Fahrrad

Neue Verkehrsvorschriften für Velos ab 2017

Alles neu macht der Januar 2017! Damit ihr auf dem Laufenden seit, was an der rechtlichen Velofront so geht, informieren wir euch in diesem Blogbeitrag über die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der Zweiräder. Soviel vorweg: blinken darf man, klingeln muss man nicht mehr. UPDATE: Das Thema Veloglocken wurde in den vergangenen Tagen in den Medien stark diskutiert. Produktmanager Uolf Grass beweist Humor und erzählt dem Radio Südostschweiz, welche Folgen die Gesetzesänderung für Veloplus hat. 

Alle Jahre wieder werden kleinere und grössere Änderungen in den Verkehrsgesetzen vorgenommen – so auch für das Jahr 2017.

Richtung angeben

Blinker waren bis Anhin nur an Fahrrädern mit geschlossenem Aufbau gestattet. Ab dem 15. Januar 2017 sind Richtungsblinker an Velos und E-Bikes ganz generell erlaubt. Wie bei allen anderen Fahrzeugen (Autos, Motorräder, usw.) müssen auch die Veloblinker paarweise symmetrisch angebracht werden. Weiter sieht es das Verkehrsgesetz vor, dass die Lichter gelb sein müssen. Falls ein Fahrrad mit den erwähnten Blinker ausgestattet ist, dürfen keine weiteren Blinklichter angebracht werden.

Ab sofort führen wir die Blinkerpaare WINGLIGHTS von CYCL in unserem Sortiment!

Lenker dürfen breiter werden

Mountainbikes haben in der Regel breitere Lenker als alle anderen Velotypen. So war es gemäss dem VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) nicht erlaubt, die Lenkerbreite von 70cm zu überschreiten. Das ist nun Geschichte. Neu dürfen alle Velolenker die maximale Breite von einem Meter nicht überschreiten – sprich ein Plus von 30 cm!

Man darf auch im Stehen

Bisher schrieb das VTS vor, dass ein Velo von einer darauf sitzenden Person bewegt werden muss. Weil es aber nun doch schon seit einigen Jahren Velos gibt, welche mit Laufpedalen ausgerüstet sind, wurde der Gesetzesartikel angepasst. Ab dem 15. Januar 2017 gelten auch Fahrzeuge als Velos, auf denen im Stehen „geradelt“ werden kann.

Kling Glöcklein klingelingeling

Die Gesetzesänderung bringt auch skurrile Änderungen mit sich. So ist es ab Mitte Januar keine Pflicht mehr, eine Glocke am Velo zu befestigen. Wir von Veloplus empfehlen, dass dennoch nicht auf eine Glocke verzichtet werden soll. Durch das akustische Signal kann die Verkehrssicherheit erhöht werden. Hier gehts zu unserem Glocken-Sortiment!

Produktmanager Uolf Grass erklärt im nachfolgenden Interview mit welchen Folgen Veloplus auf Grund der Gesetzesänderung rechnen muss. Die Aussagen sind mit einer gesunden Portion Humor zu geniessen. 😉

 

 

 

 

 

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11 Kommentare

Rolf Weibel
4. Februar 2017

Dass die Klingel nicht mehr vorgeschrieben ist grenzt an Fahrlässigkeit! Auf kombinierten Rad-/Gehwegen muss ein akustisches Warnzeichen frühzeitig gegeben werden können, wenn Fussgänger von hinten überholt werden oder wo Kinder unterwegs sind. Wie soll ohne Klingel gewarnt werden, durch Schreien, Singen, Fluchen oder wie? Auch bei brenzligen Verkehrssituationen mit schnellem Elektrobike, wenn z.B. ein Fussgänger irgendwo eine Strasse ohne Fuswsgängerstreifen überequert und die Geschwindigkeit des Fahrrads nicht richtig einschätzt u.ä. Vorfälle.

Schatzmann Ernst
4. Februar 2017

Scheinwerfer: darf NICHT blenden! Muss nachts bei guter Witterung aus 100 m gut sichtbar sein! Das heisst nicht, dass er bis 100 m gut ausleuchten müsse! Da hat sich also nichts geändert!
Ich verfluche all die entgegenkommenden Velofahrer, die mir mit ihren LED-Lampen nachts stolz ins Gesicht strahlen! (VTS Art. 216)

Honegger Bruno
4. Februar 2017

Die Glockenpflicht-Aufhebung empfinde ich äusserst schlecht; das ist ein gewaltiger Rückschritt! Bitte schliesst Euch mit andern Branchenfirmen zusammen, um diesen Unsinn rückgängig zu machen. Mich würde die Begründung sehr interessieren und wer das initiert hat!?

    Marcel
    4. Februar 2017

    Bruno, jetzt sei doch kein Bünzli!
    Wenn DU eine Glocke brauchst, dann passt das doch. Alle andern sollen machen, was sie wollen. Diese Überreglementierung nervt einfach nur.

    Valentin
    4. Februar 2017

    Finde ich gar nicht. Man kann doch einfach grüezi oder guten Tag sagen, wenn man von hinten an Fussgänger heran fährt.
    Um im Ernstfall tatsächlich zu warnen, würde ich sowieso laut brüllen anstatt leise „ping ping“

Ueli Müller
4. Februar 2017

Die Glockenpflichtaufhebung empfinde ich grundsätzlich sinnvoll. Ich bin für weniger Regulierung. Eine starke Stimme kann häufig mehr bewirken als ein Glöcklein.

Wenn ich den Radweg nach hause nehme und Passanten im weg stehen;

Klingle ich, geht jeder in irgendeine Richtung
Rufe ich; ‚Komme von links‘ habe ich freie Fahrt

Danke Gesetzgeber, dass man auch mal eine Aufhebung machen kann. Für mich ist das generell ein Fortschritt!

Villiger Roger
4. Februar 2017

Die Klingel oder ein anderes akustisches Warninstrument ist besonders auf Wegen die von Radfahrern UND Fussgängern benützt werden ein absolutes „MUSS“

Diese neue Regel hinterlässt bei mir ein Kopfschütteln. Sie erinnert mich an die unglückliche Regel des Weglassens der Handzeichen vor Überqueren von Fussgängerstreifen.

Beni.G
5. Februar 2017

Es Mact keine sin .den die E.Beik
sind so leise das mann sie gar nicht. ES gibt auch noch älter Pers. die sie nicht Hören
Ich Bin dafür das die Glockenplicht wieder Obligatorisch Wirt.
Aber Auch für alle E-Beik-
Alle ander Velo Artigen Gefärt die 30-40 Kmh.
Fahren .
Den mam hört sie nicht kommen.

Peter Strebel
5. Februar 2017

Hallo Veloplus Team,
sind das Witze–??
Oder haben wir wirklich so grosse Dummköpfe welche solche Vorschriften/Gesetze erlassen?
Noch breitere Lenker, wozu, was soll das?
Klingel nicht mehr obligatorisch, muss man mit dem Velo zuerst 2m hinter eine Fussgängergruppe fahren, abbremsen, hallo rufen, dass diese auseinanderstiebt oder demonstrativ den Weg versperrt?

Kathrin by Veloplus
6. Februar 2017

Liebe Blog-Besucher, vielen Dank für die spannenden Inputs in Sachen Gesetzesänderungen. Gerade in diesem Bereich scheiden sich die Geister extrem. Während die einen auf eine Lockerung von Vorschriften pochen, ist es für die anderen extrem wichtig, dass gewisse Reglementierungen gesetzlich definiert sind. Wir plädieren in jedem Fall auf eine hohe Fahrsicherheit und vertreten den Grundsatz „Gemeinsam statt gegeneinander“. Gruss, Kathrin von Veloplus

Renato G.F. Naso
7. Februar 2017

Das Velo ist kein Spielzeug! Gewisse Lockerungen rückgängig machen! (Glocke, Laufpedalen [die gehören auf dem Trottoir, wie die Trottis!]) Zu begrüssen sind aber das Erlaubnis Richtungsanzeiger zu verwenden; diese sollten aber schon Vespa-Niveau, haben!

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