Damit Rückenprotektoren ihren Zweck erfüllen und möglichst gut vor ernsthaften Verletzungen schützen, müssen sie Mindestauflagen erfüllen. Seit 2014 ist die verschärfte Norm EN-1621-2 massgebend.
Die verschärfte Norm EN-1621-2, die seit 2014 für Rückenprotektoren (auch bei Motorradbekleidung) gilt, besagt, dass die bei einem Schlagtest einwirkende Kraft von 150 bis 180 kN durch den Rückenprotektor auf mindestens 9 kN reduziert wird, was einer Restkraft von 5 bis 6 Prozent entspricht.
So testet der TÜV Protektoren-Rucksäcke
Rucksack und Protektor werden als Einheit geprüft. Dabei wird sichergestellt, dass der Protektor richtig positioniert ist und somit die optimale Schutzfunktion ausüben kann. Bei Erfüllung der Norm wird also ein erhöhtes Sicherheitslevel erreicht.
Eine TÜV-Zulassung haben im Veloplus-Sortiment alle EVOC-Modell sowie der BA3 Super Enduro von Ergon (natürlich nur mit dem nachrüstbaren Rückenprotektor!).
Diverse Rucksäcke ohne Protektor können nachgerüstet werden, etwa mit dem BA3 Protector von Ergon. Entscheidend ist, dass die Protektorenplatte korrekt positioniert ist und nicht verrutscht, damit die Schutzwirkung im Falle eines Sturzes gewährleistet bleibt. Zwar rät der TÜV davon ab; allerdings haben Tests ergeben, dass teilweise Werte von weniger als 7 kN erreicht wurden.
Empfehlenswert beim Nachrüsten ist es darauf zu achten, dass die Protektorenplatte möglichst passgenau im Trinkbeutelfach positioniert werden kann.