Velohelmtragepflicht in der Schweiz?

Velohelm ja oder nein? Das ist hier die Frage. Zwar besteht nur für Fahrer von schnellen E-Bikes eine Velohelmtragepflicht, dennoch sprechen wir uns für das freiwillige Tragen von einem Velohelm aus.

Grundsätzlich ist die Velohelmtragepflicht für nicht motorisierte Velos nicht gesetzlich verankert. Jedoch äussert sich PRO VELO und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) mit einer Empfehlung für das Tragen eines Helmes.  Zwar ist der Kopf durch den Velohelm nicht optimal vor Schlägen geschützt, dennoch bietet er mit der richtigen Passform und den richtigen Einstellungen einen Schutz bei Unfällen.

Weisst du nicht, ob dein Helm richtig sitzt, oder willst du ihn nachjustieren? Dieses Video hilft dir dabei:

Kein Velohelm-Obligatorium für Velofahrer

Die Präsidentin der BfU Brigitte Buhmann entfernt sich klar von einem Velohelm-Obligatorium. Sie will vielmehr eine Verbesserung der Veloinfrastruktur erreichen. Auch PRO VELO unterstützt diese Aussage in einem Positionspapier zum Thema Velohelmtragepflicht. Wichtig sei im Moment, dass nicht mehrere Millionen Franken für eine Velohelm-Kampagne oder für eine Durchsetzung des Velohelm-Obligatoriums ausgegeben werden, sondern dass dieses Geld in den Ausbau der Strassen und der Tempo 30 Zonen investiert wird.

Eine Helmtragepflicht würde sich wahrscheinlich kontraproduktiv auf den Velofahrer auswirken, wie eine deutsche Studie zeigt. Das Helm-Obligatorium würde die Motivation auf das Rad zu steigen, erheblich senken. Dabei gilt, je weniger Velofahrer es gibt, desto weniger sicher sind sie im Strassenverkehr, so PRO VELO. Ausserdem wird angenommen, dass mehr Velofahrer auf ein motorisiertes Gefährt, wie ein Motorrad oder das Auto umsteigen würden.

Einen Blogeintrag zu dieser Studie findest du hier.

Dennoch sind sich TCS, die BfU, PRO VELO und auch Veloplus einig und befürworten das freiwillige Tragen eines Velohelms!

Hier siehst du den Unterschied zwischen einem Crash mit und ohne Helm:

Velohelmtragepflicht für E-Biker

Anders verhält es sich für E-Bikes. Grundsätzlich ist bei den E-Bikes zwischen „langsamen“ (25 km/h) und „schnellen“ (45 km/h) E-Bikes zu unterscheiden. Rechtlich gesehen sind schnelle E-Bikes in die Kategorie der Motorfahrräder einzuteilen. Langsame E-Bikes gelten jedoch als Leicht-Motorfahrräder und werden mit den Fahrrädern gleichgestellt. Hier unterscheidet sich auch das Helm-Obligatorium. Während die langsamen E-Bikes von einer Velohelmtragepflicht ausgeschlossen sind, müssen die Fahrer eines schnellen E-Bikes einen Velohelm tragen. Dies gilt nur, wenn die baubedingte Höchstgeschwindigkeit des Velos maximal 20 Stundenkilometer beträgt und die Tretunterstützung  maximal 25 Stundenkilometer ist. Schneller E-Bikes hingegen dürfen nur mit einem Mofahelm gefahren werden. Falls du noch auf der Suche nach einem E-Bike Helm bist, findest du hier eine Auswahl .

Ausserdem müssen E-Biker besondere Verkehrsregeln beachten. Der Velostreifen ist sowohl für die langsamen, als auch für die schnellen E-Biker obligatorisch. Anders verhält es sich mit dem Mofaverbot. Während langsame E-Biker problemlos mit angeschaltenem Motor durch das Verbot düsen dürfen, müssen die schnellen E-Biker ihren Motor abschalten und mit eigener Muskelkraft strampeln.

Velohelmtragepflicht für E-Biker

E-Bike Unfälle vorbeugen

Durch die zunehmende Verbreitung von E-Bikes stieg in den letzten Jahren auch die Unfallzahl mit E-Bikes. Brigitte Buhmann, Präsidentin der BfU, sieht hier die Überschätzung der Fahrer. „Ich kann ja Velo fahren, also kann ich auch ein schnelles E-Bike fahren und brauche keinen Kurs“, sei die allgemeine Meinung. Insbesondere älteren Menschen und ungeübten Menschen empfiehlt der TCS darum sich vorerst ein „langsames“ E-Bike anzuschaffen, um ein Fahrgefühl zu entwickeln. Ausserdem sollten die Fahrer einen Kurs besuchen, in welchem sie lernen, wie sie mit dem Velo umgehen müssen.

Weitere Informationen und Richtlinien zum Elektrovelo findest du hier und einen Blogbeitrag zu Elektrovelos hier.

Hast du ein E-Bike zu Hause und würdest gerne einen E-Bike Kurs besuchen? Veloplus bietet ab 2018 neu auch E-Bike Fahr- und Reparaturkurse an. Infos dazu folgen im nächsten Frühjahr.

 

15 Kommentare

Helena
14. Februar 2018

Das Mofaverbot bei schnellen E-Bikes ist sowas von lächerlich und realitätsfern. Dieses Verbot wurde damals geschaffen, um laute und stinkende Mofas fernzuhalten, aber E-Bikes sind weder laut noch stinken sie. Motor ausschalten, gahts no… das ist bei mir ein Knöpfchendruck, soll mir also zuerst mal einer nachweisen, dass ich den Motor eingeschaltet habe, wenn ich in angemessenem Tempo (!) durch ein Mofaverbot radle. Dieses Verbot ist einfach realitätsfern.

    Katja Bleibler
    14. Februar 2018

    Hoi Helena, danke für Deinen Kommentar. Gesetzlich laufen die schnellen E-Bikes tatsächlich unter der Kategorie der Motorfahrzeuge und werden dementsprechend auch bei Regelverstoss geahndet. Vorausgesetzt natürlich man wird von der Polizei erwischt.
    Vielen E-Bikern ist nicht bewusst, dass sie mit einem schnellen E-Bike der Kategorie der motorisierten Fahrzeuge angehören. Liebe Grüsse, Katja von Veloplus

Verkehrsschild Fan
13. Januar 2019

Also ich finde so eine Pflicht wirklich gut. Man muss als Radfahrer nur mal ein Verkehrsschild übersehen und schon hat man schlechte Karten. Ich würde selbst ohne Pflicht den Helm tragen.

Patricia
10. Februar 2019

Ein sehr informativer Artikel. Ich finde die aktuelle Regelung gut. Was ich machen würde ist, ausserorts für alle Velofahrer Helmpflicht(ausser es besteht ein Veloweg) und Reflexband in der Nacht um die Schulter ausserorts. Andererseits ist die Schweiz ein freies liberales Land. Doch bei Helmen verstehen die Schweizer keinen Spass. In meiner Gemeinde tragen sicher 60% freiwillig Helm auch auf kurzen Strecken. Erst gestern fuhr ich mit dem klassischen Velo vom Fitness 1 km nach Hause (ohne Helm) und eine junge Frau kam auch mit dem Velo (mit Helm) und schaute mich schief an und erwähnte beim vorbeifahren das wort „Helm“. Bevor ich zu Hause ankam sah ich einen ca 15 jährigen Bub mit Trottinett und Velohelm auf dem Kopf.
Kann das sein, dass es in der Schweiz, in etlichen Gebieten Leute gibt wo es nicht gern haben Leute unbehelmt zu sehen?
Wenn es so ist werde ich auch auf kurzen Strecken den Helm aufsetzen denn eine Rebellin bin ich nicht 😉
Gruss Patricia

Othmar Hutter
11. Juli 2019

Wie gross war seinerzeit der Widerstand gegen die Gurttragepflicht für Autofahrer. Heute ist dies selbstverständlich. Heute trägt sogar ein Grossteil der Skifahrer einen Helm. In der Stadt Basel tragen sehr viele E-Biker einen Helm, dagegen nur ein sehr kleiner Teil der konventionellen Velofahrer. Je jünger, desto weniger. Argument:“ das ist denk mini Sach.“
Klar ist: Radfahren wird nur sicherer, wenn die Verkehrsebenen für Autos und Velos baulich getrennt werden. Das kostet viel Geld und Zeit.
Ebenso klar ist: Ein Helm schützt den Kopf und bewahrt vor gefährlichen Schädel-Hirn-Traumen. Dieser Schutz ist billig und sofort verfügbar.
Auch und gerade der Gelegenheitsradfahrer, welcher nicht so schnell unterwegs ist, dafür vielleicht nicht so geschmeidig und akkurat reagiert
auf plötzlich auftretende Situationen oder sogar bei niedrigem Tempo das Gleichgewicht verliert, wird durch den Helm vor Schlimmerem bewahrt.
Leider leuchtet dies vielen Velofahrern nicht ein. Deshalb wäre ich sehr dafür, dass man das Heimtragen für alle 2 Radfahrer baldmöglichst zur Pflicht erklären würde.

Johannes Blatter
5. September 2020

Ich bin dafür das für alle Velofahrer eine Helmtragepflicht gilt um die schwereren Velounfälle zu verhindern.

    Béla Brenn
    7. September 2020

    Hoi Johannes
    Danke für deine Rückmeldung. Veloplus gibt eine klare Empfehlung für das tragen von einem Velohelm. Leider kann eine Helmpflicht nicht einen Unfall verhindern. Die meisten Unfälle sind verbunden mit menschlichen Fehlern. Diese passieren mit oder ohne Helmpflicht. Freundliche Grüsse, das Veloplus-Team

Fredel Beetschen
6. September 2020

Ich bin dafür dass eine Heltragpflicht in Erwägung gezogen wird. Wenn das Tragen eines Helms nicht freiwillig geschieht dann eben mittels Gesetz und das wiederum müsste so nicht sein. Es ist eine Tatsache, dass schwere Kopfverletzungen, sei dies mit dem Velo oder beim Skifahren und weiteren Sportarten wo das Tragen eines Helms Grundsätzlich einen Schutz bringen kann, zumindest vermidert werden können.

Schneider Ruedi
10. September 2020

Wie das Gesetz mit der Gurtenpflicht wird auch die Velohelmpflicht umgesetzt werden. Wir sind nicht bereit eine Erhöhung der Versicherung auf Kosten der Verweigerer zu zahlen. Bei diesem Verkehrsaufkommen sollte eigentlich jeder vernünftige Strassenteilnehmer selbst auf die Idee kommen sich zu schützen. Siehe Corona-Leugner (Maske), etc.. Es sind immer dieselben Leute.

Ellla
4. Februar 2021

Es ist sehr gut

anti velorfahrer
26. Februar 2021

Ein Velohelm sollte definitiv obligatorisch sein. Wenn die meinen, dass das teurer ist wie 30er Zonen ausbauen, dann ist was falsch.

Willi Nänni
24. April 2022

Tagfahrlicht bei eBikes? Wieder ein neues Gesetz, das uns „unmündige“ Velofahrer aufgebrummt wird. Die nächste Verordnung wird wohl die Helmtragepflicht sein. Ich würde vorschlagen, zur Tagfahrlicht-Pflicht noch eine Leuchtwestenpflicht einzuführen. So könnte die Sicherheit bestimmt auch noch erhöht werden. Auch über ein stabiles Schuhwerk- und über Knie- und Ellbogenschutz-Pflicht könnte noch diskutiert werden…

Kinder dürfen Radfahren … – stape
6. September 2022

[…] Velohelm: Keine Pflicht, sondern Empfehlung – nur für schnelle e-Bikes besteht Velohelmtragepflicht, laut Veloplus. […]

Pertek Yvonne
26. Oktober 2022

wieso sagt die Post ihre Briefträger müssen auf den e mofas keinen Helm tragen.?
Finde ich polizeirechtlich ein no go

Willi Kobler
10. August 2023

darf ich mit dem velomoped mit dem velohelm fahren ?

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