Neue Vorschriften für das Elektrovelo

Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat die Anpassungen der „Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge“ (VTS), der „Verkehrsregelnverordnung“ (VRV) und weiterer Strassenverkehrsordnungen verabschiedet. Stark betroffen von den Änderungen ist das Elektrovelo. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

 

 

Ausser der Helmpflicht für schnelle E-Bikes (1. Juli)  gelten alle Änderungen ab dem 1. Mai.

Kinderanhänger
Neu dürfen Kinder auch mit schnellen E-Bikes Kinder transportiert werden. Im Gegensatz zum Fahrer ist das Tragen eines Helms für die Kinder keine Pflicht, wird von uns aber empfohlen.

Rückspiegel (in Kürze bei uns erhältlich)
Während bei der langsamen Klasse keine besonderen Vorschriften gelten, müssen schnelle E-Bikes mit einem Rückspiegel mit 50cm2 Fläche ausgestattet werden. Wir haben bereits reagiert und ein gesetzeskonformes Produkt ins Sortiment aufgenommen. Es ist in Kürze im Onlineshop und unseren Läden erhältlich. Diese Gsetzesänderung ist nicht rückwirkend und gilt erst bei Inverkerhsetzung ab dem 1. Mai.

Beleuchtung (bei uns erhältlich)
Langsame Elektrovelos benötigen neu eine fest montierte Beleuchtung. Die  Energiequelle (Batterie, Akku Dynamo) wird nicht vorgeschrieben. Bei schnellen E-Bikes muss die Beleuchtung neu den Vorschriften der Motorfahrrad-Ausrüstung entsprechen. Diese Gsetzesänderung ist nicht rückwirkend und gilt erst bei Inverkehrsetzung ab dem 1. Mai.

Helme (bei uns erhältlich)
Ab dem 1. Juli gilt für Bikes mit Tretunterstütung über 25 km/h ein Velohelm-Obligatorium.  Elektrovelos mit einer alleinigen Motorenleistung von über 20 km/h verlangen wie bis anhin einen Mofa-Helm. Für langsamere Klassen (bis 500 Watt) wird das Tragen eines Helms empfohlen. Dieser Empfehlung schliessen wir uns an.

Der DISCOVERY E-Bike-Helm von UVEX

Räder / Reifen (E-Bike kompatible Reifen bei uns erhältlich)
Die Räder von schnellen E-Bikes müssen neu einen Mindestdurchmesser von 50cm haben. Bei den langsamen Modellen gelten keine Vorschriften.  Seit der Pannenschutz-Umstellung von KevlarGuard auf GreenGuard, sind alle MARATHON-Reifen (HS420) von SCHWALBE  E-Bike-Ready. Das gleiche gilt für die neuen BIG APPLE-Modelle (in Kürze bei Veloplus erhältlich).

Motor
Elektrovelos mit Tretunterstützung bis 25 km/h („Leicht-Motorfahrräder“) dürfen neu mit einer Motorenleistung bis 500 Watt ausgestattet werden. Bei den „Motorfahrräder mit Elektromotor“ (Tretunterstützung bis 45 km/h) sind bis 1000 Watt erlaubt.

Strassenverkehr
Sofern ein Veloweg vorhanden ist, muss dieser mit schnellen und langsamen Elektrovelos gleichermassen benutzt werden.

Personen pro Velo / Behindertentransport
Pro Velo ist nur ein Sitzplatz zulässig. Ausgenommen sind Modelle, die für den Behindertentransport hergerichtet wurden.

Nummer
Ist bei schnellen E-Bikes ab dem 1. Mai Pflicht.  Velos, die ohne Pedalbetätigung höchstens 20 km/h erreichen brauchen weder Zulassung noch Kontrollschild.

Neben den oben verlinkten Produkten findest du in unserem Onlineshop weiteres E-Bike Zubehör.

Für das E-Bike gelten ab dem 1. Mai neue Regeln.

26 Kommentare

rotscher
7. März 2012

Was, Rückspiegel für schnelle E-Bikes? So ein Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gehört. Jene Personen die sowas vorschreiben, sollten besser selber mal Radfahren bevor so ein Blödsinn als Gesetzt festgeschrieben wird.

Christian
8. März 2012

Endlich wieder einmal etwas, wo ich in die Illegalität gezwungen werde (ich habe einen ’schnellen‘ Flyer). Weshalb um alles in der Welt soll ein Fortbewegungsmittel einen Rückspiegel benötigen nur weil es schneller fährt als ein anderes, welches aber ansonsten zu 100% identisch in der Handhabung ist? Vielleicht sieht das der Bundesrat ja auch ein und in ein paar Jahren muss dann jedes Velo einen Rückspiegel haben. Guet Nacht am Sechsi sag ich da nur!

Vincent
8. März 2012

@ rotscher, @ Christian: Logisches Denken würde genügen. Aber heute hat man ja eine Meinung, auch wenn man keine blasse Ahnung hat; in diesem Fall von fundamentalster Physik.
Vielleicht gehört ihr ja aber zu denen die ihren Kopf im Verkehr gar nicht drehen (oder nicht mehr drehen können…). Die Konsequenz könnte beim nächsten Unfall dann aber sein dass dieser dann bleibend 180° gedreht ist (sofern da jemals einer war was nicht gesichert ist…).
Vielleicht habt ihr ja auch Augen im Hinterkopf. Oder 360° Radar. Oder Ultraschall wie die Fledermäuse. Oder ein Firmware upgrade das Zeitexpansion erlaubt so dass eure Blindflugphase beim Kopfdrehen nur eine Mikrosekunde dauert.
Ich hoffe das war erhellend. Sonst gibt es in jeder guten Bibliothek Physikbücher die den Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit, Zeit und zurückgelegtem Weg anschaulich darstellen (s=v*t).
Ich muss euch aber warnen, davon dass im Blindflug die Zeit langsamer vergeht oder die zurückgelegte Distanz kürzer wird steht da nichts. Einstein lässt grüssen, aber nicht euch, dafür seid ihr definitiv nicht nur physisch zu langsam.

    Oliver by Veloplus
    9. März 2012

    Lieber Vincent
    Es freut uns, wenn auf unserem Blog angeregt diskutiert wird. Wir bitten dich und alle anderen aber respektvoll zu bleiben.
    Liebe Grüsse
    Oli, Veloplus

      Vincent
      10. März 2012

      Hallo Oliver,

      die Verkehrsregeln sind auch ein Ausdruck des gegenseitigen Respekts. Des verordneten Respekts. Diese wurden hier durch unsere Regierung (ASTRA, BfU, Vernehmlassungen, Bundesrat etc.) zur Anpassung vorgeschlagen bzw. angepasst .
      Ich bin heilfroh dass es dort noch ein paar „Experten“ gibt die die fundamentalsten physikalischen Zusammenhänge die wir (fast) alle in der Schule gelernt haben verstehen und nicht das Volk entscheidet, auch wenn ihre Vorschläge manchmal wie es scheint zur Triviallösung v=0 => Unfallzahl=~0 tendieren.
      Diese neuen Verkehrsregeln sind insbesondere in Sachen Spiegel nachvollziehbar.
      Wer den Kopf während der Fahrt so dreht wie er ohne Spiegel auch muss, verliert den Blick auf das was vor ihm geschieht. Wer in den Spiegel schaut, hat die Vorgänge vor sich immer noch im peripheren Blickfeld. Die Reaktionszeit im zweiten Fall wird ungleich besser sein. Ganz zu schweigen von der Beeinträchtigung des Gleichgewichts bei Zweiradfahrern beim Kopfdrehen (Slalom).
      Was bei geringen Geschwindigkeiten noch akzeptabel sein kann (ohne Spiegel) wird bei höheren inakzeptabel. Durch die höhere Geschwindigkeit wird die erforderliche Reaktionszeit unmöglich kurz oder bei derselben Reaktionszeit die Kollisionsgeschwindigkeit und -energie sprich der Schaden höher.

      Zum normalen Respekt gehört aber nicht nur die Befolgung der Verkehrsregeln, sondern auch
      – dass man allgemein die Rechte der anderen höher gewichtet als die eigene geringe Mühe sich irgendein vergleichsweise lächerlich billiges Ding ans Fahrzeug zu schrauben das helfen wird diese Rechte besser wahrzunehmen
      – das Unterlassen offensichtlich falscher Unterstellungen („Jene Personen die sowas vorschreiben, sollten besser selber mal Radfahren“), denn hier wird unterstellt dass ganze Abteilungen der Bundesverwaltung nicht oder noch nie Rad gefahren sind
      – dass man die Wahrheit nicht verdreht („wo ich in die Illegalität gezwungen werde „). Hier will jemand keinen Spiegel an sein Velo schrauben und behauptet er werde dadurch in die Illegalität gezwungen. Die hier fehlende Logik kann ich nicht erläutern und dass er sich keinen Spiegel leisten kann ist nicht glaubhaft.
      – dass man auch „die da oben“ nicht undifferenziert über Scheinlogik und Übertreibung angreift („Vielleicht sieht das der Bundesrat ja auch ein und in ein paar Jahren muss dann jedes Velo einen Rückspiegel haben“)

      Daher meine Reaktion, die deshalb zugegebenerweise nicht gerade höflich war.

Vincent
8. März 2012

Noch etwas von wegen „sollten … selber Radfahren“ und „in ein paar Jahren muss jedes Velo einen Rückspiegel haben“: Seid froh dass ihr an Orten fährt wo dies (noch) nicht notwendig ist ! Ich (als nicht-elektrifizierter Stadtvelofahrer) habe es mir schon ernsthaft überlegt weil es mir klare Vorteile bieten würde, allerdings halte ich Rückspiegel die in einer Brille oder am Helm befestigt sind für die noch bessere Lösung.

Peter
17. März 2012

Rückspiegel &
Motorfahrrad-
beleuchtung

Die Gesetzesänderung ist nicht rückwirkend und betrifft nur E-Bike welche ab
dem 01. Mai 2012 ausgeliefert werden. Stichtag ist die Inverkehrsetzung im
Fahrzeugausweis. Für ältere E-Bike besteht keine Pflicht für einen Rückspiegel
und es reicht ein gewöhnliches Fahrradlicht.

    Oliver by Veloplus
    22. März 2012

    Danke für dein Feedback Peter. Habe es im Artikel entsprechend verdeutlicht.

Marcel
17. März 2012

@ Vincent:
Selber kein eBike besitzen oder fahren und dann hier grosskotzig seine Meinung kundtun bzw. anderen deren Meinung aufs Schwerste kritisieren. Für Selbstdarstellung ist hier der falsche Platz. Suche Dir dafür doch einen anderen Platz.

Vincent
21. März 2012

@ Marcel
– „Selber kein eBike besitzen oder fahren…“ Wo steht das? Das ist eine durch meine Aussagen nicht beweisbare Unterstellung und damit falsch. Und dann habe ich ja zu verstehen gegeben dass ich sogar am Velo einen Spiegel gut finden würde. Was denn dann, aber auch generell, dazu führen sollte dass ich hier nicht berechtigt wäre einen Kommentar zu Spiegeln an eBikes abzugeben ist mir logisch nicht erschliessbar, „normale“ Velos und eBikes sind dazu viel zu ähnlich.
– „und dann hier grosskotzig seine Meinung kundtun“ Der Gesetzgeber ist derselben „Meinung“. Sonst gäbe es diese Regelung nicht. Ist der Gesetzgeber auch (aber wohl etwas weniger) grosskotzig?
– „bzw. anderen deren Meinung aufs Schwerste kritisieren“ Ich habe nicht nur kritisiert sondern auch erklärt. Das erste mal zugegebenerweise ziemlich pointiert aber dann auch ein zweites Mal und hoffentlich verständlich. Es hätte daraus eigentlich hervorgehen sollen dass es bei dieser Regelung in erster Linie um Physik geht und nicht um eine Meinung. Das ist bei dir offenbar auch zweimal nicht angekommen. Du darfst mich gerne sachlich angreifen. (Aber du greifst damit auch den Gesetzgeber an denn der war derselben „Meinung“…)
– „Für Selbstdarstellung ist hier der falsche Platz.“ Das ist zugegebenerweise ein Trend der Zeit. Aber ich bin froh dass ich hier nicht meinen vollen Namen hinschreiben muss und nehme gern auch bei jeder Zuschrift einen anderen; wie du auf diese Idee kommst ist mir ein Rätsel. Es geht hier um die Sache, ich bin unwichtig.
– Leider hat weder dein Kommentar noch meine (zu lange) Antwort etwas substanzielles in Sachen Spiegel an eBikes beigetragen und das ist schade.

Ich erwische mich öfters selbst zu meinen etwas über ein Thema zu wissen bis ich ein paar andere Meinungen gelesen und gemerkt habe dass ich wieder mal vergessen hatte das eigene Hirn einzuschalten.
In meinem zweiten Kommentar begründe ich weshalb mein erster nicht gerade freundlich war.
Vielleicht kannst du mir ja erklären was an roger’s oder Christian’s Aussagen zu verteidigen wäre.

Oliver
22. März 2012

Für Häufig-Velofahrer finde ich eine Umgewöhnung an einen Rückspiegel eher gefährlich. Für schnelle Nur-E-Biker macht es aber schon Sinn, weil man dann ja oft normale Velos überholen muss.

Ich hoffe vorallem, dass die Bedingungen für eine Nummer Selbstbau-E-Bikes nicht praktisch verunmöglichen!

Völlig unnötiges Chaos herrscht scheinbar noch bei der Unterscheidung leicht/schnell. Heisst leicht jetzt „mit Tretunterstützung bis 25 km/h“ oder „ohne Tretunterstützung bis 20km/h“ oder „bis 500W“??

Däu
26. März 2012

Also ich weiss nicht was der Aufstand soll. Ein Töffli welches 30Km/h fährt muss auch einen Spiegel haben. Ich sehe den Unterscheid zwischen einem Töffli mit 30km/h und einem Rennvelo/eBike mit 30Km/h nicht. Wenn man auf’s Maul fällt dann zählen nur die 30Km/h. Wer nun klever genug ist schützt sich passiv/präventiv(Helm/Spiegel) gegen das Schlimmste. Wer das nicht will solls lassen, aber bitte nicht im Nachhinen weinen wenn einer zu Tode fällt. Oder gar den Automobilisten in die Pflicht nehmen wenn man mangels an Spiegel den Weg abgeschnitten hat. Wer die Risiken bewusst ignoriert, um den sollte man auch keine zusätzliche Träne vergiessen. Wenn ich eines Tages am Rauchen sterbe wird das auch als logische Konsequenz akzeptiert.

Sjoerd van Rooijen
26. März 2012

Sitzplätze pro Velo: Pro Velo ist nur ein Sitzplatz zulässig. Ausgenommen sind Modelle, die für den Behindertentransport hergerichtet wurden. … Na toll – nun werden also alle einspurigen und cleveren Kindertransporter wie Bakfiets.nl und Urban Arrow mit einem Schlag illegal – eine typisch helvetische Dummheit! Was man nicht kennt wird verboten … Und diese in den Niederlanden und Deutschland bereits weit verbreiteten Lastenvelos auch noch als „Behindertentransporter“ zu klassifizieren ist eine weitere Blamage. Nur schon das Wort „Behindert“ grenzt aus und ist sehr deplatziert! Wir verkaufen demnach unsere Bakfietsen und Urban Arrow in Zukunft wohl als Reha-Fachhandel an Eltern von behinderten Kindern … die Behinderung liegt in der Schweizer Gesetzsprechung. Kinderanhänger werden mit dieser Gesetzgebung offenkundig gefördert und clevere sowie sichere (auch edukativ hochstehendere) Lösungen werden verunmöglicht. Komisch nur, das das Bakfiets vom ADAC in Deutschland kürzlich als sicherste und wertvollste Kindertransportlösung tituliert wurde.

    Bänzi
    19. April 2012

    „Pro Velo ist nur ein Sitzplatz zulässig. Ausgenommen sind Modelle, die für den Behindertentransport hergerichtet wurden…“ Danke!! Bin ich den von nun an behindert wenn ich ein Tandem fahre? Sjoerd, du sagst es treffend: Behindert ist unsere Gesetzgebung!

Ronnie
6. Juni 2012

Nachdem ich nun den Artikel über die Neuerungen und die dazu geschriebenen Einträge gelesen habe, bin ich nicht nur um einiges gescheiter 🙂 sondern auch noch bestens unterhalten worden 🙂 Die Einträge von rotscher, christian, sjoerd und bänzl kann und will ich nicht kommentieren – dazu sind diese wirklich zu einfach gestrickt und zeigen in etwa das durchschnittliche Verständnis des einfachen Bürgers in Sachen Gesetzgebung. Aber ein herzliches Danke an vincent für seine treffenden Worte!

Chris
28. Juni 2012

Ich kann dazu nur sagen, dass ich seit einer Velotour, die mich mehrere Monate lang durch Brasilien führte, gerne beim Velofahren in den Rückspiegel schaue.

Fehlt der Spiegel am Velo (z.B. wenn das Velo wieder mal umfiel und der Spiegel abgebrochen ist), schaue ich regelmässig „ins Leere“. Den Komfort vermisst man also sofort, wenn man ihn gewöhnt ist. Also spricht für mich nichts gegen die Spiegel-Pflicht für schnelle Modelle (> 25 km/h).

Dem
21. Juni 2013

Rückspiegel mit 50 cm2 Fläche??? Wenn mich nicht alles täuscht ist das ein halber Meter!

Frans
20. September 2013

@Dem
6x8cm wäre z.B. 48cm2
Man muss seinen Bildungsmangel ja nicht unbedingt selber veröffentlichen!

aeschbacher
17. Oktober 2013

hallo zusammen, ich finde es als auto und motoradfahrer und wenig velofahrer höchst amüsant hier eure meinungen zu lesen….danke… meine meinung über velofahrer bestätigt sich von selbst….

Friedli
17. Februar 2014

Ich habe in den Übergangsbestimmungen nirgends gesehen, dass die Gsetzesänderung bez. Rückspiegel nicht rückwirkend ist und erst bei Inverkerhsetzung ab dem 1. Mai 2012 gilt. Wo steht das geschrieben?

Guido Köhler
1. April 2014

Sowohl die Helmpflicht als auch der Rückspiegel gelten rückwirkend, siehe Art. 179 b Abs. 1 VTS, also für alle E-Bike egal ob neu oder alt gem. ihrer Kategorie.
Anders verhält es sich bei der Beleuchtung. Langsame E-Bikes brauchen eine feste Beleuchtung (rückwirkend, Medium egal) schnelle ein typengeprüfte Mofabeleuchtung (nicht rückwirkend, nur Fahrzeuge ab 1.5.2012).
Die Rückspiegelpflicht stellt auf die Helmpflicht ab, da mit jedem Helm der tote Winkel zunimmt. Sie ergibt sich auch aus der logischen Zuordnung: Leichtmortorfahhräder sind gleichgestellt mit Velos, also kein Helm und kein Rückspiegel. Für die anderen besteht Helmpflicht, Helmtyp gem. der Kategorie.
Die Helmpflicht wiederum bemisst sich nach der grösstmöglichen Geschwindigkeit, die erreicht werden kann (und nicht nach der Stärke des Motors). Beleuchtung, Rückspiegel, Helm und Geschwindigkeit sind demnach durchaus logisch verknüpft. Ob das alltagstauglich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Im Zweifelsfalle gibt das ASTRA verbindlich Auskunft. Es gilt der Gesetzestext. Ausführungen finden sich auch beim bfu.

Guido Köhler
1. April 2014

Bei der Durchsicht der Beiträge ist mir aufgefallen, dass einige Replikte zur Gültigkeit fehlen. So wurde für die Bakfietsmodelle mit Gondeln vom ASTRA eine eigene Kategorie geschaffen (Kleinmotorräder mit Erleichterung). Hier dürfen Kinder transportiert werden und zwar 2. Siehe auch Beitrag im velojournal 2-2014.

Im übrigen sind einige Kommentare in diesem Blog der Sache des Velofahrens nicht sehr dienlich.

    Oliver by Veloplus
    2. April 2014

    Danke für die Präzisierungen Guido. Wir werden in den nächsten Wochen einen neuen Artikel zum Thema schreiben. Ist ja auch schon ein paar Monate alt.

    Bezüglich Kommentaren möchten wir verschiedene Meinungen zu lassen. (Noch) haben nicht alle die Genialität des Velofahrens erkannt. Aber das kommt bestimmt noch. 🙂

Henryk Polus
9. März 2015

Liebe Schreibende.
Ob Spiegel, ob Helm – das alles macht mir kein Kopfzerbrechen. Was mich betrübt, da ich in den Ferien oft in Deutschland Velo fahre, sind die deutschen Vorschriften im Bezug auf E-Bike:
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Zitat:
Radwege
E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ erlaubt. Fahrräder und Pedelecs müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.

Auch auf viele touristische und landschaftlich schöne Wege müssen E-Bike-Fahrer verzichten: Überall dort, wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrrad- und Pedelecfahrer bewegen.

In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen E-Bike-Fahrer nicht in Gegenrichtung einfahren, Pedelecs schon. Diese Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.

Weitere Unterschiede

Fahrradnutzern und Pedelec-Fahrern ist eine höhere Promillegrenze erlaubt, während E-Bike-Piloten den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer unterliegen.

Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.
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Zitat Ende.

Hier wird ein E-Bike so richtig diskriminiert !!! Das oben zitierte scheint auch für die ganze EU gültig oder?

Soooooooooo schade !!!

Lina
29. Oktober 2023

Muss man einen Behindertentransport vorher anmelden? Ich frage mich, ob man ein Unternehmen einfach engagieren kann, oder ob man vorher etwas vereinbaren muss. Wir brauchen nämlich dringend einen Behindertentransport.

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