light the bike – gesetzliche Vorgaben

Dienstag 16. Oktober 2012

Author: Oliver by Veloplus

Redaktor bei Veloplus und leidenschaftlicher Velofahrer.

Am 28. Oktober ist Zeitumstellung. Das bedeutet eine Stunde zusätzlichen Schlaf, dafür ist es am Abend früher dunkel.  Gute Lichtausrüstung ist Trumpf. Nicht alle wissen: Was (mindestens) ans Velo gehört, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Auswahl an Lichtmaterial für dein Wahl ist gross. Neben den klassischen Dynamos gibt es unzählige Scheinwerfer und Rücklichter. Sie kommen mit Stand- und/oder Blinklicht in verschiedenen Farben daher und beziehen den benötigten Strom über Akkus oder Batterien. Einen ausführlichen Scheinwerfer-Test liest du im neuen AKTUELL.

Veloplus Kunde Marcel van Hontschen ist rundum sichtbar.

Bei der Wahl solltest du neben deinen persönlichen Präferenzen und Lichtleistung auch das Gesetz berücksichtigen. Richtig gelesen, es gibt gesetzliche Bestimmungen zur Lichtausstattung! Wir bringen Licht ins Dunkel:

  • Ruhende Lichter fest angebracht oder abnehmbar. Vorne muss das Licht weiss und hinten rot sein. Das Gesetz verlangt nachts bei guter Witterung eine Sichtbarkeit auf 100m Distanz. Zusätzliche, auch blinkende Lichtquellen an Velo oder Körper, sind erlaubt
  •  Rückstrahler oder lichtreflektierende Folien müssen vorne (weiss) und hinten (rot) fest angebracht werden. Dies mit einer Fläche von je mindestens 10 Quadratzentimeter. Wie die ruhenden Lichter müssen auch die Rückstrahler auf 100m sichtbar sein.
  •  Gelbe Rückstrahler vorne und hinten an den Pedalen, mit einer Mindest-Leuchtfläche von 5 Quadratzentimeter. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Renn- und Sicherheitspedale.

 

Reflektoren, Hosenbänder und Signalwesten sorgen für bessere Sichtbarkeit

Eine wichtige Ergänzung zu Vor- und Rücklicht sind reflektierende Hosen- und Armklettbänder oder Speichenreflektoren. Sie machen dich selbst an unübersichtlichen Verkehrspunkten wie Kreuzungen und Kreiseln für andere Verkehrsteilnehmer sicht- und damit wahrnehmbar. Wir empfehlen dir Reflektormaterial aber auch dann, wenn du zu Fuss unterwegs bist.

Optimale Ergänzung zum Velolicht: Die Signalweste reflektiert das Licht der Autos effizient und ist federleicht.

 

Veloplus Scheinwerfer-Tipps

Bist du oft abseits von Strassen unterwegs, sind lichtstarke LED-Modelle wie der neue TRAILBEAMER 1000 erste Wahl.  Unser Scheinwerfer leuchtet den Trail schön aus. Dank präzisem Lichtkegel werden im Strasseneinsatz der Gegenverkehr weniger geblendet. Seitliche Sichtbarkeit ermöglicht der URBAN 550. Kompakt (mit integriertem Akku) überzeugt die Lichtleistung von durchschnittlich 34 Lux.

Der Clou liegt liegt in der grossen Kapazität des einzigartigen Akkus. Bis zu 10 Stunden Licht ermöglicht eine Ladung.

Für den vorrangigen Einsatz in beleuchtetem Siedlungsgebiet stellt der IXON IQ eine gute Lösung dar. Das homogene Lichtfeld reicht dank einer maximalen Helligkeit von 36 lux auch für Fahrten auf Landstrassen. Auf dem Veloplus-Shop

Der neue TRAILBEAMER 1000 ist auf Trails und Strassen einsetzbar.

Wieso eine gute Lichtausrüstung unverzichtbar ist, führt unser Lichtfilm immer wieder eindrucksvoll vor Augen.

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 16. Oktober 2012 um 09:00 und abgelegt unter News, Veloplus Tipp. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

8 Kommentare über “light the bike – gesetzliche Vorgaben”

  1. Dani schrieb:

    Danke, das bringt ein bisschen Klarheit.

    Heisst das nun aber, dass z.B. die Frog-Light-Dinger auch genügen? Die sieht man bestimmt auf 100 Meter …

  2. Marcel v.H. schrieb:

    An meinem Postvelo habe ich B&M Licht und von VeloPlus: Fibreflare, Tiresparxx, Radschnuppe,
    3M-Speichenreflektoren zudem trage im Sommer eine gelbe Warnweste und im Winter eine gelbe Sicherheitjacke.
    Von Pedalite bestelle ich mir alle 3 Teile Pedalite(LED-Pedale), Baglite und Anklelite. Nachts früh sehen und gesehen werden ist mir sehr wichtig.

  3. Oliver by Veloplus schrieb:

    Guten Morgen Dani
    Da die 100 Meter-Vorgabe erfüllt ist, genügt FROG-Strobe theoretisch. Allerdings empfehlen wir das Set als ergänzendes Positionslicht. Denn insbesondere beim Vorderlicht ist ja neben der Sichtbarkeit
    für andere auch die eigene Sicht sehr wichtig.

  4. Dani schrieb:

    Danke für die Antwort! Ich habe die Frogs normalerweise blinkend auf dem Helm, und grössere, abnehmbare Lampen am Velo. Aber für den Fall das ich die mal vergesse, weiss ich jetzt Bescheid. Denn der Helm ist immer dabei :-)

  5. Mättu schrieb:

    Pedalit! Gibts das bei Veloplus? Ist ja genial!?

  6. Oliver by Veloplus schrieb:

    Guten Morgen Mättu
    Das Produkt kenn ich nicht? Kannst du mir ein Stichwort geben, dann schau ich es mit unserem Lichtverantwortlichen an.
    Gruss
    Oli

  7. Max schrieb:

    Muessen die 10 Quadratzentimeter reflektierende Folie an einem Stueck sein, oder kann man die zerschneiden und verteilen?

    Muessen es vorne und hinten je 10 Quadratzentimeter sein oder insgesamt (also je 5 cm2)?

    Kann Reflektorfolie hinten auch weiss sein? Weisses Licht enthaelt auch Rot.

  8. Oliver by Veloplus schrieb:

    Guten Abend Max
    Habe es im Artikel jetzt deutlicher geschrieben. Die Folie muss je 10 Quadratzentimeter gross sein (VTS Art 217). Zusätzliche kleinere Reflektoren sind erlaubt. Deine zweite Frage kann ich nicht definitiv beantworten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass du gebüsst werden wüsstest.
    Gruss
    Oliver

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