von höchstens zwei Kindern ist in einem Veloanhänger oder Lastenrad mit geschützten Sitzen gestattet.
  • Fahrradanhänger und -kindersitz sind auch gleichzeitig einsetzbar.
  • Fahrradanhänger und Kindersitze dürfen auch mit E-Bikes verwendet werden.

Hier kommst du direkt zum Velojournal.

VERKEHRSREGEL-QUIZ

Alles verstanden? Testen Sie Ihr Wissen im Quiz von Pro Velo Zürich.

79 Kommentare

Alexis Gehrt
22. November 2019

Spannend/Ergänzend ist auch die Regelung zum Befahren von Einbahnstrassen – gut in umgekehrter Richtung ist gemeint – die seit 2017 gilt.
Hierzu ggf. zwei Links:
https://www.pro-velo.ch/de/themen/sicherheit-und-recht/neues-recht/
https://www.beobachter.ch/strassenverkehr/velofahrer-ab-durch-die-einbahn

Sherlock Holmes
22. November 2019

Velo fahren auf dem Trottoir ohne Licht kostet nur 40.– (nicht 40.– Licht + 40.– Trottoir). Dies wurde auch schon von Richtern bestätigt, ist aber nicht allen Polizisten bewusst.

Tatjana Scherrer
22. November 2019

Guten Tag
Alle diese Regeln sind logisch und keine Tyranei wenn man im Miteinander und nicht nur für sich selber denkt. Es bedeutet, dass man ab und zu absteigen muss, langsam fahren muss, denken muss! und sich kooperativ verhält. Ich bin Zeit meines Lebens Fahrradfahrerin – seit ein paar Jahren mit E-bike ohne Nummer, da ich in den Bergen lebe und daher auch im tiefen Schnee und auf Eis fahren muss. Es gibt viel zu viele Velofahrer/innen die offenbar dumm sind und sich mögliche Folgen ihres egoistischen Fahrverhaltens nicht überlegen.

Daniel Wirz
22. November 2019

Ich erlebe als Autofahrer immer wieder Velofahrer/innen, die mit hoher Geschwindigkeit und teilweise überraschend auftauchend über den Fussgängerstreifen fahren und offenbar der Meinung sind, sie hätten Vortrittsrecht. Wie sieht das aus?

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Daniel
    Nein, Velofahrer haben auf dem Fussgängerstreifen keinen Vortritt, ausser sie schieben ihr Velo. Dann gelten sie als Fussgänger und es ist ihnen Vortritt zu gewähren. Mit dem Fahrrad über den Fussgängerstreifen zu fahren ist verboten, doch kommt es trotzdem vor, so sollte der Autofahrer sein Vortrittsrecht nicht erzwingen. Denn im Verkehr gilt, dass man auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten hat und dementsprechend handeln muss. So würde der Autofahrer bei einer Kollision mit dem Velofahrer als mitschuldig gelten. Dein Veloplus-Team

Daniel
22. November 2019

Was machen, wenn das 20. vorderste bzw. hinterste Auto vor einem Kreisel rechts zumacht, dass man als Velofahrer nicht mehr durchkommt? Darf dann auch nicht auf’s Trottoir ausgewichen werden? Weiss jemand, wann man einen Velostreifen (unterbrochene gelbe Linie) verlangen kann, z.B. Fahrbahnbreite etc.? In BL z.B. Lausen (Lidl) hat es einen, in Gelterkinden (Migros)nicht. Was sind die Kriterien?

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Daniel
    Velofahrer dürfen stehende oder langsam fahrende Fahrzeugkolonnen rechts überholen – auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Der rechts abbiegende Verkehr darf dabei allerdings nicht behindert werden. Es darf auch nur überholt werden, wenn genügend freier Raum vorhanden ist. Velofahrer sollten den Vortritt nie erzwingen, da sie stets die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind. Dein Veloplus-Team

Martin
22. November 2019

Soviel ich weiß dürfen aber Kindersitze und Kinderanhänger nicht an schnellen E-Bikes befestigt werden?

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Martin
    In der Schweiz dürfen Kindersitze, sowie Kinderanhänger an schnellen E-bikes angebracht werden. In der EU gelten jedoch andere Regeln. Dein Veloplus-Team.

Marino
22. November 2019

Ähem, Rechts abbiegen an Rotlichtern ist dann erlaubt wenn an der Ampel das entsprechende Schild angebracht ist. Siehe Kreuzung Schanzenstrasse/Spitalstrasse Fahrtrichtung Rhein in Basel.

Yvonne Scarpelli
22. November 2019

Vielen Dank für das Zusammenfassen all der verschiednen Regeln. Wie Frau T.Scherrer bin ich seit 40 Jahren mit dem Veli unterwegs. So teile ich auch Ihre Meinung. Ich staune immer wieder wie sich andere Velfahrer verhalten.
Geschmunzelt habe ich über den Bussen Katalog. Warum wird das nicht umgesetzt? Hätte sicher auch Präventive Wirrkung für so viele Velofahrer/innen.

Jonas
22. November 2019

Und was ist mit diesen Flutern von Scheinwerfern, die häufig an E-Bikes viel zu hoch eingestellt sind und die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer blenden wie blöd??

nicole
22. November 2019

-Dürfen Kinder auf dem Trottoir fahren? Darf ein Erwachsener die Kinder auf dem Trottoir begleiten?
-Was ist, wenn es ein Fahradweg hat, aber dieser nicht für Mofas ist. Wo Fahre ich da mit einem schnellen E-bike? Auf der Strasse oder auf dem Veloweg?

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Nicole
    Im Prinzip nein. Auf dem Trottoir dürfen Kinder mit dem Laufrad oder dem Spielzeugvelo verkehren (fäG). Sobald ein Velo strassentauglich ausgerüstet ist, gilt es als Strassenverkehrsmittel und muss auf der Fahrbahn fahren. Dies gilt grundsätzlich zum Schutz der FussgängerInnen auf dem Trottoir. Kinder vor dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen auf Hauptstrassen von einer mind. 16-jährigen Person begleitet werden. Dein Veloplus-Team

Pat
22. November 2019

Wie sieht es eigentlich mit Musikhören während des Fahrradfahrens aus?
Erlaubt?

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Pat
    Ein Fahrzeugführer hat das Fahrzeug immer so zu beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Dies gilt für alle Fahrzeuge, von Velos bis hin zum Lastwagen. Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Tätigkeiten vornehmen, die die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird. Solange die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt wird, ist es gesetzlich nicht verboten, während dem Fahren mit Kopfhörern Musik zu hören, und wird von der Polizei auch nicht geahndet. Dein Veloplus-Team.

Philipp
22. November 2019

Was ist mit Fusswegen mit der Zusatztafel ‚Velo gestattet‘?
Nach meinen Informationen ist das Befahren mit Velo dort optional und die Strasse darf benützt werden.

Was ist mit Handzeichen beim „Verlassen“ des Velostreifens, weil dieser aufhört (Beispiel: Strasse mit Velostreifen, die in einen Kreisel führt und der Velostreifen kurz vor dem Kreisel einfach aufhört)? Muss man hier signalieren? Wer hat hier Vortritt?

Randy
22. November 2019

bitte schreibt doch auch, dass auf Velowegen die normalen Velos eher rechts fahren sollten und auch vor Ampeln rechts stoppen. so können schnellere e-bikes ohne Probleme vorbeifahren und niemand wird gefährdet.
danke

Thierry Spampinato
22. November 2019

Vielleicht noch erwähnenswert. Fussgänger haben auf dem Fussgängerstreifen Vortritt und wenn ein Verkehrsteilnehmer anhält um Fussgänger die Strasse überqueren zu lassen, dann müssen sowohl Autos wie auch folgende Velos ebenso anhalten und den Vortritt gewähren. Wird von Velofahrern oft überhaupt nicht beachtet, was bisweilen zu gefährlichen Situationen führt.

Patrick
22. November 2019

Hier fehlt ein entscheidentes Wort „langsam“:

Velofahrer dürfen rechts an stehenden und LANGSAM fahrenden Kolonnen vorbeifahren (und es fehlt auch) „wenn genügend freier Raum vorhanden ist.“

Es wäre doch all das Geschreibe nicht nötig, wenn wir einfach gegenseiteig Rücksicht nehmen würden. das gilt für Velo, Auto und Fussgänger – seit nicht so verdammt stur, macht mal Platz, haltet mal and und lässt mal einem anderen den Vortritt. Und bitte haltet euch einfach an die Regeln, auch wenn es nur ist um den Konkurentzkampf der verschiedenen Verkehrsteilnehmer garnicht erst aufkommen zu lassen…

Mario
22. November 2019

Bezüglich Geschwindigkeit wären nähere Infos noch hilfreich (insb. in Tempo 30-Zonen. Was gilt für:
– für schnelle E-Bikes (mit Tacho)
– E-Bikes bis 250W (i.d.R. ohne Tacho)
– Velo (meistens ohne Tacho)

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Mario
    Egal ob mit oder ohne Tacho, es muss sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit gehalten werden. Eine Tempo-Überschreitung wird also in allen Fällen gebüsst. Dein Veloplus-Team.

Roland
22. November 2019

Aus meiner Sicht ist NUR das Benützen des Veloweges Pflicht. Signal «Radweg» (2.60)
Bei Signalisation „Gemeinsamen Velo -und Fussweg“ oder beim Radstreifen ist die Benutzung nicht Pflicht. Gemäss einer Antwort des Bundesrates auf die Interpelation 13.3066 aus dem Jahr 2013.
Konkret steht da:
Ein von der Fahrbahn baulich abgetrennter Weg kann den Radfahrerinnen und Radfahrern zur Verfügung gestellt werden mit dem Signal „Radweg“, mit einer das Signal „Fussweg“ ergänzenden Zusatztafel „Radfahrer gestattet“ oder ohne spezielle Signalisation.
Nur im ersten Fall besteht eine Benutzungspflicht der Radfahrerinnen und Radfahrer. In den anderen beiden Fällen können Radfahrerinnen und Radfahrer auch die Fahrbahn benützen. Es ist Sache der Vollzugsbehörde, aus der bundesrechtlichen Palette die für eine konkrete Situation adäquate Variante zu bestimmen.

Markus
22. November 2019

Manchmal fehlt mir eine Hand, um die Verkehrsregeln einzuhalten. Wenn ich die steil abfallende Papiermühlestrasse herunterkomme, brauche ich beide Hände zum Bremsen, da bräuchte ich eine dritte Hand, um die Fahrtrichtung anzuzeigen…
Andere Situationen sind Unebenheiten und Randsteine, die wirklich beide Hände am Lenker erfordern.

Roland
22. November 2019

Was mir noch fehlt ist dass Telefonieren und Schreiben während des Fahrens auch verboten wäre

Ivo
23. November 2019

Auch wenn es verboten ist, mit dem Rennrad fahre ich aus Prinzip nicht in Mischzonen, die stark von Fussgänger benutzt werden. Dies ist oft in städtischen Gebieten der Fall. Die einzige sichere Fahrweise wäre dann sehr oft Schrittgeschwindigkeit. Darauf habe ich beim besten Willen keine Lust, denn dann kann ich das Rad auch zu Hause stehen lassen und direkt mit dem Auto fahren. Oder auch auf Radwegen in Schulnähe ist es oft zu gefährlich, da die Schüler den Radweg meistens als erweiterten Spielplatz auf dem Schulweg nutzen. Auch dann fahre ich immer auf der Strasse daneben.

Hansueli Wüthrich
23. November 2019

Ich fahre immer mit mindestens einem Meter Abstand zum Strassenrand, damit mir genügend Platz bleibt zum Ausweichen, wenn ich knapp überholt werde, und wenn für die Autos nicht genügend Platz ist zum sicher in gebührendem Abstand zu mir zu überholen, fahre ich Mitte Fahrstreifen. Überleben first.

Sylvio Seidel
23. November 2019

leider ist die Schweiz in Bezug auf die Veloinfrastruktur ein Entwicklungsland!
Warum sollte ich mit dem Rennrad nicht die Strasse benutzen, wenn der Veloweg einfach Sch.. ist! Warum sollte man nicht links an einer stehenden Kolonne vorbeifahren, weil rechts kein Platz mehr ist oder die Autos keinen lassen usw.!
Die Politik sollte endlich mal aufwachen! Aber leider ist es ja nicht „cool“ gegen die Autofahrer zu „lobbyieren“

Die Strassen werden vergoldet und die Velowege werden gekiest um es ja noch gefährlicher zu machen!

Ich glaube der Artikel ist leicht verfehlt, denn die meisten Velofahrer wissen was die Regeln sind. Veloplus und die Velofahrer sollten eher für eine bessere Infrastruktur kämpfen als auf so einen Mist rumzukauen!

Michel
23. November 2019

Die wichtigste Regel fehlt: (Gegenseitiger) Respekt. Ein jeder Velofahrer muss bedenken, dass er gerade auf Fuss- und Wanderwegen „Mitfahrrecht“ besitzt. Das bedeutet auch, dass je nach Situation Tempo verlangsamt, mit Ab- und Anstand an Passanten vorbei gefahren werden soll. Es handelt sich ja auch um einen Langsamverkehr und gerade bei Wanderwegen ist die ursprüngliche Nutzung das „Wandern“ und es wird grosszügig den Velofahrern die Nutzung ebenfalls gewährt. Man muss dies einfach berücksichtigen und sich in Wanderer einfühlen können…

Curt
23. November 2019

Ist für PW’s und LKW’s beim überholen eines Velofahrers ein Mindestabstande vorgeschrieben?
Wenn nicht, wäre die Vorschrift eines Mindestabstands unbedingt nötig und sollte über eine Aktion auch entsprechend publik gemacht werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Velofahrer überholt werden, wenn gleichzeitig Autos entgegen kommen. Der Abstand zum Velofahrer ist dann oft sehr sehr knapp.

    Florine Witzig by Veloplus
    29. November 2019

    Hallo Curt
    In der Schweiz verlangt das Gesetz von den Auto- und Lastwagenfahrern nur einen «ausreichenden Abstand». Was ausreichend in Zentimetern heisst, ist nicht fix definiert und vielfach auch individuelle Ermessenssache. Jedoch gelten 1.5m als Richtwert. Zudem setzt sich zurzeit Pro Velo wie auch Veloplus für die Petition Abstand ist Anstand ein. Die Petition kann jeder unterschreiben (www.1m50.ch). Dein Veloplus-Team.

Patrick
23. November 2019

Meines Erachtens soll die Bussgelder denen des motorisierten Strassenverkehrs angepasst werden.
Die Bussen sind viel zu niedrig…

Martin
24. November 2019

Was Markus im Beitrag 5 beschreibt erlebe ich auch (fast) jeden Tag. In diesem Fall ist die Strasse eigentlich zu schmal für eine Kernfahrbahn mit 2 Radstreifen, so mit stehen die Autos sogar auf den roten Sperrflächen! Angesprochene Autofahrer haben dann meist keine Ahnung…
Der geforderte Abstand vom Auto zum Velo von 1.50 m ist leider auch auf Radstreifen reines Wunschdenken; kreuzende Autos haben eher 1.5 m dazwischen, um ihre Rückspiegel zu schützen; zum Velofahrer bleibt höchstens 0.3 m!

Walter
26. November 2019

Der Gestzgeber ist total unglaubwürdig und nicht ernst zu nehmen, wenn er für Velos keine Glocke mehr vorschreibt.

Dass ein Velofahrer brav hinter einer Autokolonne von mehreren hundert Metern anstehe und damit den ÖV-Anschluss verpasse, nur weil viele Autofahrer nicht denken und ihm rechts keinen Platz lassen, das glaubt ja wohl kein vernünftig denkender Mensch…

Von sehr knapp überholenden Autobussen könnte ich ein Lied singen. LKW-Fahrer fahren dagegen bedeutend besser.

Im Aargau wird gebaut und gebaut, vor allem für den motorisierten Verkehr. Durchgehende Velowege dagegen sind immer noch Mangelware, gefährliche Einmündungen und Strassenüberquerungen sind normal.

Daniel Grob
28. November 2019

Es gibt offenbar immer noch viele Unklarheiten, wie ich aus den Kommentaren ersehe, einige der wichtigsten Ergänzungen:
– auf Trottoirs darf grundsätzlich nicht velogefahren werden, egal ob Kinder oder Erwachsene oder Begleitende, es sei denn, es werde durch ein Schild „Velo gestattet“ explizit erlaubt.
– auch in Fussgängerzonen kann das Velo gestattet werden, dort hat der Fussverkehr Vortritt und es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
– sobald ein RUNDES blaues Schild mit dem entsprechenden Symbol angebracht ist, herrscht Benutzungspflicht, also wenn ein Fahrradsymbol allein erscheint oder unter einem Fussgängersymbol. Bei solchen kombinierten Wegen (oder auch Fusswegen mit „Velo gestattet“-Zusatz) müssten „Radfahrende auf Fussgänger Rücksicht nehmen und, wo die Sicherheit es erfordert, diese warnen sowie nötigenfalls anhalten“ (SSV Art. 33 Abs. 4)
– ob ein Radstreifen angebracht wird oder nicht ist ein verkehrsplanerischer bzw. oft politischer Entscheid und nicht von Rechtsgrundlagen abhängig. Unterbrochene gelbe Linie bedeutet, dass er auch verlassen werden darf, sonst müsste die gelbe Linie ausgezogen sein.

Tja, wie öfters betont brauchte es alle diese Details nicht und es würde der Grundsatz des Strassenverkehrsgsetzes Abschnitt Verkehrsregeln Art. 26 genügen, wonach „jedermann sich im Verkehr so zu verhalten hat, dass er andere in der ordnungsgemässen Benutzung der Strassen weder behindert noch gefährdet.“ Aber eben, das ist offenbar Wunschdenken!
Heit Sorg und sit guet ungerwägs!

Helmi
30. November 2019

Wenn man mit einer Gruppe E-Bike-Fahrer (12-15 Fahrer) unterwegs ist, müssen alle an einer Stopp-Strasse vollständig anhalten?
Danke für eine Antwort.

    Florine Witzig by Veloplus
    2. Dezember 2019

    Hallo Helmi, an einer Stopp-Strasse muss immer vollständig angehalten werden, egal ob man in der Gruppe oder alleine unterwegs ist. Die Situation auf der Strasse kann so rasant ändern, dass es erforderlich ist, dass jeder Fahrer anhält, um die Strassenverhältnisse erneut zu beurteilen. Dein Veloplus-Team

AUDAX Suisse
19. Februar 2020

Vielen herzlichen Dank für diese kompakte, interessante und gut beschriebene Übersicht. Wir haben uns erlaubt eine Verlinkung auf unserer Homepage zu platzieren unter https://www.audax-suisse.ch/infos/technische-abnahme/

LG usem Kanton Schaffhusä
Thomas Bührer

    Florine Witzig by Veloplus
    19. Februar 2020

    Hallo Thomas. Vielen Dank für das Feedback. Es freut uns, dass wir euch mit unserem Blogbeitrag weiterhelfen konnten. Das Veloplus-Team

Sven
23. Februar 2020

Hatt der Fahrradfahrer Vortritt wenn der Fahrradweg parallel neben einem Fussgängerstreifen führt?
Bin ich dann verpflichtet anzuhalten wegen diesem Velofahrer?

    Florine Witzig by Veloplus
    25. Februar 2020

    Hallo Sven. Grundsätzlich gilt: Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Fussgänger dürfen trotzdem ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann. Dein Veloplus-Team

Michaela Taurino
23. April 2020

Warum dürfen Fahrradfahrer auf einer schmalen Strecke von Wanderwegen befahren werden wo es doch oberhalb ein extra Fahrradweg hat
ich finde das als Fußgänger oder Wanderer mit Hund und Kind nicht in Ordnung. Wie ist die genaue gesetzliche Regelung hierfür.

    Veloplus – Roger Züger
    8. Mai 2020

    Hoi Michaela
    Danke für deine Nachricht. Das Befahren von Wanderwegen mit einem Velo ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Ausser es ist aussdrücklich singnalisiert und verboten.
    Zu beachten gilt jedoch das Befahren mit E-Bike. So gelten doch die schnellen E-Bikes (bis 45 km/h) als Motorfahrzeuge und sind damit auf Wanderwegen nicht erlaubt. Grundsätzlich ist es ein altbekanntes Problem: Die Wanderwege gehören beiden, den Wanderern wie auch den Velofahrenden – allerdings ist immer auf die gegenseitige Rücksichtsnahme zu achten, was in der Praxis leider nicht immer funktioniert. Deshalb wird das Wanderrouten-Netz mehr und mehr entflechtet, bzw. separate Bike-Wege/Trails gebaut. Dies geschieht aber auf Vorstoss regionaler Organisationen wie Verkehrsvereine und Co.
    Dein Veloplus-Team

Simone D’Amico
9. Mai 2020

Hi
Bin mit einem E-bike (25) einer stehenden kolone vorbei gefahren und fuhr in einem von der linken spur nach rechts einbiegenden auto rein.
Wer ist schuld?

    Veloplus – Roger Züger
    11. Mai 2020

    Hoi Simone

    Oh, wir hoffen, es ist nichts schlimmeres passiert und dass du wohl auf bist!
    Eine schwierige Frage – noch schwieriger, dir eine verbindliche Antwort zu geben. Wir kennen die Sitaution nicht, wie sie sich abgespielt hat, entscheidend dürfte wohl auch die Strassenmarkierung sein. Hatte es einen farblich markierten Velostreifen, auf dem du gefahren bist? Falls ja, liegt die Schuld mit ziemlicher Sicherheit nicht bei dir. Falls kein Velostreifen vorhanden war, hättest du dich auf der Supr der Automobilisten fortbewegt. Dann ist ein Überholen bei stehender Kolonne immer heikel.
    Für eine genau Beurteilung müsste man die Situation vor Ort kennen. Am besten beurteilen könnte die Sachlage bestimmt die Polizei, falls diese auch vor Ort war. Dein Veloplus-Team

Susanne
3. August 2020

Wie schaut es mit dem Vortritt in folgender Situation aus, die ich kürzlich als Fussgänger beobachtet habe? Auf einer Hauptstrasse (es gibt in der Nähe zudem ein offizieller Veloweg) war kürzlich eine Gruppe von ca. 4 Velofahrer unterwegs. Davon waren 2 auf der Strasse und 2 auf dem Trottoir (kein Veloweg). Das Auto, das die Velofahrer erreichte, konnte wegen der Sicherheitslinie die beiden Velos auf der Strasse nicht überholen und fuhr eine Stück hinter den Velos auf der Strasse her, rechts nebenbei waren noch die Velos auf dem Trottoir. Da das Trottoir endete, sind die auf dem Trottoir fahrenden Velos abrubt ohne Vorwarnung auf die Strasse gefahren und wären beinahe mit dem Auto kollidiert. Es hat sich herausgestellt, dass es etwas ältere Kinder waren ca. 10 J., die auf dem Trottoir neben den Eltern fuhren. Der Vater hat dann den Autofahrer übelst angeflucht. Wie wäre das die korrekte Fahrweise? Haben Velos auf dem Trottoir Vortritt, wenn Sie auf die Strasse fahren?

Eric Lang
30. August 2020

Hallo VeloPlus
Mir begegnet regelässig eine Fahrradfahrerin mit einem 45km/h E-bike im Wald.
Dazu hat sie auch noch ihren Hund zum „Ausführen“, an das 45km/h E-Bike angeleint und fährt so schnell, lange Strecken durch den Wald.
Ist dies erlaubt?
Beste Grüsse
Eric

Zimmermann Yvonne
1. September 2020

Rechts hat es auf der Strasse einen Volestreifen, ich fahre aber auf der linken Trottoir Seite, da es auf dem Trottoir für links auch einen Velostreifen hat, darf ich da fahren? Muss ich nicht auf die rechte Seite auf den Velostreifen wechseln?

Autofahrer
15. Februar 2021

Dürfen Fahrradfahrer/innen mitten auf der Strasse fahren (obwohl genüüüügend platz vorhanden ist um auf die seite zu fahren), und der meinung sein, die strasse gehöre ihnen und alle anderen Verkehrsteilnehmer (Autos) müssen die Geschwindigkeit dem Radfahrer anpassen und langsam hinterher fahren? Hatte so einen Konflikt mit einem Radfahrer in der Zürcher innenstadt.

Lucas
25. Februar 2021

Mir ist die Regelung betreffend Fahrrad auf Fussgängerstreifen bekannt, jedoch ist mir folgendes nicht ganz klar: Haben Autos gegenüber fahrenden, sich auf einem Fahrradweg befindenden Fahrrädern Vortritt, wenn explizit ein Fahrradweg neben einem Fussgängerstreifen die Strasse überquert?

    Veloplus – Béla Brenn
    26. Februar 2021

    Hoi Lucas
    Danke für deine Frage. Diese kann man nicht ganz klar mit Ja oder Nein beantworten. Wie der Vortritt geregelt ist, hängt auch immer von der individuellen Verkehrssituation ab.Grundsätzlich gelten jedoch die normalen Vortrittsregeln (Rechtsvortritt etc…).
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Leonie
16. April 2021

Hallo, darf ich einen Bus links überholen wenn dieser steht und nicht andeutet wegzufahren? Es hatte ein Schild das der Bus und der Fahrradfahrer sich diese Spur teilen müssen. Sicherheitslinie wurde nicht übertreten, Abstand war genug.

    Veloplus – Béla Brenn
    19. April 2021

    Hoi Leonie
    Grundsätzlich darf man den Bus überholen, solange er den Blinker zum Wegfahren nicht gesetzt hat. Im Zweifelsfall würde ich aber aus Sicherheitsgründen trotzdem lieber kurz warten, denn selbst wenns erlaubt ist, ist es eine gefährliche Situation, da der Bus ein Velo unter Umständen übersehen könnte und auf die 10 Sekunden die man warten muss, kommt es im Endeffekt wohl nicht darauf an.
    Freundliche Grüsse und gute Fahrt, dein Veloplus-Team

Silas Arn
5. Mai 2021

Es hat sich ein Fehler eingeschlichen. Radfahrer dürfen Fussgängerstreifen queren. Sie haben jedoch keinen Vortritt. Steigern sie ab, haben sie Vortritt.

Jürg
14. Juni 2021

Hallo. Darf ich rechts an einem fahrenden Auto vorbeifahren, wenn ein Velostreifen vorhanden ist und es überholen bzw. an einem Traktor? Wie ist grundsätzlich der Vortritt auf dem Velostreifen geregelt, wenn mich ein Auto überholt und kurz vor mir recht wieder abbiegt und der Bremsweg zu knapp oder nicht mehr vorhanden ist (mit und ohne Velostreifen).
DANKE

    Veloplus – Roger Züger
    14. Juni 2021

    Hoi Jürg
    Ja, du darfst rechts an einem fahrenden Auto vorbeifahren, egal ob an stehenden oder fahrenden Autos. Nur das Durchschlängen an einer stehenden Kolonne ist verboten. Grundsätzlich gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer das Prinzip der Rücksichtsnahme. Heisst: Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass sich Jedermann im Verkehr so verhält, „dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten (…) wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.“
    Du musst dir also gut überlegen, ob du ein Auto oder gar Traktor überholen willst. Und es geht mir hierbei nicht ums Recht, sondern um deine eigene Sicherheit. Denn beim Überholen landest du sehr schnell in einem toten Winkel des Autolenkenden. Beste Grüsse

Jürg Schoch
14. Juni 2021

Guten Tag Herr Züger

Ich habe nur schon oft erlebt, dass wenn ein Auto links abbiegt, das nachfolgende Auto auf dem Velostreifen oder Trottoir ausholt um rechts vorbeifahren zu können und frage mich dann in diesem Moment immer ob man als Velofahrer nicht wahrgenommen wird. Hätte ich bei meinen rund 10’000km pro Jahr auf dem Velo keine Rücksicht genommen oder überhaupt nicht mit Weitsicht oder Voraussicht gefahren, würde ich diese Zeilen nicht mehr schreiben. Es gibt aber leider auch Velo-Kollegen die sich Kamakaze-mässig verhalten, das ist nicht korrekt.

    Veloplus – Roger Züger
    15. Juni 2021

    Danke für die Ergänzung. Ja, das passiert leider so oft. Ich persönlich glaube, dass viele Autolenkende einfach nicht dran denken, dass da ja noch ein Velo kommen könnte, selbst wenn ein Velostreifen vorhanden ist. Es sind Szenarien, die leider täglich und viel zu oft vorkommen. Leider sind die Velofahrenden als schwächere Verkehrsteilnehmenden oftmals die, die für dieses Fehlverhalten büssen müssen. Beste Grüsse

Carmen
12. September 2021

Guten Tag ist das Überqueren eines Fussgängerstreifens mit Mittelunsel suf dem Velo fahrend erlaubt? Danke und Grüsse

    Veloplus – Béla Brenn
    29. September 2021

    Guten Tag Carmen
    Für das Überqueren eines Fussgängerstreifen gilt ein generelles Fahrverbot. Man muss also absteigen und das Fahrrad über die Strasse stossen.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Lukas
24. September 2021

Heute erlebt: ich mit ca. 25kmh auf dem Limmatquai unterwegs. Dort verläuft die Velospur auf den Tramschienen. Für Autos gilt Fahrverbot. Nun kommt das Tram von hinten und beginnt zu bimmeln weil ich ihm zu langsam bin. Muss ich als Velofahrer nun die Spur verlassen und auf dem Trottoir warten bis das Tram vorüber ist? Oder muss das Tram akzeptieren dass ich langsamer bin und hinter mit herfahren?

    Veloplus – Béla Brenn
    28. September 2021

    Hoi Lukas
    Merci für diese spannende Frage. Eine eindeutige Antwort darauf gibt es so nicht. Gemäss der Verkehrsregelnverordnung (siehe hier) gibt jedoch folgender Artikel einen Anhaltspunkt zur Verhaltensweise in einer solchen Situation:

    Art. 85 Verhalten im Verkehr: Die Fahrzeugführer müssen so fahren, dass die andern Strassen­­benützer möglichst wenig behindert werden. Andern Fahrzeugen ist das Kreuzen und Überholen zu erleichtern, nötigenfalls durch Halten aus­serhalb der Fahrbahn.

    Mit diesem Artikel wird also indirekt angegeben, dass der Verkehrsfluss bei Benutzung von Tram und Velo auf derselben Fahrbahn nicht aufgehalten werden soll. Im Zweifelsfall würde ich also kurz an den rechten Fahrbahnrad fahren und dem Tram die Weiterfahrt ermöglichen. So befreit man sich zudem aus der Stresssituation mit dem herannahenden Tram.

    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Hedi
16. November 2021

Eine Kollegin wurde mit ihrem „Holland-Fahrrad“ wegen fehlender Vorderradbremse und nur Rücktritt-Hinterradbremse mit 1000CHF gebüsst.
Das Fahrrad ist sonst in einem neuwertigen Zustand.

Ist dies gerechtfertigt?

Gruss

    Veloplus – Béla Brenn
    24. November 2021

    Guten Tag Hedi
    Vielen Dank für deine Frage. Laut Art. 214, Absatz 2, Satz 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen Fahrräder über zwei kräftige Bremsen verfügen, von denen jeweils eine auf das Vorder- und die andere auf das Hinterrad wirkt. Bei einer fehlenden Vorderradbremse kann eine Person also gebüsst werden, auch wenn das Fahrrad ansonsten in neuwertigem Zustand ist.
    Freundliche Grüsse, dein Veloplus-Team

Sandro
9. Mai 2022

hi, mich interessiert es, ob es für Autofahrer eine Verpflichtung gibt, rechts (genug) Platz für vorbeifahrende Velos zu lassen. Ich habe das nämlich so von meinem Fahrlehrer gelernt, aber finde dazu keine belastbaren Informationen. Tatsache ist, das es ganz oft nicht gemacht wird.
Lg, Sandro

    Veloplus – Béla Brenn
    13. Mai 2022

    Hoi Sandro
    Besten Dank für deinen Input. Einen gesetzlichen Mindestabstand von Autos zu Velos gibt es leider nicht. Das Strassenverkehrsgesetz verpflichtet jedoch alle Verkehrsteilnehmenden zur gegenseitigen Rücksichtsnahme. Wenn möglich sollte man also dem Fahrrad genügend Platz lassen zum passieren. Wenn man als Auto jedoch rechts abbiegen will, muss man korrekt einspuren und die Lücke schliessen, damit keine gefährlichen Situationen entstehen. Es ist also auch situationsabhängig, wie man sich im Strassenverkehr verhalten muss. Über den Abstand zwischen Velos und Autos hat Veloplus in der Vergangenheit bereits berichtet. Hier erfährst du noch mehr zu diesem Thema: https://blog.veloplus.ch/2021/01/11/abstand-und-anstand-im-verkehr/ Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

David
23. Juni 2022

Ich bin vor kurzem auf einem Veloweg gefahren, der parallel zu einem Fussgängerstreifen die Strasse überquert. Es hat ein Lichtsignal, allerdings ist darauf nur ein Fussgängersymbol abgebildet. Der Veloweg hat Haifischzähne am Boden. Bedeutet das, dass ich mit dem Velo die Strasse überqueren, respektive in die Strasse abbiegen darf, wenn kein Auto kommt? Es gibt nicht weit davon entfernt einige Male dieselbe Konstellation, allerdings ist dort auf dem Lichtsignal jeweils ein Fussgänger- und ein Velosymbol abgebildet.

    Veloplus – Roger Züger
    27. Juni 2022

    Hoi David
    Danke für dein Interesse. Deine Schilderung ist zwar verständlich, dennoch ist es schwierig, aus dieser eine abschliessend richtige Antwort zu geben.
    Deshalb kann ich dir nur meine persönliche Einschätzung dazu abgeben: Mit den sogenannten Haifischzähnen soll eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-Links Regelung oder von „Vorfahrt gewähren“ hervorgehoben werden. Sprich: Du kannst eigentlich weiterfahren, wenn es die Verkehrssituation erlaubt und wenn sich keine Fussgänger:innen auf dem Fussgängerstreifen befinden. So oder so: Bei solch nicht ganz eindeutiger Verkehrsführung ist ein zweiter Kontrollblick vor der Weiterfahrt immer hilfreich! Beste Grüsse

Christian
11. August 2022

Muss das Velo beim Queren des Fussgängerstreifens auch dann geschoben werden, wenn der Fussgängerstreifen teil des Veloweges ist, der vor und nach dem Fussgängerstreifen über das Trottoir führt.
Gruss
Christian

Pius
5. September 2022

Guten Tag Herr Züger
Am 8. Mai 2020 haben sie in einer Antwort erwähnt, dass in der Schweiz das Befahren von Wanderwegen mit einem Fahrrad erlaubt ist. Diese Aussage ist jedoch falsch. Art. 43 vom Strassengesetz, Abz 1 : „Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahr­rädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht be­fah­ren werden.“ Ich finde es schade, dass sie von Pro Velo diesen Sachverhalt falsch darlegen, bzw nicht im Minimun auf das Strassengesetz verweisen.

    Veloplus – Roger Züger
    6. September 2022

    Hoi Pius
    Vielen Dank für deinen Kommentar. Theoretisch hast du recht, in der Praxis ist dies jedoch nicht ganz korrekt. Dies, weil das Strassenverkehrsgesetz der Schweiz von 1958 stammt, und es damals schlicht unvorstellbar war, mit einem Velo von damals die Waldwege zu befahren. Wie wir heute wissen, sind die Velos bzw. Mountainbikes inzwischen aber gerade dafür geschaffen, um diese Wege zu befahren. Daher ist im Rechtsalltag laut BFU das Befahren von Wanderwegen mit Mountainbikes zugelassen, wenn nicht ausdrücklich Verbote signalisiert sind. Heisst in der Praxis: Ich darf überall auf Wanderwegen fahren, wo kein Verbot ist. Beachtet werden muss jedoch auch die schweizerische Waldgesetzgebung (WaG). Dort wird in Art.14 geschrieben, dass die Kantone dafür verantwortlich sind, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Nun ist es aber so, dass es grosse kantonale Unterschiede gibt. Graubünden ist beispielsweise ein sehr liberaler Kanton, wenn es darum geht, mit einem Velo Wander- oder Waldwege zu befahren, ganz anders sieht es hingegen im Appezell aus. Daher ist immer wichtig, die kantonalen Regelungen über das Befahren von Wander- oder Waldwegen mit einem Velo zu beachten.
    Aber grundsätzlich gilt wie gesagt: Es ist überall erlaubt, wo kein ausdrückliches Verbot signalisiert ist.
    Wichtig ist – und diese Meinung vertreten wir bei Veloplus seit Jahre -, dass ale Wegbenutzer aufeinander Rücksicht nehmen, egal ob Wanderer oder Velofahrer.
    Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Ausführung weiterhelfen und Klarheit verschaffen.
    Beste Grüsse

Flo
27. November 2022

so wie ich festgestellthabe ist es bei anhängern eine maximallast von 80 kg angegeben. was ist wenn der anhänger aber 2 achsen hat?

    Veloplus – Roger Züger
    28. November 2022

    Hoi Flo
    Danke für deine Nachricht und das Interesse. Wir haben keine Kenntnisse von einer solchen Spezifikation für einen Zweiachser (falls du welche hast, darfst du und diese gerne mitteilen). Wichtig hier: Bei einem Zweiachser mit mehr maximaler Zuladung bräuchte es zwingend eine qualitativ hochwertige Bremsanalg am Velo. In Deutschland sieht man ab und wann solche Anhänger, aufgrund der Maximalmasse sind diese in der Schweiz jedoch meist nicht zulässig.
    Beste Grüsse

Daniel Surdu
13. März 2023

Ich wollte fragen. Wie sieht es aus wenn es eine Kolonne vor dem Kreisek hat. Was kann ich als Velofahrer machen. Wie sieht es im Kreisel aus?

Dennis
23. März 2023

Das Rechtsabbiegen bei Rot ist mittlerweile vielerorts erlaubt – völlig zurecht (und mittels entsprechender Grünpfeil-Signalisierung).

Michaela Tokarova Sigrist
27. August 2023

Wie ist das Gesetz für Velofahrer beim überholen auf eine schmalen spazieren Weg? Muss er klingen?

Nicolas
11. Februar 2024

Guten Tag.
Sie schreiben: „Mit dem Fahrrad über den Fussgängerstreifen zu fahren ist verboten […].
Das ist jedoch Falsch!
Da der Zebrastreifen zur Fahrnahn gehört, darf er von Fahhrädern auch befahren werden.
ABER: Radfahrer haben keinen Vortritt. Sprich: Wenn ein Auto wegen eines über den Zebrastreifen rollenden Fahrrads abbremsen muss, könnte der Radfahrer gebüsst werden.

Beste Grüsse
N.B.

    Veloplus – Seraina Manser
    12. Februar 2024

    Lieber N.B.
    Vielen Dank für die Korrektur. Ich habe es angepasst.
    Liebe Grüsse Seraina und das Veloplus-Team

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