Neues Jahr – neue Verkehrsregeln

Mit dem Jahreswechsel sind auch einige neue Verkehrsregeln in Kraft getreten, die für Velofahrende relevant sind. Zudem werden alte Zöpfe abgeschnitten.

Auch mit dem aktuellen Jahreswechsel sind einige Änderungen, Neuerungen und Anpassungen im Strassenverkehr verbunden, von denen auch wir Velofahrerinnen und Velofahrer betroffen sind.

Zu den wichtigsten neuen Verkehrsregeln gehört, dass dreirädrige Velos und Veloanhänger nun offiziell auf Velowegen unterwegs sein dürfen: Was also bisher geduldet war, ist nun auch von gesetzgeberischer Seite erlaubt.

Gegenverkehr auf Einbahnstrassen

Eine ebenfalls interessante Neuerung bei den Verkehrsregeln betrifft den Verkehr in Einbahnstrassen: Ab sofort gilt, dass Velos Einbahnstrassen auch in der Gegenrichtung befahren dürfen – allerdings nur dann, wenn das auch so signalisiert ist.

Das Entscheidende an dieser neuen Verkehrsregel ist eine Art Beweisumkehr: Bisher hatten die Gemeinden darüber zu befinden, ob der Gegenverkehr für Velos in Einbahnstrassen erlaubt sein soll. Neu ist das der Standard, und die Gemeinden müssen gegebenenfalls belegen, weshalb dieser Gegenverkehr nicht möglich sein soll. Was bleibt: Erst eine entsprechende Signalisierung gestattet die Durchfahrt.

Das Rechtsabbiegen an roten Ampeln bleibt weiterhin verboten. Allerdings läuft in der Stadt Basel seit knapp zwei Jahren ein Pilotversuch mit vielversprechenden Rückmeldungen.

Neuerung im Kreisverkehr

Neu dürfen zudem Velofahrerinnen und Velofahrer in mehrspurigen Kreiseln auch in der Mitte fahren – eine Neuerung, die auch von Veloverbänden begrüsst wird und mehr Sicherheit bringen soll, sind doch in einem Drittel aller Unfälle in Verkehrskreiseln Velos betroffen.

Mit den neuen Verkehrsregeln wurden aber auch alte Zöpfe abgeschnitten: So war es bisher verboten, mit dem Velo zu fahren, ohne die Füsse auf den Pedalen zu lassen. Dieser Verstoss konnte mit 20 Franken gebüsst werden – was faktisch aber nie vorkam.

Achtung bei der Siegerpose …

Weiterhin verboten ist aber das freihändige Velofahren. Auch im 2016 gilt: Die Hände gehören an den Lenker. Wer sich also nach dem Schlusssprint bei der Feierabendausfahrt zu einer Siegerpose hinreissen lässt, tut gut daran, sich vorher kurz umzuschauen 😉

2 Kommentare

Hanspeter Keiser
7. Januar 2016

In Luzern gibt es zwar seit neuem auch zwei kleine Weihnachtsgeschenke für Velofahrende:

Bei der Haldenstrasse beim Luzernerhof gibt es neu einen Velovorstart und bei der Baselstrasse eine neue Veloampel für Rechtsabbieger in die Gibraltarstrasse. Bei der Langensandbrücke, beim Bahnhofplatz, Dietschiberg sowie beim Schlossberg gibts es schon seit einiger Zeit separate Veloampeln für Rechtsabbieger.

    Michael by Veloplus
    8. Januar 2016

    Vielen Dank für den Hinweis – gut zu wissen für alle, die mit dem Velo nach Luzern fahren 🙂

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